Ergebnis 1 bis 2 von 2

Thema: Widerspruch Zahnersatz Regelleistung

  1. #1

    Registriert seit
    28.12.2020
    Ort
    Dresden
    Beiträge
    1

    Standard Widerspruch Zahnersatz Regelleistung

    Hallo Ihr Lieben!

    Ich bin neu hier und habe mich unter anderem wegen einer akuten Frage hier angemeldet. Ich habe eine doppelseitige Lippen- Kiefer- Gaumenspalte und möchte gerne die fehlenden Zähne im Oberkiefer prophetisch mittels Brücke versorgen lassen. Implantate kommen für mich leider nicht in Frage, da sich nach mehreren Osteoplastiken der Knochen stets wieder abgebaut hat.
    Nun wurde der Heil- und Kostenpunkt durch die Krankenkasse bewilligt, allerdings nur im Rahmen des normalen Regelsatzes
    . Ich würde so jedoch auf mehreren 1000 Euro sitzen bleiben und sehe das in diesem Umfang nicht ein, da gerade bei uns ja eine andere Ausgangslage herrscht.
    Wer hat von Euch diesbezüglich Erfahrungen und kann mir bei der Formulierung des Widerspruchs helfen?
    Ich danke Euch bereits jetzt ganz sehr für Eure Hilfe!

    Liebe Grüße,
    Katjuschalein

  2. #2

    Registriert seit
    29.08.2008
    Ort
    Niedersachsen
    Beiträge
    162

    Standard

    Ich kann dir zwar leider nicht helfen, möchte dir aber dennoch antworten.

    Bei mir wurden die fehlenden Zähne im Oberkiefer mit einer Brücke (festsitzend) versorgt. Das ist allerdings schon über 25 Jahre her. Ich kann mich daher nicht mehr im Detail an alles erinnern. Was ich aber noch weiß, ist folgendes:

    Bei mir gab es seinerzeit auch Theater, weil meine damalige Krankenkasse nur den damals üblichen Regelsatz zahlen wollte. Ich habe dann über einen Mitarbeiter einer anderen Krankenkasse ein Gerichtsurteil bekommen, das besagt hat, dass der Zahnersatz bei LKGS-Patienten zur Behandlung der Spalte dazugehört. Dieses Gerichtsurteil habe ich meiner Krankenkasse vorgelegt. Daraufhin hat meine Krankenkasse einen höheren Kostenanteil übernommen als eigentlich üblich, und meine Zuzahlung hat sich im Rahmen gehalten. Das waren damals, glaube ich, ein paar Hundert Mark.

    Ich habe gestern kurz gegoogelt in dieser Angelegenheit. Auf die Schnelle habe ich tatsächlich nur mehrfach die Information bekommen, dass es heutzutage - das war zu meiner Zeit eben wohl noch etwas anders - tatsächlich so gesehen wird, dass auch bei LKGS-Patienten nur der Regelsatz von der Krankenkasse zu übernehmen ist. Und ich meine mich erinnern zu können, dass ich in den letzten Jahren auch in diesem Forum mehrfach gelesen habe, dass Betroffene das so erlebt haben. Daher befürchte ich, dass du mit einem Widerspruch keinen Erfolg haben wirst. Dennoch kann es aber nicht schaden, Widerspruch einzulegen. Ich an deiner Stelle würde den Widerspruch damit begründen, dass die fehlenden Zähne mit der angeborenen Fehlbildung zu tun haben und die Versorgung mit einer Brücke oder Prothese aus deiner Sicht zur Behandlung dazugehören. Wie gesagt, der Widerspruch wird vermutlich abgelehnt werden, aber versuchen solltest du es trotzdem. Und vielleicht erklärt sich deine Krankenkasse auch aus Kulanz bereit, zumindest einen etwas höheren Kostenanteil zu übernehmen.

    Ich wünsche dir viel Glück und Erfolg!

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •