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Thema: Pflegegeld

  1. #1
    MelliMarco
    Gast

    Frage Pflegegeld

    Ich nochmal....

    hab da nochne Frage...find in keiner Broschüre wie das Pflegegeld gezahlt wird...ich denke eher jährlich....oder monatlich...

  2. #2
    Enisa und Edin
    Gast

    Standard

    Pflegegeld wird in der Regel monatlich ausbezahlt.

  3. #3
    Administrator Site Admin Avatar von Doreen mit Elisei
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    Monatlich. Immer!

    Pflegestufe I 205€
    Pflegestufe II 410€
    Liebe Grüße von Doreen (Kontaktadresse der WRG) mit Elisei ( 11/03 beidseitige LKGS) und den 3 Geschwistern
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    Jeder sollte nur soviel Staub aufwirbeln, wie er bereit ist zu schlucken.

  4. #4
    Caroline und Leon
    Gast

    Standard

    Also bei uns wird das Pflegegeld monatlich überwiesen, Leon hat Pflegestufe 1 bekommen.

  5. #5
    Janina mit Max
    Gast

    Standard

    Hallo Melanie,
    wir hatten ja auch Pflegestufe I. Monatlich 205 Euro. Immer zum ersten den Monats.

    Hoffe, Euch und Eurer kleinen Maus geht´s gut!

    Liebe Grüße, Janina

  6. #6
    savanna
    Gast

    Frage

    Hallo alle zusammen ich hab da mal ne Frage!

    Und zwar haben ja viele von Euch Pflegegelt beantragt oder erhalten es auch, wir haben es auch beantragt und es war auch schon eine Frau vom MDK da aber sie sagte zu mir das es schlecht aussieht für uns da die LKG-Spalte nicht unbedingt was so schlimmes ist sie sagte das meine Tochter genauso ein Baby ist wie all die anderren auch!
    Was kann ich machen wenn es abgelehnt wirt?

  7. #7
    Administrator Site Admin Avatar von Doreen mit Elisei
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    Dann rufst Du bei Deiner Krankenkasse an und forderst das Gutachten des MDK an. Darin stehen die zeiten, die sie Dir für die Pflege angerechnet haben. Wenn es weniger ist, als du tatsächlich brauchst, dann kannst du innerhalb vier Wochen Widerspruch einlegen.
    Liebe Grüße von Doreen (Kontaktadresse der WRG) mit Elisei ( 11/03 beidseitige LKGS) und den 3 Geschwistern
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  8. #8
    Avatar von Isa mit Giuliana
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    Ist es denn sinnvoll, den Antrag mehr oder weniger direkt nach der Geburt abzugeben? Ich weiß gar nicht, wann der richtige Zeitpunkt dafür sein sollte?! Danke schon mal im Voraus!

  9. #9

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    Hallo,

    .....und außerdem wäre es nicht schlecht, wenn Du ein Pflegetagebuch führen würdest. Das habe ich meiner Widerspruchsbegründung gleich beigelegt.


    Übrigens H im Ausweis bedeutet hilflos. Bringt bei der Einkommensteuer hohe Freibeträge bzw. Kfz-Steuerbefreiung.

    und B bedeutet Begleitperson. Damin kannst Du als Begleitung Deines Kindes kostenlos öffentliche Verkehrsmittel benutzen etc. (bekommt man sehr selten)
    Geändert von Corinna (15.06.2007 um 08:43 Uhr) Grund: Nachtrag
    Liebe Grüße von Corinna
    WRG-Kontaktadresse Erlangen und Nürnberg
    "Dein Gesicht wird Dir geschenkt - Lächeln mußt Du selber!" :-)

  10. #10
    Administrator Site Admin Avatar von Doreen mit Elisei
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    Isa, ja es ist gut den Antrag so schnell wie möglich zu stellen. Aber Du musst natürlich vor dem Abgeben schon wissen, dass Du wirklich einen Mehraufwand hast.
    Wenn das Pflegegeld bewilligt wird, dann ab dem Datum der Antragstellung. Es kann auch eine Weile (manchmal bis zu 3 Monaten) dauern, bis der MDK zur Begutachtung kommt.
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