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Thema: KFZ Steuerbefreiung

  1. #31
    Gigi und Leon
    Gast

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    Hihihi!
    Genau und wenn Sebastian dann älter wird, läuft er mit den Papieren rum und erklärt großkotzig, dass es ja S E I N Auto ist *prust* , alles schon durchgemacht.
    Da kann man bei den Ämtern nur cool bleiben, v.a., wenn dann zum 10.000 ten mal der Spruch kommt : " Sie wissen ja wohl, dass Sie nur Fahrten im Interesse des Kindes machen ´dürfen?". Beim letzten Mal, war ich dann so genervt, dass ich geantwortet habe: "Wenn es uns darauf ankäme die Steuern zu sparen, hätten wir wohl den Diesel meines Mannes auf unseren Sohn angemeldet." Da wurde die Gute dann feuerrot im Gesicht und wir waren ruckzuck wieder draussen.
    Kleine Anekdote am Rande.
    Ihr macht das schon. Weiter so!
    Gigi

  2. #32
    Avatar von Katja mit Celine
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    Ich muß jetzt hier nochmal Fragen, ob ich das richtig verstanden habe, is ja ganzschön verwirrend das ganze.

    Also wir haben jetzt einen SBA Beantragt, ich weiß noch nicht wann der kommt. Gültig ist er ja ab Geburtsdatum.
    Unser Auto wollen wir auf Celine Ummelden, das geht erst wenn wir den SBA haben ???
    Und die Zeit die bis da vergeht können wir nicht mit den 15.ooo km von der Steuer absetzen, richtig ? Was hieße die Zeit bis er da ist verstreicht so.

    Wir könnten aber diese 3000 km Absetzen für das Jahr, da der Wagen da nicht auf Celine zugelassen sein muß. Richtig ?

    Sorry wenn ich nochmal Fragen muß, aber GG und ich haben beide gelesen und Diskutieren hin und her, wie das nu is *puuuh*


    LG Katja
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    Sei gütig, denn alle Menschen, denen du begegnest, kämpfen einen schweren Kampf.
    Platongriechischer Philosoph


  3. #33

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    Hallo Katja,

    wenn das Auto auf das Kind zugelassen ist, ist es Kfz-Steuerfrei. Das Auto ummelden geht erst mit Ausweis.

    Die 15.000 km oder 3000 km kannst Du auch ansetzen, wenn das Auto nicht auf das Kind zugelassen ist. Im Geburtsjahr anteilig ab Geburt.
    Die 3000 km sind pauschal. Wenn Du 15000 km ansetzen willst solltest Du den Km Stand am Jahresanfang und Ende notieren, um ihn glaubhaft zu machen. Richtig so, Pia?
    Liebe Grüße von Corinna
    WRG-Kontaktadresse Erlangen und Nürnberg
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  4. #34

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    Hallo Katja (Glace),

    ein Auto kann jederzeit auf einen Minderjährigen umgemeldet werden, ob mit oder ohne Behinderung. Ich wurde damals beim Landratsamt und Finanzamt darauf hingewiesen, dass es nicht selten ist das Minderjährige Autos besitzen. Die gehören meist zur High Society und haben dazu noch einen Chauffeur

    Also, melde das Auto so schnell wie möglich auf Dein Kind um. Kannst ja gleich sagen, dass irgendwann nach Fertigstellung ein Antrag auf Steuerbefreiung wegen Behinderung folgt.

    Ich bin jetzt nicht so ganz im Bilde wann Dein Kind geboren wurde. Du kannst pauschal 3000 km (bei GdB 100 H) absetzen ohne einen Nachweis zu erbringen. 15.000 km müssen nachgewiesen werden oder "glaubhaft" gemacht werden. Zum glaubhaft machen können KFZ-Rechnungen oder TÜV Bescheinigungen hinzugezogen werden, da hier die KM-Stände notiert sind. Danach kann die Fahrleistung auf 12 Monate hoch bzw. runtergerechnet werden.

    Es ist nicht immer einfach den Sachverhalt verständlich zu schreiben. Wenn Du gerne mit mir telefonieren möchtest, dann schick mir eine PN und ich schick Dir dann meine Telefonnummer.
    Viele Grüße von

    Pia mit Ellen - LKGS - (1970/2001)


    Ich weinte, weil ich keine Schuhe hatte, bis ich jemanden sah, der keine Füße hatte

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