Die Einstufung im Behindertenausweis
Lippenspalte ein oder beidseitig
bis zum Abschluß der Behandlung in der Regel ein Jahr nach der Operation) je nach Trinkstörung, Beeinträchtigung der mimischen Muskulatur und Störung der Lautbildung 30-50%
Lippen-Kieferspalte:
bis zum Abschluss der Erstbehandlung (in der Regel ein Jahr nach der Operation) 60 - 70%
bis zum Verschluss der Kieferspalte (im Regelfall 8.-12. Lebensjahr) 50%
Lippen-,Kiefer-,Gaumenspalte
bis zum Abschluss der Erstbehandlung (in der Regel 5. Lebensjahr) unter Mitberücksichtigung der regelhaft verbundenen Hörstörung (Tubenfehlbelüftung) und der Störung der Nasenatmung 100%
bis zum Verschluss der Kieferspalte (im Regelfall 8.-12. Lebensjahr) 50%
Komplette Gaumen-Segelspalte
ohne Kieferspalte wegen der bis zum 5. Lebensjahr bestehenden, mit der Lippen-Kiefer-Gaumenspalte vergleichbaren Auswirkungen 100%
Isolierte Segelspalte, submuköse Gaumenspalte
bis zum Abschluss der Behandlung je nach Ausmaß der Artikulationsstörungen 0-30%
Ausgeprägte Hörstörungen sind ggf. zu berücksichtigen
Nach Ablauf der vorstehend jeweils genannten Behandlungszeiträumen richtet sich der GdB -Grad immer nach der verbliebenen Funktionsstörung.
Der Nachteilsausgleich (Merzeichen) "H" wird bis in der Regel zum 5. Lebensjahr bei Lippen-Kiefer-Gaumenspalten und bei Gaumen-Selgelspalten angenommen.
Ich möchte darauf hinweisen, dass ich die Daten aus Gesetzestexten, aus verschiedenen Infobroschüren und aus dem Internet zusammengetragen habe. Ich übernehme keine Haftung für den Inhalt. Ich möchte lediglich auf unsere Rechte aufmerksam machen.
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