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Thema: "Nachteile" für Spaltkind durch Behindertenausweis im späteren Alter?

  1. #1
    Avatar von claudiundarne
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    Standard "Nachteile" für Spaltkind durch Behindertenausweis im späteren Alter?

    Hallo ihr lieben :-)

    Ich habe eine Frage, die ich mir schon lange stelle und nun endlich mal loswerden möchte.

    Kurz zur Vorgeschichte...
    Wir hatten uns damals entschieden, keine Pflegegeld/Pflegestufe und keinen Behindertenausweis zu beantragen.
    Ich hatte das Gefühl, dass ich keinen "Mehraufwand" mit meinem Sohn hatte. Er hat hin und wieder gespuckt - aber das machen Babys ohne Spalte ja auch.
    Das Abpumpen der Muttermilch ist meine Entscheidung und wenn ich das machen möchte, dann würde ich das nicht in Verbindung mit der Spaltfehlbildung bringen. Gibt ja auch Muttis ohne Spaltkind, die abpumpen müssen/wollen. Also auch hier sah ich keinen Anlass um Pflegegeld zu beantragen. Auch das Wechseln der Gaumenplatte, die Fahrt ins SPZ und zu den OPs. Muss dazu sagen, dass wir die ersten sechs Lebensmonate von Arne in Berlin gelebt haben.
    Naja und einen Behindertenausweis wollten wir auch nicht beantragen, er war/ist in meinen Augen nicht behindert. Hatte ja keine Einschränkungen, bis auf den Spezialsauger.

    Mein Sohni war schon so oft krank. Seine ersten etwa 18 Lebensmonate war ich Studentin und somit immer flexibel, wenn es darum ging zuhause zu bleiben. Nun steh ich jedoch selbst in Arbeit und unsere 20 Tage sind, bis auf einen einzigen, schon aufgebraucht. Ich habe dann bei meiner Krankenkasse nachgefragt. Sie meinten ich solle mich dann krankschreiben lassen. Ist aber komisch, wenn man gesund auf Arbeit anruft um sich krank zu melden. Sowas mache ich nicht, es sei denn ich bin wirklich parallel krank. Dann habe ich gefragt, ob es da keine Ausnahme für "chronisch" kranke Kinder gibt. Sie meinte dann, wenn ich einen Behindertenausweis beantragt hätte und den Status bekommen hätte, dann könnte ich bei jeder Krankschreibung meines Kindes bezahlt zuhause bleiben, egal wie lange und wie oft mein Kind krank ist. Ja krass ... Das Jahr ist fast zur Hälfte vorbei, wir haben nur noch einen Tag und die Winterzeit steht ja dann in wenigen Monaten wieder an.

    Jetzt meine Frage:
    Hat das irgendwelche "Nachteile" für ein Kind was als "behindert" eingestuft wurde/wird? Es hängt ja einen Leben lang an ihm. Die Frage klingt vielleicht total blöd, aber ist der "Behindertenstatus" in der KiTa oder Schule nochmal relevant? Verliert man diese Einstufung automatisch? Kann man das noch beantragen? Mein Kind ist 21 Monate alt und hat alle drei wichtigen primären Operationen hinter sich. KFO-OP steht ja dann nochmal mit 10/11 Jahren an und im schlimmsten Fall noch eine SprachverbesserungsOP, wovon ich allerdings nicht ausgehe.

    Ich danke fürs Lesen meiner Frage und mal im voraus für eure Antworten :-)
    Danke, Gruß Claudi

  2. #2
    Administrator Site Admin Avatar von Doreen mit Elisei
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    Hallo Claudi, jetzt noch einen Asuweis beantragen wird nichts bringen, weil die Primär-OPs schon durch sind. Wenn, dann würdest du im Höchstfall 50 GdB bekommen, darauf aber wahrscheinlich einige Monate warten müssen. Du kannst es sicher probieren. Geben sie dir aber weniger als 50 bekommst du noch nicht mal den Ausweis. Ob das dann für die Krankenkasse reicht, keine Ahnung.

    Ich glaube nicht, dass dieses Behindertsein durch den Ausweis irgendwelche Auswirkungen aufs spätere Leben hat. Elisei hat einen Integrationsplatz im Kiga bekommen dank des Ausweises. Er hat sprachlich viel Unterstützung gebraucht und die hat er dort bekommen. Mit 5 Jahren wurde er schon runtergestuft auf 30 GdB. 50 hätten ihm noch zugestanden, aber ich habe keinen Widerspruch eingereicht, weil ich den Ausweis da schon nicht mehr brauchte. In der Schule weiß das gar keiner, dass er noch die 30 hat und auch die werden irgendwann verschwinden.

    Bei den meisten Kindern läuft das so ab, dass sie bis zum Schuleintritt schon runtergestuft werden und der Ausweis dann auch ausläuft. Das ist ja auch gut so. Wenn alles Klappt mit dem Sprechen, Hören, Essen gibt es auch keine Begründung mehr für den Ausweis. Und später fragt da niemand mehr danach und es muss nirgends angegeben werden.
    Liebe Grüße von Doreen (Kontaktadresse der WRG) mit Elisei ( 11/03 beidseitige LKGS) und den 3 Geschwistern
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  3. #3

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    Ich habe dann bei meiner Krankenkasse nachgefragt. Sie meinten ich solle mich dann krankschreiben lassen. Ist aber komisch, wenn man gesund auf Arbeit anruft um sich krank zu melden.

