Hallo Leute,
ich hätte mal eine Frage: Ich lese hier dass man die % nur bis zum Abschluss der Behandlung bekommt. Also ich bin jetzt 33 Jahre alt und habe seit 2008 einen unbefristet gültigen Ausweis mit 50 %. Die LkGs wurde vor Jahren verschlossen, die letzte OP war vor etwas mehr als 10 Jahren eine Nasenkorrektur. Geblieben sind das doch etwas stärker näselnde, undeutliche Sprechen (Früher lange Zeit logopädie...), die leicht schiefe nase, schlechteres Hören, das verkürzte gaumensegel, stärker assymetrische gesichtsform.
Ich musste bei der letzten Verlängerung des Ausweises aufs Versorgungsamt zur Amtsärztin, die hat mich befragt, ich weiß nicht mehr genau wie das ganze ablief mit Untersuchung und Befragungen. Ich habe auch mitgeteilt dass die letzte OP damals glaub ca. 4 Jahre her war und keine weiteren geplant sind. Nach ein paar Tagen hatte ich das Schreiben in der Hand dass aufgrund der aktuellen Lage keine Änderung in der Feststellung der Schwerbehinderung vorliegt - weiterhin 50 %. Und jetzt 2008 für mich überraschend die unbefristete Verlängerung, auf meine Frage, ob ich nochmals zum Amtsarzt/Versorgungsamt müsste, hieß es dies würde mir dann mitgeteilt. Weiß nicht ob ich mal wieder eingeladen werde, abgesehen davon dass ich eine Änderung bzw. Besserung des Zustandes natürlich selbst melden müsste.
Ich bin nicht sicher, ob ich den "Hörschaden" damals mitgeteilt hatte beim Amtsarzt, weil ich ihn damit glaub nicht in Verbindung brachte, aber warum soll man nach Abschluss der Behandlungen keine 50 % mehr bekommen könen, wenn entsprechende "Folgeschäden" vorliegen? Liegt die ganze Einstuferei wirklich so stark im Ermessen der Behörde?
Viele Grüße
Anja
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