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Thema: Einkommensteuer - was bekommt man mit 100 % H

  1. #1

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    Standard Einkommensteuer - was bekommt man mit 100 % H

    Behindertenpauschbetrag

    Bei der Einkommensteuererklärung kann man einen Behinderten-Pauschbetrag von 3.700 Euro (Stand 2004) bei einem GdB von 100 % H geltend machen. Eine Kopie des Behindertenausweises der Steuererklärung beifügen und im Mantelbogen eintragen.

    Ich möchte darauf hinweisen, dass ich die Daten aus Gesetzestexten, aus verschiedenen Infobroschüren und aus dem Internet zusammengetragen habe. Ich übernehme keine Haftung für den Inhalt. Ich möchte lediglich auf unsere Rechte aufmerksam machen.

  2. #2

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    Standard Pflegegeld

    Pflegegeld

    Habe selbst keines beantragt. Hier können evtl. andere Forumsteilnehmer bessere Informationen weitergeben.

    Jedenfalls müssen 90 Minuten Mehraufwand in der Grundpflege und hauswirtschaftliche Verpflegung durch die Spalte bedingt auftreten, damit man Pflegegeld erhält.

    Eine gute Übersicht über die „normalen“ Zeiten für die Grundpflege und hauswirtschaftliche Verpflegung eines gesunden Kindes kann man folgender Seite entnehmen:

    www.behinderte-kinder.de/pflege/pfleg.htm

    Ich möchte darauf hinweisen, dass ich die Daten aus Gesetzestexten, aus verschiedenen Infobroschüren und aus dem Internet zusammengetragen habe. Ich übernehme keine Haftung für den Inhalt. Ich möchte lediglich auf unsere Rechte aufmerksam machen.

  3. #3

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    Standard Pflegepauschbetrag

    Pflegepauschbetrag

    Auszug aus dem Gesetz § 33b Abs.6

    ... (6) 1Wegen der außergewöhnlichen Belastungen, die einem Steuerpflichtigen durch die Pflege einer Person erwachsen, die nicht nur vorübergehend hilflos ist, kann er an Stelle einer Steuerermäßigung nach § 33 einen Pauschbetrag von 924 Euro (Stand 2004) im Kalenderjahr geltend machen (Pflege-Pauschbetrag), wenn er dafür keine Einnahmen erhält. ²Zu diesen Einnahmen zählt unabhänging von der Verwendung nicht das von den Eltern eines behinderten Kindes für dieses Kind empfangene Pflegegeld. ....


    Soll heißen, wenn auf dem Behindertenausweis das Merkzeichen „H“ (=hilflos) vermerkt ist, hat man Anspruch auf diesen Pauschbetrag (auch wenn man Pflegegeld erhält).
    Dies muß man allerdings auf dem Mantelbogen der Steuererklärung ankreuzen, sonst bekommt man den Betrag nicht angerechnet.

    Ich möchte darauf hinweisen, dass ich die Daten aus Gesetzestexten, aus verschiedenen Infobroschüren und aus dem Internet zusammengetragen habe. Ich übernehme keine Haftung für den Inhalt. Ich möchte lediglich auf unsere Rechte aufmerksam machen.

  4. #4

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    Standard Einkommensteuer - was bekommt man mit 100 % H

    Hallo,

    habe gerade unsere Einkommensteuererklärung 2004 ausgefüllt und wollte nur nochmal für Euch zusammenfassen, was Alles "ansetzbar" ist:
    (Vorausgesetzt 100 H Ausweis) und natürlich ohne Gewähr:

    Behinderten-Pauschbetrag 3.700,-€

    Haushaltshilfe (Oma) 924,-€

    Pflegepauschbetrag 924,-€
    (egal, ob man Pflegegeld erhalten hat, oder nicht!)

    Behinderungsbedingte Kfz-Kosten
    (bis zu) 15.000 km x 0,30 € = 4.500,-€ (Ohne Fahrtenbuch!)

    WRG-Beitrag als Spende 40,-€

    Viel Spaß beim Steuernsparen...
    Liebe Grüße von Corinna
    WRG-Kontaktadresse Erlangen und Nürnberg
    "Dein Gesicht wird Dir geschenkt - Lächeln mußt Du selber!" :-)

  5. #5
    Nicole & Ben
    Gast

    Standard

    Hallo Corinna,
    danke für deine Infos !!
    Habe dazu aber noch eine Frage:
    Kann man den Pflegepauschbetrag auch einsetzen, wenn man kein Pflegegeld erhält?? (da blick ich nicht durch )

    LG von Nicole & Ben

  6. #6

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    Standard

    @ Kirsten:

    Maßgeblich ist der Zeitpunkt, wann Du den Betrag gezahlt hast. Zahlung altes Jahr - Ansatz im alten Jahr.



    @ Ben´s Nicole:

    Kannst Du natürlich auch ansetzen, wenn Du kein Pflegegeld erhalten hast.
    Liebe Grüße von Corinna
    WRG-Kontaktadresse Erlangen und Nürnberg
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  7. #7
    Tina & Andy
    Gast

    Standard

    Hallo Hab auch noch ne Frage.
    Und zwar das mit Haushaltshilfe das gild nur für 100% und h oder?
    Wir haben jetzt unseren Neuen Ausweis bekommen Andy hatte 60% ohne zusatz.Durch diesen Schiefhals hat er jetzt 70% ohne zusatz (gilt bis 08.2008)verändert das was?
    Oh waren doch gleich zwei :lol:

  8. #8

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    @ Tina:

    Haushaltshilfe-Ansatz Voraussetzung: Entweder hilflos H,
    oder GdB mindestens 50 %. Dein Ausweis reicht also auch!
    Liebe Grüße von Corinna
    WRG-Kontaktadresse Erlangen und Nürnberg
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  9. #9

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    Hallo Corinna und die anderen,

    Pflege-Pauschbetrag kann man immer mit 924,00 Euro ansetzten, wenn man die Einstufung "H" hilflos hat.

    Den Pflegepauschbetrag kann man auch ansetzen, wenn man Pflegegeld erhält.
    Geändert von Pia und Ellen (12.06.2006 um 10:10 Uhr)
    Viele Grüße von

    Pia mit Ellen - LKGS - (1970/2001)


    Ich weinte, weil ich keine Schuhe hatte, bis ich jemanden sah, der keine Füße hatte

  10. #10
    Avatar von Nicole und Julia
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    Standard

    dann auch bestimmt wenn man keines mehr erhält und die Zahlungen schon abgeschlossen sind...oder???? Wir haben noch 100% mit H.... mal sehen wie lange noch!
    Viele liebe Grüße von Nicole mit den 3 Kids:
    Cécile (2/98 ), Florian (12/01) und Julia (4/03) mit Lippen- Kiefer- Gaumen-Segelspalte (links)
    *Für Julias OP Berichte und Fotoalbenlink klickt hier*





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