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Thema: B I T T E L E S E N !! Behindertenausweis - GdB, Antrag, Dauer, Verlängerung usw.

  1. #1

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    Standard B I T T E L E S E N !! Behindertenausweis - GdB, Antrag, Dauer, Verlängerung usw.

    Behindertenausweis / GdB

    Beim zuständigen Versorgungsamt (die Formulare erhält man i.d.R. auch bei der Gemeindeverwaltung) können Menschen mit Lippen-Gaumen-Fehlbildungen bzw. deren Erziehungsberechtigte einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Der Grad der Behinderung (GdB) ist abhängig von der jeweiligen Spaltform.

    Da die Spalte angeboren ist, muß die Behinderung ab dem Geburtsdatum Gültigkeit haben. Das Datum der Antragstellung ist nicht maßgebend. Die steuerliche Entlastung kann auch rückwirkend geltend gemacht werden.

    Welche steuerlichen Auswirkungen hat der Behindertenausweis (je nach GdB)?

    - Evtl. höheres Bundeserziehungsgeld
    - In einigen Bundesländern gibt es im 3. Jahr ein Landeserziehungsgeld
    - Behindertenpauschbetrag von 3.700 Euro (Stand 2004) bei der Einkommensteuererklärung
    - Pflegegeld und
    - Pflegepauschbetrag von 924,00 Euro (Stand 2004)
    - Aussergewöhnliche Belastungen (z.Bsp. Fahrtkosten, Apothekenrechnungen usw.) bei der Einkommensteuererklärung
    - In Baden-Württemberg gibt es einen Landesfamilienpass
    - KFZ Steuerbefreiung

    Zu den einzelnen Punkten werde ich nochmals separat schreiben.

    Ich möchte darauf hinweisen, dass ich die Daten aus Gesetzestexten, aus verschiedenen Infobroschüren und aus dem Internet zusammengetragen habe. Ich übernehme keine Haftung für den Inhalt. Ich möchte lediglich auf unsere Rechte aufmerksam machen.
    Geändert von Ritschie (16.03.2010 um 21:56 Uhr)

  2. #2

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    Standard Die Einstufung im Behindertenausweis

    Die Einstufung im Behindertenausweis

    Lippenspalte ein oder beidseitig

    bis zum Abschluß der Behandlung in der Regel ein Jahr nach der Operation) je nach Trinkstörung, Beeinträchtigung der mimischen Muskulatur und Störung der Lautbildung 30-50%

    Lippen-Kieferspalte:

    bis zum Abschluss der Erstbehandlung (in der Regel ein Jahr nach der Operation) 60 - 70%
    bis zum Verschluss der Kieferspalte (im Regelfall 8.-12. Lebensjahr) 50%

    Lippen-,Kiefer-,Gaumenspalte

    bis zum Abschluss der Erstbehandlung (in der Regel 5. Lebensjahr) unter Mitberücksichtigung der regelhaft verbundenen Hörstörung (Tubenfehlbelüftung) und der Störung der Nasenatmung 100%
    bis zum Verschluss der Kieferspalte (im Regelfall 8.-12. Lebensjahr) 50%

    Komplette Gaumen-Segelspalte

    ohne Kieferspalte wegen der bis zum 5. Lebensjahr bestehenden, mit der Lippen-Kiefer-Gaumenspalte vergleichbaren Auswirkungen 100%

    Isolierte Segelspalte, submuköse Gaumenspalte

    bis zum Abschluss der Behandlung je nach Ausmaß der Artikulationsstörungen 0-30%
    Ausgeprägte Hörstörungen sind ggf. zu berücksichtigen

    Nach Ablauf der vorstehend jeweils genannten Behandlungszeiträumen richtet sich der GdB -Grad immer nach der verbliebenen Funktionsstörung.

    Der Nachteilsausgleich (Merzeichen) "H" wird bis in der Regel zum 5. Lebensjahr bei Lippen-Kiefer-Gaumenspalten und bei Gaumen-Selgelspalten angenommen.

    Ich möchte darauf hinweisen, dass ich die Daten aus Gesetzestexten, aus verschiedenen Infobroschüren und aus dem Internet zusammengetragen habe. Ich übernehme keine Haftung für den Inhalt. Ich möchte lediglich auf unsere Rechte aufmerksam machen.

