Hallo Ihr,

nun wende ich mich auch mal wieder mit einer Frage an Euch: Simon hat ja eine Pierre-Robin-Sequenz und dazugehörig eine ausgeprägte Gaumenspalte.
Das Versorgungsamt billigt ihm, trotz Widerspruch nur 30 % zu. Es würden nur die Funktionsbeieinträchtigungen beurteilt und nicht die Sequenz und die Spalte. Nach der Extension könne er ja gut Nahrung zu sich nehmen (das halte ich für ein Gerücht aber na ja) und wegen der Atemaussetzer habe er ja einen Monitor! Nun überlegen wir, ob wir Klage beim Sozialgericht einreichen sollen? Hat das schon jemand gemacht? Wieviel % haben die anderen Pierre-Robin-Kinder hier erhalten? Laut Rosenthalstiftung ist eine Pierre-Robin-Sequenz auch mit 100% und H in den ersten 5 Jahren zu beurteilen, aber wie überzeugt man das Versorgungsamt??? Freue mich auf Eure Antworten.


Liebe Grüsse

Sonia mit Simon