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Thema: B I T T E L E S E N !! Behindertenausweis - GdB, Antrag, Dauer, Verlängerung usw.

  1. #51
    Administrator Site Admin Avatar von alex
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    597

    Standard

    Hallo

    Ich gehe immer davon aus , daß die Betroffenen von der Spalte und den damit verbundenen Problemen ein Lebenlang begleitet werden.

    Die einen mehr die anderen weniger - bis irgendwann nach Meinung des Betroffenen ( oder der Ärzte ) die Aktive Behandlung abgeschloßen ist . Auch gehe ich davon aus , daß eine regelmäßige Nachsorge erfolgen soll , wenn auch in evtl. großen Abständen ( 1 - 3 Jahre ) .

    Die Selbstbetroffenen im Forum können das am Besten Beurteilen ! Es wurde hierzu auch schon gepostet .

    LG
    Alex

    PS. Ein Behindertenausweis bringt was - aber nicht was manchmal erforderlich wäre - schon gar nicht schließt er Ärger jeglicher Art aus !
    Es wird nämlich immernoch von Amt zu Amt und in den Bundesländern sehr unterschiedlich entschieden ! Und neidisch auf einen erhaltenen BA braucht keiner sein - auch das haben wir schon selber erlebt !
    * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * *
    Liebe Grüße aus Hausham
    Alex
    Nur mit T U N kann man etwas erreichen!


    Bei manchen Leuten weiß die Linke nicht, was die Rechte tut -
    bei einigen hat man den Eindruck, daß die Linke nicht mal weiß, daß es eine Rechte gibt!



    Kontaktadresse der WRG für den Raum Südbayern

  2. #52
    Aurelia & Lucas
    Gast

    Standard

    hallo danke für eure antworten
    wisst ihr bin noch sehr jung und wollte das nicht als behinderung ansehen
    bin 19j.und habe schon einen großen sohn er heißt julian er ist 1 1/2 jahre
    und ist gesund auf die welt gekommen meiner zweiter ist lucas ich bin sehr erschrogen gewesen als ich es erfuhr habe mich schon daran gewöhnt aber trotzdem.aber ihr habt recht das sind ja eine menge kosten die da auf uns zukommen.im virchow klinikum betreut uns frau dr.schmidt
    ich werde mal hier in berlin mich erkundigen wo man den ausweis beantragen tut.vielen dank für eure hilfe
    grüße aurelia und lucas :smilingp:

  3. #53
    Wir-in-Berlin
    Gast

    Standard 100% / "H" ohne mit der Wimper zu zucken

    Hallo !
    Im Falle meiner Tochter gab es sofort 100% / "H".
    Kommt es vielleicht auf die Qualität des Gutachtens an ?
    Gruss
    Carsten

  4. #54
    Administrator Site Admin Avatar von Doreen mit Elisei
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    Standard

    Hallo Carsten, vor allem kommt es auf das jeweilige Amt und im Besonderen auf den Bearbeiter an. So wie in Deutschland begutachtet wird, kann man leicht auf die Idee kommen, dass alles völlig willkürlich abläuft :? .

    PS. Übrigens herzlich Willkommen auf dieser Seite :
    Liebe Grüße von Doreen (Kontaktadresse der WRG) mit Elisei ( 11/03 beidseitige LKGS) und den 3 Geschwistern
    Steckbrief und Fotos



    Jeder sollte nur soviel Staub aufwirbeln, wie er bereit ist zu schlucken.

  5. #55
    Ritzi
    Gast

    Standard Leidiges Thema mit dem Versorgungsamt

    Hi,

    nach dem man früher wohl der Meinung war " das Kind ist nicht behindert sondern hat nur eine Fehlbildung " sah man es auch nicht für nötig eine Behinderung im Sinne § 2 SGB IX feststellen zu lassen.

    Die LKGS Initiative Würzburg wollte das früher wohl mal durch boxen, aber die Mitglieder sahen es wie oben geschrieben " Fehlbildung nicht behindert ! ".

    Eigentlich etwas doof wenn man so denkt, denn man hätte gewisse Vorteile die man durch eine anerkannte Behinderung hat durch aus nutzen können.

    Naja jetzt bin ich 25 und Versuche mit Hilfe des Sozialverbandes zu meinem Recht zu kommen und habe beim " Zentrum Bayern Familie und Soziales " kurz Versorgungsamt einen Antrag auf Feststellung der Gesundheitsstörung nach versorgungsärztlicher Beurteilung gestellt.

    Diese Woche war es dann so weit, der Bescheid ist eingetroffen.

    Eine Behinderung im Sinne des § 2 SGB IX wird festgestellt.
    Das Ausmaß dieser Behinderung ergibt sich aus dem Grad der Behinderung

    Operierte Lippen Kiefer Gaumensplate - GdB 20

    Hmmm.... das bringt ja mal gar nichts, was will man denn mit 20 % ?
    Der Sozialverband ist auf zack und hat gleich Wiederspruch gegen diese Beurteilung eingelegt.

    Das kann nun wieder dauern.......

  6. #56
    Andrea mit Sabrina
    Gast

    Standard

    Hast Du Dich schon mal bei www.lkg-selbsthilfe.de erkundigt?

  7. #57
    Avatar von Karina
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    Standard

    Hallo Ritzi!

