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Thema: Weitervererbung

  1. #1
    Bonny
    Gast

    Standard Weitervererbung

    Hallo,

    ich habe gelesen, dass man genetische Untersuchungen durchführen und sich zum eigenen Weitervererbungsrisiko beraten lassen kann.

    Weiß jemand, ob die Krankenkasse derartige Untersuchungen übernimmt und wie sie aussehen?

    Macht eine Beratung auch Sinn, wenn man nicht auf die Eltern zurückgreifen kann, um Hintergundinfos einzuholen?

    Viele Grüße

    Bonny

  2. #2
    Avatar von ThomasT
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    Standard

    Zitat Zitat von Bonny Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ich habe gelesen, dass man genetische Untersuchungen durchführen und sich zum eigenen Weitervererbungsrisiko beraten lassen kann.

    Weiß jemand, ob die Krankenkasse derartige Untersuchungen übernimmt und wie sie aussehen?

    Macht eine Beratung auch Sinn, wenn man nicht auf die Eltern zurückgreifen kann, um Hintergundinfos einzuholen?

    Viele Grüße

    Bonny
    Die Krankenkasse übernimmt die Beratung, man braucht nur eine Überweisung vom Hausarzt/FA. Inzwischen gibt es solche Humangenetische Beratungsstellen an jeder Uni-Klinik.

    Im Link steht, dass ein Stammbaum über drei Generationen erstellt wird. Und da wäre es natürlich schon wichtig, ob es bei den Eltern oder Großeltern, und ihren nahen Verwandten entsprechende Auffälligkeiten gegeben hat. Manchmal wird ja auch gerne eine Generation übersprungen.

  3. #3
    Avatar von mirsanmir
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    Mich würd interessieren obs dominant oder rezessiv vererbt wird.

  4. #4
    Riesenlanguste
    Gast

    Standard

    Würde mich auch interessieren

    ...abwartet

  5. #5
    Avatar von mirsanmir
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    15.01.2008
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    Tipp mal auf rezessiv, das es doch nicht so oft vorkommt. Kenn in meiner Familie nur meinen Onkel mit LKGS und irgendjemanden 100 Jahre her...sonst keinen.

  6. #6
    Jensli
    Gast

    Standard

    Habe dir (euch) mal diesen Link (unten) eingestellt. Das ist eine Dissertation zur Vererbung der LKGS. Meine Frau und ich haben uns beraten lassen (Uni-Klinik Frankfurt), dort wurde eine Wahrscheinlichkeit von 3% errechnet, solange meine Partnerin (und deren Vorfahren) unbelastet ist. (Auch ich bin erblich nicht vorbelastet). Meine beiden Kinder sind denn auch gesund. Leider weiß ich nicht mehr, ob die Beratung damals (das war 1989) die Kasse übernommen hat.



    http://archiv.ub.uni-marburg.de/diss...43/pdf/daz.pdf

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