Hallo Anke, Pflegegeld kannst Du bei Deiner Krankenkasse beantragen, wenn Du denkst, dass Du einen erheblichen Mehraufwand in der Pflege des Babys hast. Du hast ja schon Kinder und kannst daher vielleicht ganz gut einschätzen, ob das Jüngste viel mehr Arbeit macht beim Füttern, Pflegen und in der Haushaltsführung. Für die Pflegestufe I mußt Du midestens 45 min über der Zeit eines "gesunden" Kindes liegen, dazu kommen noch 45 min mehr in der Haushaltsführung (Kochen, Einkaufen, Waschen, Putzen...).
Wir haben damals Pflegegeld beantragt und haben es bis nach der letzten OP bekommen.
Zum Steuerfreibetrag kann ich Dir nicht viel sagen, nur dass der natürlich für das vergangene Jahr geltend gemacht werden kann und nicht im Voraus. Den Schwerbehindertenausweis beantragen ist aber die Voraussetzung. Und dann muß er glaub ich mindestens 80% aufweisen.
Aber genauer weiß das Pia. Lies doch mal ihre Zusammenfassung zum Thema.
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