Hallo Katrin,
das LBG hat nix mit dem Pflegegeld zu tun, LBG= Bundesland und Pflegegeld kommt ja von der KK. Wir haben es jetzt auch für Lena-Marie beantragt.....
Hallo,
habe heute den Bescheid des sächsischen Landesblindengeld bekommen, wo Tommy monatlich 77 Euro bekommt.
Also Begründung schreibt das Amt das blinde, hochgradige Sehschwache, Gehörlose und schwerstbehinderte Kinder nach Vollendung der ersten Lebensjahres zum Ausgleich der durch die Behinderung bedingten Mehraufwendungen und sonstigen Nachteike ein Blindengeld bzw. Nachteilsausgleich zusteht.
Kann mir bitte jemand sagen ob das gleich das Pflegegeld ist oder kommt da seperat noch mal ein Schreiben?
Tommy hat eine 100% Behinderung H.
Ich hoffe es ist jemand dabei der mir da weiter helfen kann, bitte.
Liebe Grüße Katrin und Tommy![]()
Hallo Katrin,
das LBG hat nix mit dem Pflegegeld zu tun, LBG= Bundesland und Pflegegeld kommt ja von der KK. Wir haben es jetzt auch für Lena-Marie beantragt.....
Wo kann man das denn beantragen ? Da habe ich noch nie etwas von gehört...naja, aber wer sagt sowas auch einem ?
wir haben es beim amt für familie und nach § 69 sozialgesetzbuch beantrag.
katrin
Hallo
Pflegegeld kommt von der Krankenkasse was separat beantragt werden muss.
Ich würde mich aber mal erkundigen inwiefern eine Anrechnung des Landesblindengeldes auf das Pflegegeld erfolgt. Ich meine mal gelesen zu haben, dass das in einigen Bundesländern wohl angerechnet wird
Korrigiert mich bitte wenn ich jetzt falsch liege.
Irgendwer wird dass doch hier genauer wissen oder?
Das Geld wird nicht mit dem Pflegegeld verrechnet oder sonstiges
Auf alle Fälle werde ich mal zu meiner Krankenkasse gehen und so einen Antrag auf Pflegegeld stellen. ( Oder ist das schon zu spät ??? )
Und dort werden die mir schon sagen wie und was angerechnet wird.
Vielen Dank Euch allen für die lieben Tipps und Ratschläge.
LG Katrin und Tommy
Darf ich fragen, wo du es beantragt hast??
Isa mit Giuliana, 07.2007, LKGS links GS rechts
1. OP - Siegen, Dr. Koch 30.11.2007 - Gaumenverschluss, PR
2. OP - Siegen, Prof. Dr. Dr. Koch & Dr. Grzonka 16.04.2008 - Lippen-Nase-Bildung
3. OP - Siegen, Dr. Koch 01.09.2010 - Mundvorhofkorrektur
4.+ 7. OP - Hamm, Dr. Schulz 22.12.2011; 28.11.2012 - Paukenröhrchen
5. OP - Hamm, Dr. Schulz 26.04.2012 - Polypenentfernung, Mandelverkleinerung
6. OP - Siegen, Dr. Berginski 30.05.2012 - Zahnsanierung unter Vollnarkose
und Joel, 02.2009
Habe ich noch nie von gehört, hat das hier denn sonst jeder beantragt? Sowas sagt einem doch keiner. Wem steht es zu und ist es denn in jedem Bundesland so? Wer hat euch das denn gesagt? Geht das überhaupt noch nach zwei Jahren?
Danke für Antworten
Nadine und Robbie![]()
Also, es scheint tatsächlich von Land zu Land unterschiedlich zu sein. Ich hab mal gegoogelt und für Niedersachsen kann man z.B. hier nachschauen:
http://www.soziales.niedersachsen.de...59_L20_D0.html
Im niedersächsischen Gesetz sind hier tatsächlich nur in irgendeiner Weise sehbehinderte Menschen anspruchsberechtigt, wenn ich nichts überlesen habe.
In Sachsen (http://www.slfs.sachsen.de/lva/133.htm) sind auch schwerstbehinderte Kinder (also mit einem GdB von 100) berechtigt.
In Bayern (http://www.zbfs.bayern.de/bayblindg/blind-ges.html) betrifft es wieder nur Menschen mit Sehstörung, genau wie in Thüringen (http://www.thueringen.de/de/bb/aktue...d/content.html) und Schleswig Holstein (http://sh.juris.de/sh/gesamt/BliGG_SH_1997.htm).
Weiter habe ich nicht gesucht, aber die Sachsen scheinen da Glück gehabt zu haben.
Die Sach
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