Behindertenpauschbetrag
Bei der Einkommensteuererklärung kann man einen Behinderten-Pauschbetrag von 3.700 Euro (Stand 2004) bei einem GdB von 100 % H geltend machen. Eine Kopie des Behindertenausweises der Steuererklärung beifügen und im Mantelbogen eintragen.
Ich möchte darauf hinweisen, dass ich die Daten aus Gesetzestexten, aus verschiedenen Infobroschüren und aus dem Internet zusammengetragen habe. Ich übernehme keine Haftung für den Inhalt. Ich möchte lediglich auf unsere Rechte aufmerksam machen.
Lesezeichen