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Thema: Bin ich auch mit befreit?

  1. #11
    Avatar von Carmen&Noah
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    Hi
    Die Wertmarke wird oft mitgeschickt,dein Kind ist doch noch nicht 6 Jahre
    alt,die Wertmarke erhält nie die Begleitperson.In manchen Bundesländern wird die kostenlose Wertmarke zum SBA verlangt.Erkundige dich bei Bus/Bahngesellschaft,und fordere die abgstempelte Wertmarke beim Versorgungsamt an,du musst selbstverständlich zahlen.
    Ob Spaltkind oder schwerbehindert ist hier unrelevant.
    GdB ist definitiv altersunabhängig,auch wenn dein Arzt dir versichert
    das sich das nicht ändert.
    Das heisst aber nicht ,dass das Versogungsamt dem zuspricht,deswegen
    ja auch die Nachprüfung in 2 Jahre
    Wir haben erst eine Nachprüfung nach 7 jahren.
    Ich find es schon gerecht,dass nur die "Begleitperson" frei haben,
    die ein schwerbehindertes Kind haben.
    Ich würde gerne auf das freie Fahren verzichten,wenn mein Sohn dafür
    "nur" ein Spaltkind wäre.



  2. #12
    Avatar von patatuff
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    Zitat Zitat von Grit mit Helena Beitrag anzeigen

    So viel Sinn macht der Ausweis nicht wirklich,wenn man ihn nicht für die KFZsteuerbefreiung nimmt oder?
    Unabhängig von dem, was hier schon diskutiert wurde, gibt es natürlich nnoch die steuerliche Seite. Als Eltern kannst Du den SBA mit für das Kind in der Steuererklärung angeben und kannst damit auch die entsprechenden Freibeträge nutzen.

    Dirk

  3. #13
    Ritschie
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    Stimmt, Dirk, und ich empfehle hierbei die ersten Themen im Unterforum "Geld, Gesetz und Recht"
    - z.B. http://www.lkgs.net/showthread.php?t=1748
    Da steht eine Menge zum Sinn und Zweck eines SBA und man muss nicht raten

    Zitat Zitat von Carmen&Noah Beitrag anzeigen

    Merkzeichen "B" ist immer mit "H" verbunden.Das eine geht nicht ohne das andere.
    Einerseits stimmt das natürlich, Carmen, wenn Du meinst, dass ein Schwerbehinderter mit dem Merkzeichen "H" wahrscheinlich immer auf Begleitung angewiesen sein wird. Andererseits geht es den Versorgungsämtern bei den Merkzeichen um den Nachteilsausgleich. Und meiner Meinung nach muss neben dem "H" auch ein "B" eingetragen sein, damit neben dem Ausweisinhaber selbst auch die Begleitperson begünstigt ist.
    (§ 145 SGB IX Abs. 2 Nr.1 : http://bundesrecht.juris.de/sgb_9/__145.html).

    Leider steht das nirgends so richtig eindeutig drin, man kann das aber immer aus den Formulierungen schließen, z.B.:
    http://www.myhandicap.de/schwerbehin...rkzeichen.html (und hier beim Text zu "B") und dann, dem Link dort folgend: http://www.myhandicap.de/behinderten...freifahrt.html

    Das heißt für mich: ist in dem SBA neben dem "H" kein "B" eingetragen, gibt es die Vergünstigung nur für den Ausweisinhaber und nicht für die Begleitung.

  4. #14
    Avatar von Carmen&Noah
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    Zitat Zitat von Ritschie Beitrag anzeigen


    Einerseits stimmt das natürlich, Carmen, wenn Du meinst, dass ein Schwerbehinderter mit dem Merkzeichen "H" wahrscheinlich immer auf Begleitung angewiesen sein wird. Andererseits geht es den Versorgungsämtern bei den Merkzeichen um den Nachteilsausgleich. Und meiner Meinung nach muss neben dem "H" auch ein "B" eingetragen sein, da

    Das heißt für mich: ist in dem SBA neben dem "H" kein "B" eingetragen, gibt es die Vergünstigung nur für den Ausweisinhaber und nicht für die Begleitung.
    stimme dir uneingeschränkt zu,sollten hier Betroffene sein,die lediglich das "H" ohne "B" haben unbedingt Einspruch einlegen ,soweit das noch möglich ist.
    Auch hier ,es ist unrelevant ob schwerbehindert oder isolierte Beeinträchtigung.
    Das Versorgungsamt sieht auch nicht die Schwerbehinderung;sondern lediglich die einzelnen Beeinträchtigungen.
    Ich kenne Schwerbehinderte ,die haben auch nur das "H" auch ohne "B".
    Es ist ein Trugschluss,zu glauben ,dass man mit einem behinderten Kind
    alles ohne Klagen bekommt
    Ich kenne ebenfalls Spaltkinder mit 100 % und PS 3,ohne Probleme.
    Ich musste mir alles hart erkämpfen,,mich hat keiner aufgeklärt.
    Wenn jemand glaubt er ist nicht gerecht beurteilt,klagen...klagen ...und nochmal klagen


  5. #15
    Avatar von Grit mit Helena
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    Ja so ist es bei mir.Haben das H aber kein B.Wollte im Versorgungsamt anrufen,da war es aber zu spät für Freitag.Mach ich gleich nächste Woche.
    Liebe Grüße von Grit und Helena (*12.06.2008, beidseitige LKGS), Hanna-Luisa (*23.03.2010) und Moritz (*25.10.2013)

    Dr.Koch, DRK Kinderklinik Siegen
    Lathamapparatur: Oktober 2008
    Gaumenverschluß: Januar 2009
    Lippenverschluß: April 2009
    Milchzahnsanierung (Vollnarkose):Oktober 2011
    Nasenkorrektur: Sept.2014 (Dr.Grzonka,Freudenberg)
    Kieferosteoplatik mit Entf.Doppelanlagen 52,62,12,22: 24.06.16 (Dr.Koch)


  6. #16
    Avatar von Manuela und Antje
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    Hallo!
    Ich hab grad mal auf den SBA von unserer Tochter geschaut und wir haben auch nur "H" draufstehen. Einige Male habe ich schon als Begleitperson freien bzw. ermäßigten Eintritt bezahlt. Ich habe einfach den Ausweis vorgelegt und gesagt ich wäre die Begleitperson. Das war mal in der Wilhelma in Stuttgart und in so einem Indoorspielplatz.

    ______________________
    LG Manuela mit Antje *30.12.2004 lkgs links

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