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Thema: Pflegegeld abgelehnt - sind neue Regeln nachteilig?

  1. #1

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    Standard Pflegegeld abgelehnt - sind neue Regeln nachteilig?

    Hallo,
    Meine Tochter hat eine Gaumenspalte (des harten und weichen Gaumens). Ich pumpe komplett ab und füttere sie mit dem Habermann Sauger.
    Sehr optimistisch habe ich Pflegegeld beantragt, ich dachte allein durch die langen Pumpzeiten (1.5std) bekomme ich das ja wohl sicher laut dem tollen Gerichtsurteil.
    Nun ist aber der Gutachter zu dem Schluss gekommen dass es für uns keins gibt.
    Ich glaube die Pump-Zeit spielte kaum eine Rolle bei der Beurteilung... Da haben sich ja jetzt auch total die Kriterien geändert :-(
    Außerdem geht das Gutachten davon aus, dass sich alle Probleme nach der OP (ca. mit 3/4Monaten) in Luft auflösen - und Pflegegeld gibts nur wenn die Pflege länger als 6Monate dauert?!?
    Aber ich will meinem Kind doch noch länger als bis zur OP Muttermilch anbieten?!?!
    Und ob eine OP überhaupt ausreicht weiß man auch noch nicht sicher...

    Ich bin recht enttäuscht von dem Gutachten und werde Widerspruch einlegen. Wollte aber mal fragen, ob hier aktuell jemand "neu" in einen Pflegegrad eingestuft wurde oder mir mehr zu den Einstufungen bei Spalten sagen kann.
    PS: ich denke ich habe alles relevante beim Besuch des MDK erwähnt, aber manche Faktoren (wie ständiges umziehen und waschen der Kleidung /Spucktücher tauchen im Bericht nicht auf:-/)

  2. #2

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    Wir warten noch auf die Begutachtung. Tim ist mittlerweile 8 Monate alt und hat beide OP s hinter sich. Lippenkiefergaumenspalte ist verschlossen.

    Gesendet von meinem LENNY2 mit Tapatalk

  3. #3
    Administrator Site Admin Avatar von Doreen mit Elisei
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    Hallo, wenn Zeiten nicht anerkannt wurden fürs Pumpen, Umziehen, Waschen der Kleidung, dann schreib genau das in den Widerspruch. Auch, dass mit erfolgter OP nicht gleich alles gut ist, sondern der Pflegeaufwand vorübergehend sogar ansteigen könnte. Schreibe nochmal die Zeiten genau auf und erkläre, warum sie zustande kommen.
    Viel Glück
    Liebe Grüße von Doreen (Kontaktadresse der WRG) mit Elisei ( 11/03 beidseitige LKGS) und den 3 Geschwistern
    Steckbrief und Fotos



    Jeder sollte nur soviel Staub aufwirbeln, wie er bereit ist zu schlucken.

  4. #4

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    Hallo,
    bei uns war auch vor ein paar Tagen eine Dame vom MDK... sie meinte dass das abpumpen der Muttermilch garnicht berücksichtigt wird. Dies hat mich auch sehr erstaunt. Und das Reinigen der Gaumenplatte spielte für sie auch keine Rolle. Unsere Tochter hat sie sich auch nur eine Minute angeschaut. Wir sollen in den nächsten Tagen bescheid bekommen... da bin ich mal gespannt. Klang auf jeden Fall nicht sehr erfolgversprechend.

    Habt ihr schon eine Antwort auf euren Widerspruch?

  5. #5
    Avatar von Annchen
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    Hallo,

    wir haben seinerzeit Pflegegeld bekommen. Der Besuch des MDK war lächerlich, OT: "Meine Frau hat damals auch immer abgepumpt, damit sie ausgehen kann, das ist doch normal...". Ich hatte allerdings für einen Zeitraum von 14 Tagen Pflegprotokolle abgegeben, tatsächlich mit: 7.00 - 7.10 Umziehen wegen Spucken, 7.10 - 7.20 h Rumtragen, damit die Milch nicht wieder gespuckt wird, 7.20 - 7.40 mundmotorische Übungen, 7.40 - 8.20 h Flasche geben etc. pp. Ich habe ALLES aufgeführt, womit wir im Alltag beschäftigt waren. Ich gehe davon aus, dass dies sehr positiv dazu beigetragen hat, den Antrag zu bewilligen. Bei einem Widerspruch, wenn auch weitere Personen mit dem Fall betraut werden, hilft es sicherlich, weil diese nicht nur von der oder dem Begutachtenden detailliert Dinge über die Situation informiert werden.
    Viele Grüße
    Anna
    (mit Ronja * 2002, doppelseitige LKGS-Spalte, DRK-Kinderklinik Siegen, Dr. Hubertus Koch)

    Wir sollten weniger den Weg für unsere Kinder bereiten - vielmehr unsere Kinder für ihren Weg.


