Es wird kaum darüber informiert:

Im Rahmen des
Pflegestärkungsgesetzes II werden zum 1.1.2017 das neue Begutachtungsverfahren und die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade wirksam. Die bestehenden 3 Pflegestufen werden durch dann 5 Pflegegrade ersetzt. Damit verbunden ist auch ein neues Begutachtungsverfahren.

https://ihr-anwalt.com/blog/allgemein/aussetzung-wiederholungsbegutachtungen/

und

https://www.aok-gesundheitspartner.d...l#begutachtung


Bitte weitersagen und viele Grüße