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Thema: Widerspruch sinnvoll? (Kann genehmigte PS1 wieder aberkannt werden?)

  1. #1

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    Standard Widerspruch sinnvoll? (Kann genehmigte PS1 wieder aberkannt werden?)

    Hallo zusammen,

    unser Kleiner (rechtsseitige LKGS) hatte vor Kurzem den MDK Termin und kurze Zeit später wurde uns von unserer KK Pflegestufe 1 bewilligt. Wir sind damit schon ganz zufrieden, ist ja besser als ein Ablehnungsbescheid. Allerdings wurden nur die verlängerten Fütterzeiten für die Grundpflege anerkannt. Das sehr langwierige Abpumpen (Aufwand > 120 Minuten pro Tag) und der erhöhte Sterilisationsaufwand nicht. Wir hatten zusammen mit unserem Pflegetagebuch der Dame vom MDK auch das bekannte Urteil vom Sozialgericht München mitgegeben, wonach Abpumpen zur "mundgerechten Zubereitung" (=Grundpflege) und nicht zur "hauswirtschaftlichen Versorgung" zu zählen ist. In Ihrem Gutachten lehnt Sie das Urteil als "Einzelfall-Entscheidung" ab und damit auch den gesamten zeitlichen Aufwand des Abpumpens.

    Wir überlegen nun, ob wir Widerspruch einlegen sollen und haben eine konkrete Frage dazu:

    Wenn wir das tun und ein neuer Gutachter vom MDK zu uns kommt, kann der dann auch zu dem Schluss kommen, dass ÜBERHAUPT keine Pflegestufe erforderlich ist und unsere KK uns dann die jetzt bewilligte PS1 wieder verwehren???

    Wenn ein Widerspruch mit dem Risiko versehen ist, dass wir am Ende gar nichts bekommen, dann würden wir uns wohl lieber mit der PS1 zufrieden geben.

    Danke für eure Ratschläge & viele Grüße
    Andrea

  2. #2
    Avatar von NewZealand
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    Das würde mich auch interessieren.
    Abpumpen spielt bei uns keine Rolle mehr aber einige andere Dinge sind falsch wieder gegeben bzw nicht oder zu wenig berücksichtigt.
    Sonja
    mit Tochter *2011
    und Sohn *2013 mit beidseitiger Lippen - Kiefer - Gaumen - Segelspalte
    und ihrem Ehemann ;-)

  3. #3

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    Bei unserer Pflegekasse wurde auch das abpumpen und sterilisieren mit einberechnet und wir haben trotzdem nur Stufe 1 bekommen .Nach dem gaumen Verschluss war der MDK noch mal da und wir haben nun keine Stufe mehr.sie hat aber gesagt,dass man das wieder beantragen kann,wenn man dann Wege z.b. Zur Logopädie auf sich nehmen muss.

  4. #4

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    Hallo,

    also verschlechtern kann man sich in der Regel nicht, denn dann müssten plötzlich Zeiten aberkannt werden, die noch bei der ersten Begutachtung anerkannt wurden. Das müsste der Gutachter dann gut begründen, worauf die eigentlich keine Lust haben da der Schreibtisch voll ist.

    Viel öfter ist es aber der Fall, dass Zeiten gar nicht im Gutachten wiedergegeben werden, obwohl man diese während des MDK-Besuchs explizit erwähnt hat (häufiges spucken dadurch häufiges waschen etc.)

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