    Warum stellst du denn überhaupt einen Antrag? Was für Einschränkungen hast du denn? Von meiner Arbeit her habe ich viel mit Behinderung und Feststellung des Behinderungsgrades zu tun. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es bei einer operierten LKGS eine Rechtfertigung für mehr als 20 Prozent gibt. Es gibt auch etwas, das nennt man sozialrechtlich "Gewöhnung an das Leiden", man lernt mit seinem körperlichen Defizit umzugehen und ist deswegen nicht mehr behindert in seiner täglichen Lebensführung. Ich bin 22 habe ne operierte LKGS und bin sowas von nicht behindert.

    Ich finde es moralisch sehr falsch einen Antrag auf Grad der Behinderung zu stellen, nur weil man dann finanzielle Vorteile abgreifen kann. Das ist bei Kleinkindern sicherlich anders. Man sollte sich klar machen wozu es diese Behindertenausweise überhaupt gibt und nicht aus Prinzip alles in Anspruch nehmen was geht.
    Geändert von Karina (24.02.2006 um 23:59 Uhr)
    Karina
    LKGS links

    mit Söhnchen Paul und Oskar und Töchterchen Annika - alle ohne Spalte

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  8. #58
    Avatar von Andrea und Lukas
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    Standard

    Hallo Karina,

    ich will Ritzi sicher nicht in Schutz nehmen. Aber es gibt auch einige hier, die bleibende Schäden aus der LKGS haben. Z. B. Schwerhörigkeit. Da würde ich sagen, das ist eine "Behinderung aus einer Fehlbildung" heraus entstanden.Ich weiß zwar nicht wieviel das bringen in Prozent, aber es ist sicher eine Minderung der Lebensqualität. Ich weiß das früher, keine Ahnung ob das noch in der Jetztzeit gilt, die Schwerhörigkeit oder Verminderung des Gehörs ein Grund zur Frühpesionierung war.

    Aber warten wir mal ab was Ritzi dazu zu schreiben hat.
    Liebe Grüße von Andrea und Lukas


    Unser Steckbrief

  9. #59

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    Hallo Ritzi,

    Du schreibst:
    Die LKGS Initiative Würzburg wollte das früher wohl mal durch boxen, aber die Mitglieder sahen es wie oben geschrieben " Fehlbildung nicht behindert ! ".

    Ich werde der Sache mal Nachgehen.
    Bei mir war es schon so, dass wir gleich von der LKG-Initiative über die Möglichkeit informiert wurden, einen GdB feststellen zu lassen und Pflegegeld zu beantragen, etc. Ich persönlich lege auch großen Wert darauf "neue" Eltern dahingehend gut zu beraten.
    Warum das früher, wie Du schreibst, anscheinend nicht der Fall war, werde ich klären.
    Liebe Grüße von Corinna
    WRG-Kontaktadresse Erlangen und Nürnberg
    "Dein Gesicht wird Dir geschenkt - Lächeln mußt Du selber!" :-)

  10. #60
    Ritzi
    Gast

    Standard Falsch verstanden ?!?!?!

    Zitat Zitat von Karina
    Hallo Ritzi!

    Was für Einschränkungen hast du denn?
    " Hallo, ich renn doch nicht zum Arzt und simulier dem was vor. Hier kommst dir ja vor als wärst ein Simulant der den Deutschen Staat um sein Geld bringen will "


    Ich hatte erst alles aufgezählt, habe mich jetzt aber so geärgert das ich den Text wieder gelöscht und den obigen eingefügt habe

    Zitat Zitat von Karina
    Es gibt auch etwas, das nennt man sozialrechtlich "Gewöhnung an das Leiden", man lernt mit seinem körperlichen Defizit umzugehen und ist deswegen nicht mehr behindert in seiner täglichen Lebensführung.
    * Das hört sich zwar gut an, aber wenn das so wäre hätten wir keine Behinderten mehr im Sinne der " Gewöhnung an das Leiden "

    Zitat Zitat von Karina
    Ich bin 22 habe ne operierte LKGS und bin sowas von nicht behindert.
    * Das freut mich wahnsinnig für Dich wenn du heute keine Probleme mehr durch die Spalte hast. Ich habe eine Doppelseitige Lippen Kiefer Gaumensegel Spalte die zwar verschlossen aber dadurch nicht verschwunden ist.

    Zitat Zitat von Karina
    Ich finde es moralisch sehr falsch einen Antrag auf Grad der Behinderung zu stellen, nur weil man dann finanzielle Vorteile abgreifen kann. Das ist bei Kleinkindern sicherlich anders. Man sollte sich klar machen wozu es diese Behindertenausweise überhaupt gibt und nicht aus Prinzip alles in Anspruch nehmen was geht.
    * Da gebe ich dir recht, ich finde es auch moralisch falsch was zu beantragen wenn man nichts hat. Aber wenn man nichts hat bekommt man den Antrag ja auch nicht genehmigt. Behindertenausweise sind für die jenigen die ihn benötigen, deshalb bekommen sie ihn ja auch !!

    Ich finde es sehr schön wenn es Menschen gibt die durch ihre LKGS keine Beeinträchtigungen haben. Leider gibt es aber auch Menschen die jeden Tag daran erinnert werden das sie eine LKGS haben und das ihr Leben lang.



    Hallo Corinna und Julian,

    ich hatte mich mal mit meinen Eltern darüber unterhalten. Damals war es wohl so das man für Kinder mit LKGS nichts beantragt hat. Die LKGS Initiative war dann wohl mal dabei dies zu tun, dies wurde aber von den Eltern damals nicht gewünscht. Wie das aber genau von statten ging weis ich natürlich auch nicht.

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