  3. #3
    Administrator Site Admin Avatar von Doreen mit Elisei
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    Standard Einstufung Behindertenausweis

    Hallo, bei uns hat das Versorgungsamt zwar über ein halbes Jahr gebraucht um den Ausweis auszustellen, aber dafür waren sie super nett. Wir haben 100% und die Buchstaben B, G und H bekommen. Richtig verstehen tue ich das zwar nicht, denn unsere Naima mit Down-Syndrom hat genau die gleiche Einstufung (ist schon ein gewaltiger Unterschied zu einem Kind mit Spalte), aber was soll ich mich beschweren. Ist doch genial :lol: . Gültig ist der Ausweis bis 2009.
    Es entscheidet auch jede Stadt oder Gemeinde anders. Ich kenne viele Leute mit Kindern mit DS, die alle unterschiedlich eingestuft wurden, auch wenn sie sonst ähnlich betroffen waren. Es gibt anscheinend keine festgelegten Regelungen. Und wenn doch, halten sich die wenigsten Ämter daran.
    Gruß von Doreen mit Elisei

  4. #4

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    Standard

    Hallo Doreen,

    mehr als 100 % gibt es nicht. Auf die Nachteilsausgleiche kommt es an. Kinder die "nur" eine LKGS oder eine GS haben, bekommen nur den Nachteilsausgleich "H" zugesprochen und den auch nur in der Regel für einen befristeten Zeitraum wie bereits angegeben.

    Du hast für Deine Naima aufgrund des Down-Syndroms auch noch die Merkzeichen B und G bekommen.

    Ich kenne mich jetzt natürlich nicht so gut mit diesen Merkzeichen aus, aber ein Blick in mein Einkommensteuergesetz Richtlinien 189 ff. hab ich z.Bsp. dies entdeckt:

    B= Notwendigkeit ständiger Begleitung

    Mehraufwendungen, die einem körperbehinderten Stpfl., der auf ständige Begleitung angewiesen ist, anlässlich einer Urlaubsreise durch Kosten für Fahrten, Unterbringung und Verpflegung der Begleitperson enstehen, können in angemessener Höhe neben dem Pauschbetrag für behinderte Menschen berücksichtigt werden.....

    unentgeltliche Beförderung der Begleitperson im öffentlichen Personenverkehr - ohne KM-Begrenzung -

    unentgeltliche Beförderung für Begleitpersonen auf innerdeutschen Linienflügen

    G= Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr

    KFZ Steuerbefreiung um 50% (Anmerkung von Pia: Durch die 100% H hast du die möglichkeit der kompletten Steuerbefreiung)

    Das mal nur so auf die Schnelle.

    Für ca. 10 Euro gibt es das Einkommensteuerrecht (ISBN 3-423-05542-1) zu kaufen. Hier sind die Richtlinien ab Seite 898 und der § 33 S. 124 für uns interessant. Allerdings nicht ganz einfach zu lesen.
    Die Kosten für das Gesetz kann man übrigens als Fachlektüre in der Einkommensteuererklärung absetzen.


    Ich möchte darauf hinweisen, dass ich die Daten aus Gesetzestexten, aus verschiedenen Infobroschüren und aus dem Internet zusammengetragen habe. Ich übernehme keine Haftung für den Inhalt. Ich möchte lediglich auf unsere Rechte aufmerksam machen.
    Viele Grüße von

    Pia mit Ellen - LKGS - (1970/2001)


    Ich weinte, weil ich keine Schuhe hatte, bis ich jemanden sah, der keine Füße hatte

  5. #5

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    Standard Verlängerung des Behindertenausweises

    Verlängerung des Behindertenausweises

    Die Ortschaftsverwaltungen/Rathäuser haben die Berechtigung den Behindertenausweis 2x für je 1 Jahr zu verlängern. Erst dann muß man die Verlängerung beim Versorgungsamt beantragen.

    D.h. wenn ihr vom Versorgungsamt nicht aufgefordert werdet neu bewerten zu lassen, dann bitte beim Rathaus/Ortschaftsverwaltung verlängern lassen.

    Aus meiner Erfahrung heraus wird das sehr unterschiedlich gehandhabt. Ich wurde bereits ein halbes Jahr vor Ablauf vom Versorgungsamt aufgefordert. Andere Betroffene haben mir Berichtet, dass das bei Ihnen nicht der Fall war.

    Das Versorgungsamt ist natürlich bemüht uns das "H" wegzunehmen und uns in den Prozenten herunterzustufen. Das ist beim Rathaus/Ortschaftsverwaltung nicht der Fall. Die sind lediglich für die Verlängerung zuständig nicht für das Gutachten



    Ich möchte darauf hinweisen, dass ich die Daten aus Gesetzestexten, aus verschiedenen Infobroschüren und aus dem Internet zusammengetragen habe. Ich übernehme keine Haftung für den Inhalt. Ich möchte lediglich auf unsere Rechte aufmerksam machen.

  6. #6
    Mary/Kiko
    Gast

    Standard

    :shock:

    Ja ihr Lieben Forenleser!

