Hallo,
wir hatten dieses Problem mit dem Versorgungsamt Bremen. Simon wurde auch nur auf einen GdB von 30 eingestuft. Wir sind den Gang zum Sozialgericht gegangen, weil wir und die behandelnden Ärzte mit dieser Einstufung mehr als unzufrieden waren. Nach sehr viel Schreibarbeit hat das Versorgungsamt nun nach 2,5 Jahren eine Einstufung von 50 ab März 2006 vorgeschlagen (Festellung des Sticklersyndroms durch die Humangenetik) und ab September 2006 dann einen GdB von 70 mit H (Beginn der Frühförderung wegen zahlreicher anderer Probleme bei Simon) gültig bis 2012. Wir haben uns nun darauf eingelassen, da ich es leid war, ständig erneut darauf hinzuweisen das Simon 100 mit Vermerk H ab Geburt zustehen würden. Das Vesorgungsamt Bremen hat mir nun zum 3. Mal geschrieben, das eine Fehlsichtigkeit bei meinem Sohn nicht feststellbar ist( trotz augenärztlichem Gutachten)... ich frage mich noch immer, wieso Simon nun schon seit einem jahr eine Brille trägt....
Bis es zur Klage gekommen wäre, wäre wahrscheinlich noch mal 1 Jahr ins Land gezogen und wer weiß wie der Richter entschieden hätte. Denn inzwischen hat sich Simon mehr als gut entwickelt. Wenn Du einen langen Atem hast, dann reiche Klage ein und lege schriftlich deutlich dar, wieso ihr mit der Einstufung nicht einverstanden seit. Das Versorgungsamt wird dann nochmal zu seiner Einstufung Stellung nehmen. Am Sozialgericht kannst Du deine Tochter selbst vertreten und benötigst keinen Anwalt. Wir haben es ohne Anwalt "durchgezogen". Ich war aber oft versucht, die Angelegenheit doch an einen Anwalt abzugeben, da es schon mürbe macht, wenn man bei jeder Veränderung( Gaumenverschluß), neuen Diagnose etc. wieder seitenlange Berichte an das Sozialgericht verfasst.
Liebe Grüsse
Sonia mit Simon ( PRS, Gaumenspalte, Stickler-Syndrom)
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