    Ist das nicht gesetzlich geregelt, dass Eltern bis zu zehn Tage pro Jahr frei nehmen können, wenn ihr Kind krank ist? Da darf der Arbeitgeber gar nichts gegen haben.

  4. #4
    Administrator Site Admin Avatar von Doreen mit Elisei
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    Das Problem ist ja, dass die Tage fast aufgebraucht sind; 10 über die Mutter, 10 über den Vater. Danach ist Schicht im Schacht. Und das Jahr hat noch so viele Monate.
    Liebe Grüße von Doreen (Kontaktadresse der WRG) mit Elisei ( 11/03 beidseitige LKGS) und den 3 Geschwistern
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  5. #5
    Avatar von claudiundarne
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    Danke für die Info :-)

  6. #6
    Avatar von Laternchen
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    Hallo!
    Ich habe den Ausweis auch erst nach den Op's beantragt (als er ca 1 Jahr als war, glaub ich). Und er hatte keine durchgehende Spalte. Er hat 100% bekommen bis 2017 (da ist er knapp 5). Versuch es doch einfach. Und einen Nachteil sehe ich dadurch nicht, da ja niemand davon erfahren muss. Im Kindergarten wissen sie z.B. nichts von seinem Ausweis, weil er sich so super entwickelt hat, dass wir zB. gar keinen Integrationsplatz benötigen.
    Die Pfelgestufe haben wir auch nicht beantragt, weil er nicht mehr Aufwand benötigt hat, als jedes andere Baby.
    Liebe Grüße

  7. #7
    Avatar von NewZealand
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    Ehrlich gesagt bin ich immer etwas verwundert, wenn jemand schreibt, Nachteile für sein Kind durch den Behindertenausweis zu befürchten.
    Mein Kind trägt doch den Ausweis nicht an die Stirn geklebt mit sich rum
    Ich entscheide, wer davon erfährt u wer nicht.
    Wir hatten durch den Ausweis bisher nur Vorteile.
    Sonja
    mit Tochter *2011
    und Sohn *2013 mit beidseitiger Lippen - Kiefer - Gaumen - Segelspalte
    und ihrem Ehemann ;-)

  8. #8
    Avatar von claudiundarne
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    Danke Laternchen.
    @NewZealand: ich verstehe dich, natürlich hört sich das komisch an. Ich hab nur die Befürchtung meinem Kind den Stempel "behindert" aufzudrücken, um Vorteile zu bekommen. Und ich habe Angst, dass er dadurch später vielleicht irgendetwas nicht darf, weil irgendwo steht das er mal diesen Ausweis/Status hatte. Klingt blöd, ist aber so ;-) danke für deine Rückmeldung :-) Lg

  9. #9

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    :-) Hallo - also ich hatte eine beidseitige LKGS und bekomme jetzt noch 50% - das führt dazu, dass ich aufgrund meines Studiums noch 1 Jahr länger Familienbeihilfe erhalte und sogar 1 Jahr länger für mein Studium brauchen könnte (sprich ich müsste erst 2 Semester später Studiengebühren zahlen - österreichische Universität).

    Ich finde das natürlich klasse :-) auch wenn ich es wohl nicht in Anspruch nehmen muss *hoffe*

    Ich sehe deine Ängste auch unbegründet. Behinderung bedeutet für mich "nicht oder eingeschränkt fähig sein, etwas zu tun, bzw. Schwächen im z.B. Sprechen haben"... "ich werde daran gehindert, etwas im vollen Ausmaß zu können." Dafür braucht sich nicht schämen. Jeder hat so seine Probleme im Leben, sei es beim Sprechen/Laufen/Lernen/Präsentieren/Essen/Trinken...
    Geändert von julchen19_92 (06.07.2015 um 10:04 Uhr)

  10. #10
    Avatar von NewZealand
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    Hallo Claudia,
    wenn ich das richtig rausgelesen habe hast du auch Angst er könnte wegen des Ausweises gehänselt werden. Aber wie geschrieben würden ja die Wenigsten vom Ausweis erfahren.

    Mein Sohn wird mit gut zwei Jahren schon wegen seiner etwas breiteren Nase ausgelacht, es wird darauf gezeigt, getuschelt u ein Kind meinte, ob er ein Schwein sei weil er eine Schweinchennase habe...
    Ich denke da kommt leider noch Einiges auf ihn und uns zu u die Nase sitzt mitten im Gesicht wo sie jeder sieht.

    @Julchen
    Ich sehe den Ausweis auch als Ausgleich für die Nachteile und den Mehraufwand, den wir durch die Spaltbildung meines Sohnes haben und daher als gerechtfertigt.
    Genauso wie das Pflegegld.
    Geändert von NewZealand (06.07.2015 um 14:34 Uhr)
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    und ihrem Ehemann ;-)

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