Hallo!Ich bin Beamtin, seit ein paar Jahren privat vetsichert und möchte mein Kind beimir privat versichern. Innerhalb der ersten zwei Monate nach der Geburt darf die KV keine Gesundheitsprüfung durchführen und müsste demnach das Kind versichern.Nun möchte meine PKV die Kopie des U-Heftes haben, im Vertrag stehen z.B. solche Fragen wie "Sind Operationen vorgesehen" usw. Kennt sich jemand damit aus? Ist dies zulässig? Kann meine PKV das Kind ablehnen?Vielen Dank imVoraus.
die ersten zwei Monate nach Geburt des Kindes muss die PKV das Neugeborene ohne Gesundheitsprüfung aufnehmen. Wir hatten keine Probleme. Danach wird es schwierig.....ich schätze mal, dass dann eine Ablehnung erfolgen würde bzw. ein unbezahlbarer Risikozuschlag drauf käme. Ich hoffe, dass ich dir helfen konnte!?
die Antwort von juli ist korrekt. Ich würde aber bei der Möglichkeit einer GKV-Versicherung (beim Vater) ernsthaft darüber nachdenken! Dazu eine private Zusatzversicherung (wir haben eine ruhende Versicherung) abgeschlossen, so dass unserer Zwerg jederzeit ohne Gesundheitsfragen in die PKV wechseln kann, dazu eine Aufnahme in die private Pflegezusatzversicherung - die muss auch in den ersten zwei Monaten ohne Nachfrage aufnehmen) und es ist eine RundUm-Versicherung da.
Ein Kind ist (mit den Problemen) m.E. in der GKV immer besser aufgehoben, dazu die Optionen und Sicherungen in die Zukunft....
dass kann mannicht so pauschal sagen, da jede PKV andere Zusatzversicherungen anbietet. Wir konnten ihnfaktisch privat versichern und diese sofort ruhend stellen (kostet ca. 1,50 EUR pro Monat) und man kann sie jederzeit bis zum 18Lj aktivieren ohne neue Gesundheitsfragen. Dazu eine zahnzusatzversicherung und ich habe ihn in meiner privaten Pfelgezusatzversicherung ausnehmen lassen (die im Übrigen momentan zahlt, da er noch Pflegestufe zwei hat)
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