    Bei jedem Versorgungsamt wird anders entschieden und das hängt mit den dortigen Gutachterarzten zusammen. Die entscheiden nämlich immer per Schreibtisch nach den Behinderungsgraden.
    Es gibt zwar vom VdK ein Büchlein mit den Einstufungen, doch vielfach ist man wirklich abhängig vom Wohlsein der Ärzten.
    Persönlich habe ich gute und schlechte Erfahrungen gemacht, trotz Hilfe meines Vaters, der unsere Leute hier im Versorgungsamt gut kannte.
    Schwierig ist es immer im Widerspruchsverfahren mit dem Versorgungsamt, da hatte ich bisher nicht soviel Glück.
    Spätestens nächstes Jahr kommt dieses Thema wieder auf mich zu, dann läuft Christophs Ausweis wieder ab.

    LG

  7. #7
    Corinna mit Pascal
    Gast

    Standard

    Wir haben hier im Raum Düsseldorf 100% und den Buchstaben H bekommen, aber nur für 1 Jahr. Da habe ich schon von unserer Logopädin erfahren das Düsseldorf dann sobald das Kind 1 mal operiert wird danach direkt weniger % gibt. Dann fangen wir an zu kämpfen für die %.

  8. #8

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    hallöle

    nicht die % sind wichtig, die nachteilsausgleiche. der nachteilsausgleich "h" bringt nämlich die ganzen steuervorteile usw.
    Viele Grüße von

    Pia mit Ellen - LKGS - (1970/2001)


    Ich weinte, weil ich keine Schuhe hatte, bis ich jemanden sah, der keine Füße hatte

  9. #9

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    Standard Nur noch 20%

    Hallo!
    Wir haben Post vom Versorgungsamt bekommen: Obwohl uns im ursprünglichen Bescheid mitgeteilt wurde, dass Lukas' Einstufung (100% und H) 2 Jahre gelten würde, soll er jetzt auf 20% ohne H abgestuft werden. Das ist nochh kein endgültiger Bescheid, gegen den wir Widerspruch einlegen können, sondern eine vorläufige Mitteilung, zu der wir innerhalb eines Monats Stellung beziehen sollen.
    Ich finde das ein seltsames Vorgehen und habe ein bisschen das Gefühl, die wollen testen, ob wir uns wehren, bevor wir den endgültigen Bescheid bekommen.
    Jetzt bin ich hin und hergerissen: Auf der einen Seite ist Lukas momentan wirklich toppfit, er braucht ja nicht einmal mehr Paukenröhrchen, er macht mir nicht mehr und nicht weniger Arbeit als seine Geschwister in dem Alter. Er ist nicht einmal infektanfälliger zur Zeit. Ich möchte mir ja nicht öffentliche Gelder erschleichen, die mir nicht zustehen.
    Auf der anderen Seite kann ich einfach noch nicht einschätzen, wie es mit seiner Sprachentwicklung weitergehen wird. Er ist 18 Monate alt und spricht noch gar nichts. Ich habe einfach die Befürchtung, dass er jetzt abgestuft wird und später, sollte sich doch noch eine Sprachbehinderung herausstellen, nicht wieder hochgestuft wird. Ich finde den Zeitpunkt dieser neuen Einstufung einfach ungünstig.
    Könnt Ihr mir vielleicht einen Tipp geben, was ich machen soll?
    Gruß, Gabi
    Gabi mit Lukas, *30.03.03, Gaumenspalte, und Geschwistern Tobias *1997, David *1998 und Simon *2000
    Steckbrief von Lukas
    Man sieht nur mit dem Herzen gut. Das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar.
    Antoine de Saint-Exupérie

  10. #10
    Tina & Andy
    Gast

    Standard

    Hallo Gabi.
    Das ist echt schwierig.Ihr habt einen Schwerbehindertenausweiß der bis er 2 ist gültig ist Hab ich das richtig verstanden?Und die Abstufung ist dann mit 2?Oder jetzt schon?
    Wenn da steht das es noch kein Entgültiger bescheid ist ruf doch dort einfach mal an.Und lass dir erklären was noch so kommt und was das besste ist für euch!Ich weiß noch nicht was bei uns ist.Andy hat erstmal bis Aug.2005 seinen Schwerbehindertenausweiß aber vor Kurzem hatten die mir was geschickt was ich ausfühlen mußte.Wo dann stand sind Folgeschäden da.Und so was!Hat das dein Kleener auch bekommen?Ich bin mal gespannt was da bei uns noch so wird.20% was bedeutet das dann für euch?Habt ihr dann trotzdem noch irgendwelche Vergünstigungen?

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