Ich geb der Diskussion mal ein bisschen Futter:
Auszug aus einem Bericht unter http://www.merkur-online.de/nachrich...ser-23184.html
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Gesundheitsfonds
Mit dem Gesundheitsfonds wird ein einheitlicher Beitragssatz von 15,5 Prozent eingeführt. Kassen, die mit dem aus dem Gesundheitsfonds zugewiesenen Geld nicht auskommen, dürfen einen Zusatzbeitrag erheben – maximal ein Prozent vom Bruttoeinkommen. Andere, die gut wirtschaften, dürfen Prämienrückzahlungen gewähren. Dem individuellen Leistungsangebot der Kassen kommt künftig ein größeres Gewicht zu. Stärker als bisher sollten Verbraucher diese mit ihrem individuellen Gesundheitszustand abgleichen.
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Basistarif
Alle freiwillig Versicherten, die bisher in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind, dürfen ab 2009 in den neuen Basistarif der privaten Krankenversicherung (PKV) wechseln. „Auch Bestandskunden der Privaten dürfen einmalig bis 30. Juni wechseln“, sagt Sbrzesny. Danach ist das nur unter besonderen Bedingungen möglich. Der Beitrag liegt pauschal bei rund 550 Euro im Monat. Sein Leistungsspektrum ist an das der Kassen angelehnt.
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Wechselrecht
Wer ab 2009 einen Vertrag in der PKV abschließt, darf innerhalb der PKV die Tarife wechseln und dabei einen Teil seiner Alterungsrückstellung mitnehmen. „Beim Unternehmenswechsel nimmt man aber nie die volle Alterungsrückstellung mit“, betont Lilo Blunck vom BdV. Nur zwischen 60 und 70 Prozent sind übertragbar. Der Rest geht verloren. „Wer vorher in einem leistungsstarken Tarif war und nun aus Kostengründen in den Basistarif wechselt, verliert viel der bisher angesparten Alterungsrückstellung“, sagt die Versicherungsexpertin. Bedenken sollte man auch, dass bei einem Wechsel zurück der Gesundheitszustand überprüft wird. Hat sich dieser verschlechtert, kann es teuer oder unmöglich werden, den besseren Tarif zu erhalten.
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