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Thema: B I T T E L E S E N !! Behindertenausweis - GdB, Antrag, Dauer, Verlängerung usw.

  1. #81
    Avatar von Carmen&Noah
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    Hi
    Mit 20 % steht euch kein SBA mehr zu,den erhälst du erst ab 50%.
    Und ab 50 % bekommst du auch erst Merkzeichen.
    Die logische Folgerung bei runterstufen auf 20 % bedeutet Verlust
    aller Merkzeichen
    LG Carmen

  2. #82
    Avatar von Claudia mit David
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    Danke, Carmen, aber das steht in dem Bescheid ja auch drin,
    war mir also klar.
    Ich wollte aber Wiederspruch einlegen und suche da ein wenig Hilfe...
    Ob das schon mal jemand gemacht hat und wenn ja, wie?!
    Claudia und Dirk (linkss. LKGS) mit David *06.08.2007 (beidseitige LKGS) und Philipp *17.02.2011 (Gaumensegelschwäche)

    "Ich wünsche Dir den Mut der Morgensonne, die über dem Elend dieser Welt dennoch Tag für Tag neu anfängt." Phil Bosmans

  3. #83
    Kathi & Fabian
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    Gibt es auch sowas in Österreich oder ist das gleiche wie mit dem Pflegegeld, das es nur in Deutschland funktioniert?
    glg

  4. #84
    Avatar von Carmen und Fabian
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    Hallo Claudia!

    Ich würde Widerspruch einlegen und mich auch auf das von Dir angesprochene Schreiben beziehen.

    Ich denke auch, dass ein GdB von 50 noch angebracht ist. Hat Dein Sohn Probleme mit den Ohren, d.h. hat er Paukis oder braucht er in der Regel welche? Ist er viel krank? Hat er Probleme mit der Aussprache und geht Ihr zum Logopäden? Habt Ihr sonst noch irgendwelche Therapien?

    Ich würde alles anbringen, was Ihr an Aufwand bezüglich der LKGS noch habt. Denn es steht ja bei Euch auch noch die Osteoplastik irgendwann an, oder? Also ist der Zustand von David noch lange nicht so, wie er sein müßte.

    Ich hatte auch Widerspruch eingelegt und wir hatten dann einen Termin vom Versorgungsamt bekommen, um uns persönlich vorzustellen. Und das war unser Glück. Somit hatte sich für uns der Widerspruch gelohnt.

    Heruntergestuft wird er auf alle Fälle, aber ein GdB von 20 ist gleich Null!

    Ich drücke Dir die Daumen und lass Dich nicht unterkriegen!
    Liebe Grüsse von Carmen und Fabian (*01.02.05) LKGS rechts.



    STARK ZU SEIN BEDEUTET NICHT, NIEMALS UMZUFALLEN, SONDERN, IMMER WIEDER AUFZUSTEHEN.

  5. #85
    Avatar von Isa mit Giuliana
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    Huhu!

    Ja, wir haben vor kurzem einen Widerspruch eingelegt und warten jetzt auf das Ergebnis. Wenn du magst, scann ich unser Schreiben noch mal ein und schicke es dir per E-mail. Schick mir in dem Fall eine PN mit deiner Mailadresse zu, ok?

    Ich würde mich nicht auf das von deinem Arzt beziehen, dass ist schon veraltet. Also allgemein hat man mir bei der WRG gesagt, stehe Giuliana bis zur Kieferosteoplastik ein GdB von 50 zu. Sie nannte es "nach der versorgungsmedizinischen Verordnung". So hab ich das dann formuliert.

