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Thema: B I T T E L E S E N !! Behindertenausweis - GdB, Antrag, Dauer, Verlängerung usw.

  1. #21
    Avatar von Nicole und Julia
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    Dillingen an der Donau
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    Standard

    Das H steht für Hilflos! Babys und Kleinkinder sind ja hilflos.... aber wie lange das bestehen bleibt weiß ich nicht! Bei manchen ist es ja schon weggefallen!
    Viele liebe Grüße von Nicole mit den 3 Kids:
    Cécile (2/98 ), Florian (12/01) und Julia (4/03) mit Lippen- Kiefer- Gaumen-Segelspalte (links)
    *Für Julias OP Berichte und Fotoalbenlink klickt hier*





  2. #22
    Mandy mit Kevin
    Gast

    Standard Gültigkeit !

    Also ich habe nachgeschaut , der vom Kevin ist bis Febraur 2010 güldig . So wie ich verstanden habe , wird er sowieso ab dem 10 Lebensjahr zurückgestufft . Oder nicht ? So hat es meine Bearbeiterin erklärt , das er ab dem 10.Lebensjahr Stufe für Stufe herunder gestuft wird . Bis zum vollendeten 17.Lebenjahr ist er dann auf 0 % !
    :?: So meine Schbearbeiterin ! :?:

  3. #23
    andrea und markus
    Gast

    Standard

    ich bin mit meinem ausweis einfach immer aufs rathaus zum
    verlängern, solange bis kein platz mehr für einen neuen stempel
    war.

    bei markus ging das aber leider nicht, die haben uns auch einen
    fragebogen geschickt und uns dann von 100 h auf 50 runtergestuft

    allerdings soll ich denen jetzt ein lichtbild schicken und den alten
    ausweis damit wir einen neuen kriegen. brauche ich wirklich für
    einen noch nicht mal dreijährigen ein bild? ich muss da nächste
    woche mal nachfragen

    liebe grüße

  4. #24
    Nicole
    Gast

    Standard

    Hallo zusammen,
    also unser Sohn hat seinen Behinderten Ausweis mit ca. 1 Jahr bekommen. Darin sind die Merkmale G , B, H eingetragen 100%.
    Die Gültigkeit des Ausweises wurde zurückdatiert, da es von Geburt an war. Das Merkzeichen H steht für hilflos ( schliesslich können unsere Kleinen ja noch nichts alleine machen) B steht für die Notwendigkeit ständiger Begleitung (Begleitperson hat bei vielen Veranstaltungen sowie Fahrten freien Eintritt bzw. Fahrtkostenbefreiung) und G bedeutet das sich die Person nicht alleine im öffentlichen Verkehr bewegen kann, bzw. das Haus verlassen kann.
    Entschuldigt die Laienhafte Erklärung aber ich werde nochmal die ganz genauen Erklärungen nachlesen und dann mitteilen
    LG Nicole

  5. #25
    Nicole
    Gast

    Standard

    Ämter :evil: irgendwie machen die alles nur nach Lust und Laune (habe ich manchmal so im Gefühl)!
    Die Uniklinik hat damals die Unterlagen zum Versorgungsamt geschickt, bevor die 2. OP stattfand, und kurze Zeit danach bekamen wir den Ausweis mit G, B, H.
    Die Eltern, die ich in Essen kennengelernt hatte, haben das auch alle.
    Vielleicht entscheidet jedes Versorgungsamt anders. Für uns ist das versorgungsamt Soest zuständig.

  6. #26

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    Die Versorgungsämter entscheiden in der Tat alle unterschiedlich, und selbst das gleiche Versorgungsamt kann bei gleichen Fällen unterschiedlich entscheiden...so geschehen bei uns und Bettina_und_Samuel, bei beiden Kindern die gleiche Spaltform, beide Kinder sind beim selben Arzt in Behandlung, trotzdem kam das Versorgungsamt auf ein anderes Ergebnis. Für mich ist das die reine Willkür, aber was soll man machen, wir sitzen doch am kürzeren Hebel.
    Liebe Grüße von Gabi
    Gabi mit Lukas, *30.03.03, Gaumenspalte, und Geschwistern Tobias *1997, David *1998 und Simon *2000
    Steckbrief von Lukas
    Man sieht nur mit dem Herzen gut. Das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar.
    Antoine de Saint-Exupérie

  7. #27
    Nicole
    Gast

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    Hallo habe noch mal nachgeschaut.
    Hier die Merkzeichen:
    G = die Bewegungsfähikeit im Staßenverkehr ist erheblich eingeschränkt

    aG =außergewöhnlich gehbehindert

    B =die ständige Begleitung bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln ist notwendig

    RF =Rundfunksgebührenbefreiung / Telefongebührenermäßigung

    H =hilflos

    Bl = blind / sehbehindert

    Noch ausführlicher ist es beschrieben unter:
    http://www.integrationsaemter.de/web...c_id=271<br />

    Dankönnte man noch unter der Rubrik " Pflegegeld" unter www.behinderte-kinder.de nachsehen.
    Dort steht genau aufgeführt, wie hoch der Pflegebedarf sein muss ( immer im Vergleich zu einem gesunden, normal entwickeltem Kind gleichen Alters), um die einzelnen Pflegestufen zu erhalten.

  8. #28

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    Hallo Pia!
    Ich habe Deinen Rat befolgt und heute beim Versorgun gsamt angerufen. Der Behindertenausweis läuft ja Ende März aus, und momentan ist ein neues Feststellungsverfahren anhängig. Man hat mir gesagt, ich soll zum Rathaus gehen und das sagen, dann wird der Ausweis nur um ein Jahr verlängert. Das heißt, egal, wie die Entscheidung ausfällt, bis März 2006 können wir wohl die 100% +H steuerlich geltend machen. Mehr wollten wir ja gar nicht, bis dahin wissen wir dann ja auch mehr über Lukas' Sprachentwicklung.
    Grüße von Gabi
    Gabi mit Lukas, *30.03.03, Gaumenspalte, und Geschwistern Tobias *1997, David *1998 und Simon *2000
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    Antoine de Saint-Exupérie

  9. #29

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    Hi Gabi,

    das ist doch suuper! Jedenfalls noch ein Tipp für alle:

    Wenn die Neufeststellung kommt, füllt bitte nur den Fragebogen aus. Keine Unterlagen vom Arzt mitschicken, das sollen die vom VA selbst beantragen.
    Viele Grüße von

    Pia mit Ellen - LKGS - (1970/2001)


    Ich weinte, weil ich keine Schuhe hatte, bis ich jemanden sah, der keine Füße hatte

  10. #30
    Corinna mit Pascal
    Gast

    Standard Runtergestuft auf 50%

    Hallo,
    wir haben heute vom Versorgungsamt Bescheid bekommen das Pascal auf 50% rutergestuft wurde. Das "H" wurde ihm auch weggenommen weiler nicht mehr Hilfsbedürftig ist. War das bei Euch auch so nach 1 Jahr?

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