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Thema: Pflegegeld auch bei Lippen/Kiefernspalte???

  1. #1
    Felimama
    Gast

    Standard Pflegegeld auch bei Lippen/Kiefernspalte???

    Hallo,
    wir haben letzte Woche vom Versorgungsamt den Behindertenausweis bekommen. wir haben 50% ohne Zusatz. Kann mir jemand sagen, was wir für Vergünstigungen haben ohne irgendwelche Zusätze.
    Und kann man bei einer lippen/kiefernspalte auch Pflegegeld beantragen?
    Kenne mich da überhaupt nicht aus.

  2. #2
    Felimama
    Gast

    Standard

    Hallo Ihr zwei,
    da ich heute sowieso noch in die Stadt muß werde ich einfach mal in die AOK gehen und nen Antrag stellen. Wollte mal fragen, wieso wir eigentlich diesen Zusatz "H" nicht bekommen haben. Muß man den extra beantragen? denn ich denke mal hilfebedürftigkeit liegt doch bie einem Säugling vor, oder wie wird das beurteilt?
    Ich bin echt voll unerfahren in der ganzen Materie

  3. #3

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    Bayern
    Beiträge
    679

    Standard

    Hallo,

    für eine Lippen-Kieferspalte gibts laut Info-Broschüre der WRG 60-70 % und H. Habe Dir eine PN geschrieben. Pflegegeld bekommst Du, wenn Du einen erhöhten Pflegeaufwand gegenüber einem gesunden gleichaltrigen Kind hast. Pia hat das im Geld-Forum schon mal zusammengefasst.
    Liebe Grüße von Corinna
    WRG-Kontaktadresse Erlangen und Nürnberg
    "Dein Gesicht wird Dir geschenkt - Lächeln mußt Du selber!" :-)

  4. #4
    Avatar von Taz
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    112

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    Hallo,

    erst einmal... ihr habt eurer tochter einen schönen namen gegeben, ich heiße ebenfalls felicitas :-) :happy: und sie hat genauso wie mein dad am 18.06. geburtstag ;-) *fg

    aber nun zu deiner frage, unser sohn janis (2jahre) hat bis ins Jahre 2010 einen Behindertenausweis mit 100% und es steht ein H im Ausweis. Janis hat eine doppelseitige Lippen-, eine breite Gaumen- und eine einseitige Kieferspalte. ich würde daher noch einmal bei eurem zuständigen versorgungsamt nachfragen, ob es wirklich am grad der fehlbildung liegt.
    die vorteile des behindertenausweises sehe ich in den steuerlichen vorteilen und natürlich an den vergünstigungen in der freizeitgestaltung und des öffentlichen verkehrs.

    um das pflegegeld muss man in meinen augen immer sehr kämpfen.... was ich ziemlich ungerecht finde, da man mit einem kind das eine lkg-fehlbildung hat definitiv mehr pflegeaufwand hat, allein die fahrten zu den vielen ärzten, das füttern dauert in der regel wesentlich länger als bei einem "gesunden" kind, auch die zahn-, nasen- und gaumenpflege nimmt mehr zeit in anspruch usw.
    vielleicht habt ihr ja mehr glück bei eurer krankenversicherung als wir mit unserer. wir haben es zwar irgendwann bekommen, aber mit viiiiiiiel aufwand!

    alles liebe
    senden
    felicitas & janis elias

  5. #5
    maeuschen-mandy
    Gast

    Standard

    Hallo
    Habe grade Deine FRage zum Pflegegeld gelesen und das Du auch bei der AOK bist.
    Wir haben es bekommen und zwar die Pflegestufe 1 und das Geld auch nachbezahlt bekommen,von den Tag an wo wir den Antrag abgegeben haben. Die bei der AOK meinten zwar nein aber nicht so leicht runtermachen lassen,wenn nicht höher gehen.Wir hatten zwar noch jemand da der es sich angesehen hat, aber das tat nicht weh .

  6. #6
    micnico
    Gast

    Beitrag

    Hallo Felimama,

    also wir haben für unseren Sohn ( linksseitige LKGS- Spalte ) auch vor kurzem unseren SWB bekommen mit 100% H, das liegt aber auch meistens im Bemessen des Versorgungsamtes wie hoch sie die Kinder einstufen und ob sie den Zusatz bekommen oder nicht, meistens kann man auch Einspruch einlegen und dann fällt er höher aus, falls du mit dem Ergebnis des Einstufen nicht zufrieden bist. Man darf sich nicht immer klein machen lassen sondern muß auch dafü kämpfen. Da sie gerne es versuchen so gering wie niedrig zu halten. Aber wie gesagt das liegt meistens im ermessen des Versorgungsamtes und der klaren und detalierten Befunde die der Arzt dem VA zu Verfügung stellt. Wir haben auch gleich nach Geburz Antrag bei der BKK für Pflegegeld gestellt und haben morgen Besuch von denen, bin gespannt was dann auch raus kommt, da es auch bei ihnen so liegt da sie einen bewilligen oder nicht, eben wie gesagt ein Versuch ist es meistens wert und wenn nicht dann Einspruch und nochmal, dann klappt es meistens besser. So hoffe dir geholfen zu haben und wünsche dir noch einen schöne Tag und viel Spaß mit deiner Tochter !!!!

    Gruß Nicole

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