    Meinen großartigen Katzenmädchen-Avatar habe ich von Nadja. Ihre Arbeiten findet Ihr hier: nadja-illustration.de

  6. #6

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    Ja ich hatte Widerspruch eingelegt, diesen aber jetzt doch wieder zurückgezogen. Ich sollte ein "Pflegetagebuch" ausfüllen, das war aber ein Witz, es ging nicht um Zeiten sondern war nur ein Fragebogen um gewisse Selbständigkeit, z.B. müssen Medikamente gegeben werden, und Wie oft muss man zum Arzt. Der Zeitaufwand für Pumpen/füttern/umziehen könnte eigentlich nirgendwo angegeben werden aber ich hab ihn dazugeschrieben.
    Diese Woche sollte der MDK dann nochmal kommen, ich hab den Termin aber doch abgesagt. Weil sie hatte ja nur eine Gaumenspalte und die wurde jetzt operiert.
    Wenn ich sie jetzt immer noch nicht stillen kann (weil sie es nicht gewohnt ist) ist das halt mein Problem (so sagte es der Tel. Beratungsdienst.) Und nur wegen Logo und HNO Terminen gibt's sicher kein Pflegegeld denk ich:-(

  7. #7

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    Schönen guten Abend,

    wir haben nun unseren Bescheid erhalten und zu unserem Erstaunen sogar Pflegegrad 3 erhalten. Der Gutachter ist zu dem Ergebnis gekommen dass uns Pflegegrad 2 zusteht. .. und laut dem neuen Pflegestärkungsgesetz erhalten Kinder unter 18 Monaten automatisch einen Pflegegrad höher zugesprochen.
    Wir sind mit dem Ergebnis sehr zufrieden.
    Unsere Tochter hat eine einseitige LKGS... sie trinkt 7x pro Tag/Nacht und braucht hierfür jeweils 1 Stunde. Das Milchpumpen wurde aber glaube nicht mit berücksichtigt.

  8. #8

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    Hallo. Es ist zwar etwas spät aber ich wollte es dennoch berichten. Wir haben am 22.03.2017 unseren erstantrag auf pflegegeld eingereicht. Die Begutachtung durch den MDK war am 07.06.2017 und hat gut 1 1/2 Stunden gedauert. Am 04.07 kam dann der Bescheid. Pflegegrad 3 bis zum 18 Lebensmonat ohne weitere Begutachtung (obwohl wir gesagt haben dass er mit 6 1/2 Monate operiert wird) danach automatische runterstufung auf pflegegrad 2 bis Sept. 2019. Dann erfolgt eine weitere Begutachtung.
    Den gdb haben wir zeitgleich gestellt. Heute kam der Bescheid 100 +h
    Jan hat eine Gaumen-vomerspaltung.
    Die Frau vom MDK hat mein pflegetagebuch gar nicht angesehen und meinte direkt dass abpumpen nicht mehr mit zählt. Jan hat die Pflegestufe auf Grund gravierender Probleme bei der Nahrungsaufnahme die einen außergewöhnlichen Pflegeintensiven hilfebedarf im Bereich der Ernährung auslöst.
    Ich hoffe ich kann damit einigen helfen ��

  9. #9

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    Wir haben Pflegegeld (Grad 3) bekommen. Nun steht nach der 2. OP, erneute Begutachtung. Wir sind nicht sicher ob das Pflegegeld heruntergestuft wird oder komplett annulliert wird. Wie war in Eurem Fall?

  10. #10

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    https://www.yumpu.com/de/document/re...babys-mit-lkgs

    Schau mal hier rein, hier ist ein Gerichtsurteil das die Abpumpzeit zählt auch.

    Lg Alexis

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