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Thema: auch nach op noch anrecht auf prozente?

  1. #1
    Avatar von Julia und Felix
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    01.02.2007
    Ort
    Krebeck
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    744

    Standard auch nach op noch anrecht auf prozente?

    hallo,
    vielleicht wurde diese frage nun schon öfter gestellt, aber es sind hier meist soooo viele seiten, teilweise ja auch die gesetzestexte in amtsdeutsch und ich habe im moment nicht so doll viel zeit. wir haben erst vor ca. einem monat davon gehört, dass man einen behindertenausweis und pflegegeld beantragen kann, dies auch sofort gestellt. mittlerweile ist felix am herz operiert, das loch zu, dafür jetzt aber zwei klappen undicht, was derzeit kein problem darstellen soll, jedoch irgendwann ggf. nochmal operiert werden muss. am dienstag gehen wir nun wieder in die klinik, wo in jedem fall der lippenverschluss stattfinden soll und ggf. auch der gaumenverschluss.
    wenn jetzt jemand vom zuständigen amt zu uns käme, fände er ja ein kind vor, was die lippe bereits verschlossen hat und laut der ärzte derzeit auch vom herzen belastbar ist. versteht mich nicht falsch- ich bin sehr froh, dass es felix doch so gut geht, ich frage mich nur, weil in unserem system ja meist nur nach dem auge (wenn überhaupt!) gegangen wird und ob eine einstufung für einen behindertenausweis dann überhaupt noch stattfindet. wie sind da eure erfahrungen?
    wenn ich so höre, hat es bei den meisten von euch ja auch einige monate gedauert, bis ihr einen ausweis bekommen habt und meist ist dann ja die erste op schon gewesen.
    lg.julia

  2. #2
    Corinna mit Pascal
    Gast

    Standard

    Hallo Julia,
    wir hatten am Anfang 100% gehabt. Als Pascal dann die Gaumenop hatte wurde wir dann runtergestuft auf 50%. Wir hatten aber vorher ein Formular zugeschickt bekommen wo wir verschiedene Fragen beantworten mußten, was bereits operiert wurde und wann. Ich weiß ja nicht wie das bei Euch ist, da ihr ja noch keinen Ausweis habt.

  3. #3
    Avatar von Andrea und Lukas
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    751

    Standard

    Hallo Julia,

    du stellst in deinem Fall sicher den Antrag für den Behindertenausweis nicht nur für das Herz oder für die LKGS sonder für beides? Das Herz wie du schreibst immer noch nicht in Ordnung und dein Kind hat zwar die Lippe verschlossen ,aber noch nicht das Segel und den Gaumen, oder? Ich bin der Meinung, dass euch dieser Ausweis, soweit es da keine anderen Einschränkungen gibt noch zu steht.
    Warum? Müsst ihr den weiterhin nicht zu den Ärzten und Kliniken fahren? Funktioniert den das Segel ,der Gaumen, das Herz richtig? Ich gehe davon aus das die meisten Versorgungsämter sehr wohl wissen wie lange diese Behandlungen dauern und sie sicher bei dir nachfragen werden.
    Also drücke ich euch mal die Daumen, dass alles glatt geht.
    Liebe Grüße von Andrea und Lukas


    Unser Steckbrief

  4. #4
    Doris mit Luise
    Gast

    Standard

    Hallo Julia,
    du musst unterscheiden zwischen der Beantragung des Schwerbehindertenausweises beim Versorgungsamt (so heißt das in Niedersachsen und ich bin überfragt, ob das bundesweit so ist) und der Beantragung von Pflegegeld bei Deiner Krankenkasse. Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich meine mich erinnern zu können, dass der Schwerbehindertenausweis auch rückwirkend beantragt werden kann - zumindest weiß ich genau, dass er rückwirkend ausgestellt wird - Luise ist im März geboren, wurde das erste Mal Ende August operiert und die Anerkennung und den Schwerbehindertenausweis bekamen wir im November - allerdings rückwirkend vom Tage ihrer Geburt an. Das macht auch deswegen Sinn, weil dadurch ja Freibeträge bei der Einkommenssteuer möglich werden, die Du ja erst am Ende des abgelaufenen Jahres geltend machen kannst.
    Da Felix sowohl eine LKG-spalte hat als auch einen Herzfehler hat, würde ich dir selbstverständlich dazu raten einen Ausweis zu beantragen, auch wenn er demnächst operiert wird bzw. schon einmal operiert wurde. Du füllst die schriftlichen Unterlagen für das versorgungsamt aus und die wenden sich an die behandelnden Ärzte und lassen schriftliche Gutachten kommen. Diesbezüglich wird es keine Besuch oder irgendetwas geben - und auch hier kannst Du in Widerspruch gehen, falls sie Felix nicht anerkennen.

    Was die Frage des Pflegegeldes angeht, kann ich Dir leider nicht weiterhelfen, da wir für Luise keins beantragt haben. Ich würde aber trotzdem sagen, dass die Beantragung durchaus Aussicht auf Erfolg hat, da Felix ja nun 2! "Baustellen" hat. Und beide Problematiken sind ja sicher unabhängig von dieser ersten OP in jedem Falle nicht behoben ...

    lG
    Doris

  5. #5

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    06.07.2004
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    in der Nähe von Tübingen
    Beiträge
    142

    Standard

    Hallo Julia,

    Doris hat ja schon das meiste geschrieben was ich auch weiss. Definitiv ist es so, das die Behinderung seit dem Tag der Geburt besteht. Also muss der Behindertenausweis gültig ab dem Geburtstermin ausgestellt werden. Wenn das erst 6 Monate später der Fall ist, ist das Wurst, denn die meisten Vergünstigungen bekommt man über die Einkommensteuererklärung und die läuft erst im Folgejahr. Hier kommt auch niemand zu dir nach Hause, das läuft alles über Formulare. Und da sind die Geburtsdiagnosen wichtig für die Sachbearbeiter vom Versorgungsamt, denn danach wird in der Regel eingestuft.

    Pflegegeld kann ich dir leider auch nicht weiterhelfen, dies habe ich bei Ellen nicht beantragt
    Viele Grüße von

    Pia mit Ellen - LKGS - (1970/2001)


    Ich weinte, weil ich keine Schuhe hatte, bis ich jemanden sah, der keine Füße hatte

  6. #6
    savanna
    Gast

    Standard

    Hallo!
    Bei uns wurde jetzt noch nichts geändert, denn der MDK kam erst zu uns da war Savannas Lippe schon verschlossen und trotz dem haben wir es bekommen und was den Ausweiß betrifft den haben wir auch erst zugeschickt bekommen nach dem die OP schon gemacht wurde, also wir sind immer noch bei 100 %, ich glaube aber das ich mal gehört habe das die 100% noch ein Jahr nach der OP gelten? Das weiß ich jetzt aber nicht genau!
    Und unser Ausweis mit den 100% läuft bis 2012.

    Viele liebe Grüße!

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