    Ich hab das Schreiben vom MKG angefordert, so hatte ich eine Grundlage. Dr. Koch hat alles ziemlich schwammig formuliert, was dann natürlich auch Zweifel bei denen hat aufkommen lassen, bzw man hat gewisse Gesichtspunkte einfach ausgeblendet.
    Isa mit Giuliana, 07.2007, LKGS links GS rechts
    1. OP - Siegen, Dr. Koch 30.11.2007 - Gaumenverschluss, PR
    2. OP - Siegen, Prof. Dr. Dr. Koch & Dr. Grzonka 16.04.2008 - Lippen-Nase-Bildung
    3. OP - Siegen, Dr. Koch 01.09.2010 - Mundvorhofkorrektur
    4.+ 7. OP - Hamm, Dr. Schulz 22.12.2011; 28.11.2012 - Paukenröhrchen
    5. OP - Hamm, Dr. Schulz 26.04.2012 - Polypenentfernung, Mandelverkleinerung
    6. OP - Siegen, Dr. Berginski 30.05.2012 - Zahnsanierung unter Vollnarkose

    und Joel, 02.2009

  6. #86

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    Standard Versorgungsmedizin Verordnung

    Hier findet ihr Infos zur Versorgungsmedizin Verordnung:
    http://www.bmas.de/portal/10588/anha...aetigkeit.html

    Und hier der direkte Link zum PDF der aktuellen Versorgungsmedizin Verordnung (Stand Januar 2009):
    http://www.bmas.de/portal/33270/k710...erordnung.html

  7. #87
    Avatar von Claudia mit David
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    Danke, das hilft mir weiter.

    Isa, hab dir ne PN geschrieben!
    Claudia und Dirk (linkss. LKGS) mit David *06.08.2007 (beidseitige LKGS) und Philipp *17.02.2011 (Gaumensegelschwäche)

    "Ich wünsche Dir den Mut der Morgensonne, die über dem Elend dieser Welt dennoch Tag für Tag neu anfängt." Phil Bosmans

  8. #88
    Eileen la Faye
    Gast

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    Da es bislang niemand sagte:

    Das "H" steht für Hilflos


    Hier mal eine Übersicht über die auf dem Schwerbehindertenausweis vermerkten gesundheitlichen Merkmale

    Merkzeichen / Erläuterung
    G Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich eingeschränkt

    aG außergewöhnliche Gehbehinderung

    H Hilflos

    Bl Blind

    Gl Gehörlos

    B Berechtigt zur Mitnahme einer Begleitperson

    RF Rundfunkgebührenbefreiung und Telefongebührenermäßigung möglich

    1. Kl Berechtigt zur Nutzung der ersten Klasse der Deutschen Bahn mit Fahrkarte für die zweite Klasse (nur bei Versorgungsempfängern
    nach Bundesversorgungsgesetz oder Bundesentschädigungsgesetz)
    Geändert von Eileen la Faye (18.08.2010 um 16:34 Uhr)

  9. #89
    Eileen la Faye
    Gast

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    Nachtrag:
    Die Merkzeichen orientieren sich vor allem an der Art der Behinderung. Der GdB bzw. MdE (GdB = Grad der Behinderung; wurde durch MdE = Minderung der Erwerbsfähigkeit er-setzt) spielt nur in bestimmten Fällen eine Rolle - zb bei G oder aG, wenn zb. ein Auto gemeldet ist.
    Das "H" wird Spaltenkindern automatisch zugeordnet, da sie als Kinder ohnehin auf die Eltern angewiesen sind, deswegen auch das "B" für die Begleitperson.

  10. #90
    Theenchen
    Gast

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    Irgendwie bin ich bei dem Antrag leicht überfordert. Ich habe echt Angst was falsch einzutragen und dadurch nicht alles zu bekommen was uns zusteht.
    Julian hat ja neben seiner einseitigen LKGS noch die Fallotsche Tetralogie (sprich schweren Herzfehler) ist das für den Ausweis auch relevant??? Welche Unterlagen sollte ich mit dem Antrag zusammen wegschicken?
    Was hat der Ausweis den mit dem Pflegegeld zu tun? Dachte Pflegegeld ist rein Sache der Krankenkasse?!?!?!?!
    Die wollen uns wohl ach nur Stufe 1 geben.

    Bin wirklich verwirrt

    PS Kann nur ich als Mama Steuerbefreiung (KFZ) beantragen oder auch der Papa (der ist derzeit nicht in der Geb.-Urkunde eingetragen)

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