Ergebnis 1 bis 5 von 5

Thema: KFZ-Steuerbefreiung

  1. #1
    Emil, Timi, Buzi und Sven
    Gast

    Reden KFZ-Steuerbefreiung

    Liebe Gemeinde,
    haben nach monatelangem Warten nun endlich unseren Behindertenausweis mit dem Hinweis auf Antrag des Erlasses der KFZ-STeuer. Dazu muß das Fahrzeug aber auf unseren Sohn (5 Monate) umgemeldet werden und die Befreiung gilt auch erst ab dem Datum der Ummeldung???? Hat jemand Erfahrungen mit dieser Problematik??
    Eine schöne Vorweihnachtszeit!
    Die Nordlichter

  2. #2
    Administrator Site Admin Avatar von Doreen mit Elisei
    Registriert seit
    06.07.2004
    Ort
    Cottbus/Brandenburg
    Beiträge
    7.785

    Standard

    Das Thema hatten wir hier schon öfter.

    Das geht relativ problemlos, einfach über eure Versicherung. Allerdings darf das Auto dann nicht mehr für die Fahrten zur Arbeit genutzt werden und auch sonst nur mit dem Kind, für das Kind oder im Zuge der Haushaltsführung.
    Liebe Grüße von Doreen (Kontaktadresse der WRG) mit Elisei ( 11/03 beidseitige LKGS) und den 3 Geschwistern
    Steckbrief und Fotos



    Jeder sollte nur soviel Staub aufwirbeln, wie er bereit ist zu schlucken.

  3. #3
    Emil, Timi, Buzi und Sven
    Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Doreen mit Elisei Beitrag anzeigen
    Das Thema hatten wir hier schon öfter.

    Das geht relativ problemlos, einfach über eure Versicherung. Allerdings darf das Auto dann nicht mehr für die Fahrten zur Arbeit genutzt werden und auch sonst nur mit dem Kind, für das Kind oder im Zuge der Haushaltsführung.
    hallo Doreen,
    vielen Dank für Deine Antwort. Wie meinst Du das mit der Versicherung? Es muß doch einen Eintrag in den Fahrzeugbrief erfolgen? Ist die Steuerbefreiung ab dem Ausstellungsdatum des Behindertenausweises oder die Umschreibung des Halters maßgeblich?
    ciao Sven

  4. #4
    Administrator Site Admin Avatar von Doreen mit Elisei
    Registriert seit
    06.07.2004
    Ort
    Cottbus/Brandenburg
    Beiträge
    7.785

    Standard

    Da bin ich überfragt.

    Mein Mann ist einfach zu unserem Versicherungsmann gegangen und der hat das geregelt.
    Liebe Grüße von Doreen (Kontaktadresse der WRG) mit Elisei ( 11/03 beidseitige LKGS) und den 3 Geschwistern
    Steckbrief und Fotos



    Jeder sollte nur soviel Staub aufwirbeln, wie er bereit ist zu schlucken.

  5. #5
    Administrator Site Admin Avatar von maria
    Registriert seit
    06.07.2004
    Ort
    St. Pölten/Österreich
    Beiträge
    2.551

    Standard

    Hallo Sven,

    also bei uns ist es so, das sobald das KFZ auf das Kind zugelassen wird, die Steuerbefreiung in Kraft tritt, nicht ab Datum des Ausweises! Bin mir ziemlich sicher, das es in D auch so gehandhabt wird!
    Alles Liebe

    Maria und Florian
    19Jahre, beids. Lippen Kiefer Gaumenspalte
    Niklas 14 Jahre
    Florians Steckbrief
    Unsere Gallerie

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •