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Thema: Wie wichtig ist der Schwerbehinderten ausweiß für mein Kind

  1. #1
    Simone und Vivien
    Gast

    Frage Wie wichtig ist der Schwerbehinderten ausweiß für mein Kind

    Hallo,ich würde gern wissen wie wichtig dieser Ausweiß für meine Tochter ist? Ich habe in anfang Januar beantragt und habe zwar ein Schreiben zurück bekommen den sie haben die Ärztlichen Unterlagen am 14.01.08 angefordert,aber aus der Sankt Jürgen Klinik sind die Unterlagen noch nicht beim Versorgungsamt eingegangen.
    Wie lange dauert es den noch?? Die Elterngeld stelle möchte nämlich auch eine Kopie davon. Ich hatte beim Versorgungsamt angerufen und auch schon gesagt das ihre erste OP ende April ist und die meinten nur dann warten die wohl ab und schicken die Akten dann erst los,es wäre jetzt ja erst anfang März also dauert es wohl auch noch.
    Ich hatte hier ja schon oft gelesen das sich der Ausweiß ja auch immer nach den Ops endert.
    Das ich sooooo lange warten muß hätte ich auch nicht gedacht.

  2. #2
    Administrator Site Admin Avatar von Doreen mit Elisei
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    7.785

    Standard

    Hallo Simone, so schnell nach einer OP wird kein Kind runtergestuft.
    Wenn die Klinik die Unterlagen immer noch nicht ans Amt geschickt hat, ist klar, dass du noch nichts bekommen hast. Vielleicht solltest du mal in deiner Klinik nachfragen.
    Brauchen tue ich den Ausweis vor allem für die Steuererklärung oder wenn ich mit den Öffentlichen unterwegs bin. Da Elisei ein "B" (für Begleitung erforderlich) im Ausweis stehen hat, kann ich kostenlos mit ihm Bus- und Bahn fahren und sogar Fliegen innerhalb Deutschlands.
    Wenn ihr das Auto nicht benötigt, um damit zur Arbeit zu kommen, könnt ihr es auch auf Vivien um melden und zahlt dann keine Steuern mehr dafür.

    Aber warte erst mal ab, welche Merkzeichen du bekommen wirst.
    Liebe Grüße von Doreen (Kontaktadresse der WRG) mit Elisei ( 11/03 beidseitige LKGS) und den 3 Geschwistern
    Steckbrief und Fotos



    Jeder sollte nur soviel Staub aufwirbeln, wie er bereit ist zu schlucken.

  3. #3
    Katrin und Tommy
    Gast

    Böse

    Hallo Simone,

    ich habe am Montag meinen Schwerbehindertenausweis für Tommy bekommen mit 100% Behinderung und dem Merkzeichen H.
    Ich persönlich habe von dem Ausweis garnix außer für die Steuererklärung. Mit dem Ausweiß kann nur Tommy kostenlos Bus und Bahn fahren - was bei uns Kinder bis zu drei Jahren sowieso kostenlos fahren dürfen und beim Auto müssten wir das Auto erst abmelden - das kostet Geld ( 15 euro ) - auf Tommy wieder anmelden das Kostet noch mal 42 euro und dann sind wir fast schon bei der Summe die wir sowieso im Jahr Steuer bezahlen müssen und da hätten wir eher das doppelts gezahlt als was wir davon sparen könnten. Ach und der Ausweiß ist ja auch nur 2 Jahre gültig und dann meldest du das Auto wieder um...
    Also bei H hast nur für die Steuer deinen nutzen.

    LG Katrin und Tommy

  4. #4
    Ricarda mit Louis
    Gast

    Standard

    Hallo,

    wegen der Steuerbefreiung für ein KFZ muss das Fahrzeug nur auf das Kind UMGEMELDET werden, nicht abmelden!!! Das kosten sonst so viel Geld. Wir haben nur ca. 15 € für die Ummeldung bezahlt.

