Normalerweise bezahlen die gesetzlichen kk alle op kosten, auch im späteren Alter Korrektur- und Schönheitsops, die von der Spalte herrühren. Lediglich könnte evtl. Die Unterbringung der Begleitperson oder das Essen in Rechnung gestellt werden. Auch Pflegegeld-/stufe und Behindertenausweis jetzt beantragen, falls noch nicht geschehen.
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