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Thema: Einkommensteuer - was bekommt man mit 100 % H

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  1. #1

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    Standard Einkommensteuer - was bekommt man mit 100 % H

    Behindertenpauschbetrag

    Bei der Einkommensteuererklärung kann man einen Behinderten-Pauschbetrag von 3.700 Euro (Stand 2004) bei einem GdB von 100 % H geltend machen. Eine Kopie des Behindertenausweises der Steuererklärung beifügen und im Mantelbogen eintragen.

    Ich möchte darauf hinweisen, dass ich die Daten aus Gesetzestexten, aus verschiedenen Infobroschüren und aus dem Internet zusammengetragen habe. Ich übernehme keine Haftung für den Inhalt. Ich möchte lediglich auf unsere Rechte aufmerksam machen.

  2. #2

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    Standard Pflegegeld

    Pflegegeld

    Habe selbst keines beantragt. Hier können evtl. andere Forumsteilnehmer bessere Informationen weitergeben.

    Jedenfalls müssen 90 Minuten Mehraufwand in der Grundpflege und hauswirtschaftliche Verpflegung durch die Spalte bedingt auftreten, damit man Pflegegeld erhält.

    Eine gute Übersicht über die „normalen“ Zeiten für die Grundpflege und hauswirtschaftliche Verpflegung eines gesunden Kindes kann man folgender Seite entnehmen:

    www.behinderte-kinder.de/pflege/pfleg.htm

    Ich möchte darauf hinweisen, dass ich die Daten aus Gesetzestexten, aus verschiedenen Infobroschüren und aus dem Internet zusammengetragen habe. Ich übernehme keine Haftung für den Inhalt. Ich möchte lediglich auf unsere Rechte aufmerksam machen.

  3. #3

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    Standard Pflegepauschbetrag

    Pflegepauschbetrag

    Auszug aus dem Gesetz § 33b Abs.6

    ... (6) 1Wegen der außergewöhnlichen Belastungen, die einem Steuerpflichtigen durch die Pflege einer Person erwachsen, die nicht nur vorübergehend hilflos ist, kann er an Stelle einer Steuerermäßigung nach § 33 einen Pauschbetrag von 924 Euro (Stand 2004) im Kalenderjahr geltend machen (Pflege-Pauschbetrag), wenn er dafür keine Einnahmen erhält. ²Zu diesen Einnahmen zählt unabhänging von der Verwendung nicht das von den Eltern eines behinderten Kindes für dieses Kind empfangene Pflegegeld. ....


    Soll heißen, wenn auf dem Behindertenausweis das Merkzeichen „H“ (=hilflos) vermerkt ist, hat man Anspruch auf diesen Pauschbetrag (auch wenn man Pflegegeld erhält).
    Dies muß man allerdings auf dem Mantelbogen der Steuererklärung ankreuzen, sonst bekommt man den Betrag nicht angerechnet.

    Ich möchte darauf hinweisen, dass ich die Daten aus Gesetzestexten, aus verschiedenen Infobroschüren und aus dem Internet zusammengetragen habe. Ich übernehme keine Haftung für den Inhalt. Ich möchte lediglich auf unsere Rechte aufmerksam machen.

  4. #4

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    Standard Einkommensteuer - was bekommt man mit 100 % H

    Hallo,

    habe gerade unsere Einkommensteuererklärung 2004 ausgefüllt und wollte nur nochmal für Euch zusammenfassen, was Alles "ansetzbar" ist:
    (Vorausgesetzt 100 H Ausweis) und natürlich ohne Gewähr:

    Behinderten-Pauschbetrag 3.700,-€

    Haushaltshilfe (Oma) 924,-€

    Pflegepauschbetrag 924,-€
    (egal, ob man Pflegegeld erhalten hat, oder nicht!)

    Behinderungsbedingte Kfz-Kosten
    (bis zu) 15.000 km x 0,30 € = 4.500,-€ (Ohne Fahrtenbuch!)

    WRG-Beitrag als Spende 40,-€

    Viel Spaß beim Steuernsparen...
    Liebe Grüße von Corinna
    WRG-Kontaktadresse Erlangen und Nürnberg
    "Dein Gesicht wird Dir geschenkt - Lächeln mußt Du selber!" :-)

  5. #5
    Nicole & Ben
    Gast

    Standard

    Hallo Corinna,
    danke für deine Infos !!
    Habe dazu aber noch eine Frage:
    Kann man den Pflegepauschbetrag auch einsetzen, wenn man kein Pflegegeld erhält?? (da blick ich nicht durch )

    LG von Nicole & Ben

  6. #6

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    Standard

    @ Kirsten:

    Maßgeblich ist der Zeitpunkt, wann Du den Betrag gezahlt hast. Zahlung altes Jahr - Ansatz im alten Jahr.



    @ Ben´s Nicole:

    Kannst Du natürlich auch ansetzen, wenn Du kein Pflegegeld erhalten hast.
    Liebe Grüße von Corinna
    WRG-Kontaktadresse Erlangen und Nürnberg
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  7. #7
    Tina & Andy
    Gast

    Standard

    Hallo Hab auch noch ne Frage.
    Und zwar das mit Haushaltshilfe das gild nur für 100% und h oder?
    Wir haben jetzt unseren Neuen Ausweis bekommen Andy hatte 60% ohne zusatz.Durch diesen Schiefhals hat er jetzt 70% ohne zusatz (gilt bis 08.2008)verändert das was?
    Oh waren doch gleich zwei :lol:

  8. #8

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    Standard

    @ Tina:

    Haushaltshilfe-Ansatz Voraussetzung: Entweder hilflos H,
    oder GdB mindestens 50 %. Dein Ausweis reicht also auch!
    Liebe Grüße von Corinna
    WRG-Kontaktadresse Erlangen und Nürnberg
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  9. #9
    eileen
    Gast

    Standard

    Hallo
    Habe die Tage für meine Eileen den Schwerbehindertenausweis 100%H bekommen
    Habe hier was von einer Haushaltshilfe gelesen bekommt man die dann gestellt.
    Habe in diesen Sache noch keine Ahnung was man alles bewilligt bekommt,meine Kleine ist jetzt 3 Monate alt
    Gaumenspalte + PRS
    Mit freundlichen Gruß
    nicole und eileen

  10. #10
    Administrator Site Admin Avatar von Doreen mit Elisei
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    Hallo Nicole,
    die Haushaltshilfe hat mit dem Schwebindertenausweis nichts zu tun. Die musst du bei Bedarf bei der Krankenkasse beantragen. Den Ausweis kannst du bei der Steuer mit angeben und wenn ihr evtl. Wohngeld bekommt mit einreichen.
    Liebe Grüße von Doreen (Kontaktadresse der WRG) mit Elisei ( 11/03 beidseitige LKGS) und den 3 Geschwistern
    Steckbrief und Fotos



    Jeder sollte nur soviel Staub aufwirbeln, wie er bereit ist zu schlucken.

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