    Ein weiterer Vorteil des Behindertenausweises ist, dass man den Behindertenpauschalbetrag bei der Steuererklärung geltend machen kann. Dieser beträgt pro Jahr bei 100 % 3700 €, daß heißt jeder Elternteil kann in der Steuererklärung 1850 € absetzen (Voraussetzung ist dass man auch Lohnsteuer gezahlt hat!). Bei uns hat es sich richtig gelohnt. Weiterhin kann man wenn man Pflegegeld bekommt zusätzlich noch für die Pflege des eigenen Kindes (gilt nicht für Pflege eines Angehörigen wie z.B. Oma, Mutter, Schwester..) einen Pflegepauschalbetrag in Höhe von 924 € pro Jahr absetzen. Diesen Betrag kann aber nur die Pflegeperson in seiner Steuerklärung absetzen.

    Hoffe ich konnte ein wenig weiterhelfen?

    LG Ricarda und Louis

  5. #5
    Ritschie
    Gast

    Standard

    Hallo Simone,

    Du findest in den ersten mit "wichtig" gekennzeichneten Threads in diesem Unterforum alles mögliche, was Dir die Frage zur Wichtigkeit des Ausweises beantwortet z.B.: http://www.lkgs.net/showthread.php?t=1748

    Wo Du meiner Meinung nach echt aufpassen solltest ist, dass das Versorgungsamt nicht erst den Status von Vivien NACH der OP festlegt, weil sich da deren Meinung nach etwas verbessert haben könnte und sie so glauben, den GdB etwas "runterschrauben" zu können. Du hast Anspruch darauf, dass Dein Antrag JETZT bearbeitet wird (die Fehlbildung muss auch von der Geburt an bewertet werden und nicht erst ab Antragstellung oder sogar nach der ersten OP. Das ist hier anders als beim Pflegegeld!).

  6. #6
    Katrin und Tommy
    Gast

    Unglücklich

    Hallo Ricarda,

    wie geht das den das Auto nur umzumelden, wenn Tommy noch gar nicht unterschreiben kann???

    Liebe Grüße Katrin

  7. #7
    Ricarda mit Louis
    Gast

    Standard

    Hallo Katrin,

    unterschreiben tust Du als gesetzlicher Vertreter.

    Bei uns hat das einwandfrei funktioniert


    LG Ricarda und Louis

  8. #8
    Administrator Site Admin Avatar von Doreen mit Elisei
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    7.785

    Standard

    Hallo Katrin, fragt einfach mal euren "Versicherungsmann". bei uns hat das ohne Probleme geklappt. Naima ist die Halterin und mein Mann ist als Fahrer eingetragen. Die Strafzettel, die ich immer wieder verursache (ja, ich weiß, ich bin oft zu schnell), bekommt aber trotzdem Naima zugeschickt.
    Liebe Grüße von Doreen (Kontaktadresse der WRG) mit Elisei ( 11/03 beidseitige LKGS) und den 3 Geschwistern
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  9. #9
    Sarah mit Mika
    Gast

    Standard Auto?

    [Wenn ihr das Auto nicht benötigt, um damit zur Arbeit zu kommen, könnt ihr es auch auf Vivien um melden und zahlt dann keine Steuern mehr dafür.

    Aber warte erst mal ab, welche Merkzeichen du bekommen wirst.[/quote]

    Hallo
    Ich hätte auch mal eine Frage:
    Warum darf man das Auto dann nicht für den Weg zu Arbeit nutzen?
    Wir haben einen Zweitwagen den wir sowieso noch Ummelden müssen (wegen Umzug), den werde ich nach der Geburt nutzen, für den täglichen Bedarf (Ärzte, Einkauf, usw.). Wenn ich wieder Arbeiten kann, werde ich das Auto auch wieder für diesen Weg brauchen. Kann ich es dann nicht auf unseren Nachwuchs anmelden?
    Gruß Sarah

  10. #10
    Ricarda mit Louis
    Gast

    Standard

    Hallo Saharah,

    wenn das Auto auf Dein Kind angemeldet ist, dann darfst Du das Auto auch nur zum Wohle des Kindes nutzen. Dass heißt einkaufen, Krankenhausfahrten, Arztbesuche usw. Die Fahrten zur Arbeit sind hierbei nicht erlaubt!!!

    Du bekommst vom Finanzamt (wenn Du den Antrag auf KFZ-Befreiung stellst) ein entsprechendes Merkblatt mit Hinweisen wo das so drinsteht.

    Bei Zuwiderhandlung (wenn Du z.B. erwischt wirst) dann droht ne Geldstrafe.

    Hoffe ich konnte Dir ein wenig helfen.

    LG Ricarda und Louis

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