Hallo Theenchen,

im Antrag musst du normalerweise nur die behandelnden Ärzte angeben. Die Unterlagen fordert das Versorgungsamt dann dort an.
Wenn Du dann den Bescheid bekommst und du anderer Meinung bist, kannst du Widerspruch einlegen. Habe jetzt nicht so genau gelesen welche Spaltart bei euch vorliegt, aber da gibt es rein für die Spalte Richtlinien in die eingestuft wird. LKGS komplett hast du i.d.R. 100 % und "H".

Mir Pflegegeld kann ich dir nicht sehr viel weiterhelfen, habe ich damals nicht beantragt.

KFZ Versicherung kann weder Mama noch Papa in Anspruch nehmen. Nur die Behinderte Person kann die Steuerbefreiung beantragen. D.h. das KFZ muss auf die behinderte Person zugelassen werden (da hat dann auch schon mal so ein Windelpupser ein Auto *grins*). Ihr dürft dann das KFZ nur noch nutzen wenn die Behinderte Person "an Bord" ist, oder ihr in dessen "Dienst" unterwegs seid (z.B. Windelkauf). Zur Arbeit dürft ihr dann nicht mehr mit dem KFZ fahren.

Noch Fragen? Gerne auch PN zum Telefonnummernaustausch, dann muss ich nicht so viel schreiben.