Hier mal ein Zitat aus der Homepage der AVRK:
Wir beklagen:
Jugendämter bestimmen den Aufenthaltsort von Kindern und Jugendlichen ohne Mitwirkung oder gegen den Willen der Eltern bzw. des Elternteils. Eine vorübergehende Not- oder Konfliktsituation führt oft dazu, dass Kinder voreilig fremduntergebracht und auf Dauer von der Familie entfernt werden.
Eltern, die sich gegen die Kindeswegnahme zur Wehr setzen, erleben ihre völlige Ohnmacht gegenüber der Behörde. Von nun an beginnt der Spießrutenlauf gegen Behörden und Gerichte. Der Betroffene stellt sehr schnell fest, dass die sozialpädagogischen Entscheidungen keiner Überprüfung zugänglich ist und in den Gutachten erkennt er sich selbst nicht mehr. Es gibt nur eine rechtliche Überprüfung durch die Gerichte und diese verlassen sich vielmehr auf die Aussagen der "sogenannten Fachleute" als auf die, der betroffen Eltern. Das Kind hat diese Entscheidungen auszubaden.
Deshalb fordern wir:
Der Erhalt der Familienbeziehung muss einen höheren Stellenwert einnehmen als bisher. Gegen den Willen der Eltern dürfen Kinder und Jugendliche nur bei erwiesener Gefahr, für ihr Wohl aus der Familie genommen werden. Kinder brauchen insbesondere bei Trennung und Scheidung beide Eltern und darauf muss Rücksicht genommen werden.
Zitat v. Prof. Uwe Jopt, in Report/SWF Baden-Baden " Ich kenne so viele Einzelschicksale, so viele verschiedene Jugendämter, wo in der Person der Vertreter sich Inkompetenz, Willkür, Naivität bis hin zur Dummheit paaren, und das Ganze eingebunden in eine einzige Macht.
Zitat-Ende
- [ ...wir behaupten, mit Verlaub, KENNEN NOCH MEHR Jugendamtkatastrophen als Prof. Jopt! ]
Wir, die AVRK e.V. wollen den Betroffenen zuhören und Unterstützung geben, Erfahrungen und Informationen austauschen, durch die Öffentlichkeitsarbeit auf das Problem, insbesondere auf die der Kinder aufmerksam machen, um auf diesem Weg eine echte Hilfe für die betroffenen Kinder und deren Familien zu erreichen.
Wir stellen den Betroffenen unsere ganze Erfahrung zur Verfügung und begleiten sie auf den Weg der Familienzusammenführung, auch wenn die Eltern getrennt von einander leben. Für Kinder dürfen die Eltern nicht verloren gehen denn sie haben in ihrer Bedürftigkeit in erster Linie Vater und Mutter, die ihnen am Nächsten stehen.
Wir lassen keinen Betroffenen und vor allem nicht die Kinder im Regen stehen. Wer mag, kann in unserer Erfolgsliste nachlesen, in welchen Fällen wir den Kindern und den betroffenen Eltern helfen konnten.
Die Vielzahl der Informationen in unserem Internet Portal für die Rechte der Kinder wird Sie zunächst überfordern.
In diesem Fall rufen Sie uns einfach an oder setzen Sie sich anderweitig mit uns in Verbindung. Wir sind sicher auch Ihnen kann geholfen werden.
gez.: Vorstand
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