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Thema: Antrag gestellt,warte auf Prüfung.......Hilfe Bei Pflegetagebuch?

  1. #1

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    Standard Antrag gestellt,warte auf Prüfung.......Hilfe Bei Pflegetagebuch?

    Hallo :-)
    ich hab ja von nichts Ahnung und würde gerne wissen,wie ein Pflegetagebuch aussehen muss,was man alles eintragen muss/darf?
    Würde mich riesig freuen wenn ihr mir mal was zuschicken könntet,per E-Mail,wie sowas aussieht....

  2. #2
    Avatar von Natali
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    Standard

    Hallo,

    wenn du auf der Seite hier rechts in der Suchfunktion Pflegetagebuch, MDk, Medizinischer Dienst der Krankenkassen, Pflegestufe, Pflegegeld eingibst, wirst du viele hilfreiche Kommentare lesen können, auf deren Grundlage du genau dokumentieren solltest (einige Tage und Nächte) wie lange du für alle Tätigkeiten, die mit deinem Baby anfallen pro Tag und Nacht brauchst. Dazu gehört alles von der Körperpflege (ständiges Umziehen nach jeder Mahlzeit und Baden bzw. Teilkörperwäsche wegen Reflux, Bett beziehen, täglichesWäsche waschen (keiner hat 5 schlafsäcke auf Vorrat) und im wesentlichen auch die wöchentlichen Artzbesuche (darauf kam es bei uns an, da wir die NAM Methode anfangs hatten), Dauer der Mahlzeit, Schnuller festhalten usw.,
    Es ist wichtig für das Erreichen einer Pflegestufe dass du in 2 Lebensbereichen über dem durchschnittlichen Zeitaufwand im Gegensatzt zu einem gesunden Baby liegst. Die genauen Minuten findest du auch im Netz, die habe ich jetzt nicht mehr im Kopf, aber das ist auch zweitrangig, denn der MDK hat für jede Verrichtung eigene Zeitvorgaben, die leider nicht denen entsprechen, wie lange es tatsächlich dauert.



    Das sind die Lebensbereiche, aber die musst du dir noch auf euere Persönliche Situation mit dem Baby umschreiben.
    Unser Pflegetagebuch, welches ich leider nicht mehr auf der Festplatte habe, wollte die DAme vom MDK nicht sehen und auch nicht mitnehmen, nur wissen wie lange alles dauert und ob wir wöchentlich wiederkehrernde TErmine haben.

    Was Verrichtungen des täglichen Lebens sind, ist vom Gesetzgeber geregelt (siehe Link SGB XI, § 14). Darunter fallen die Bereiche:

    • Körperpflege: Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Darm- und Blasenentleerung
    • Ernährung: Mundgerechtes Zubereiten oder Aufnahme der Nahrung
    • Mobilität: Selbstständiges Aufstehen und Zubettgehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen, Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung, etwa für Arztbesuche oder Behördengänge
    • Hauswirtschaftliche Versorgung: Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Wechseln und Waschen der Wäsche, Beheizen der Wohnung

    Anhand dieser Tätigkeiten stellt die Pflegeversicherung fest, wie pflegebedürftig eine Person ist.
    Ist der Hilfebedarf hoch genug, vergibt sie eine von drei Pflegestufen und gewährt die entsprechenden Leistungen.


    http://www.lkgs.net/showthread.php/1...pflegetagebuch

    Bei Fragen gerne melden und nicht vergessen beim Versorgungsamt den Schwerbehindertenausweis zu bestellen.

    bye bye

    so habe hier die Zeitvorgaben nochmal für dich gefunden.

    Die Mindestvoraussetzung für die niedrigste Pflegestufe, die Pflegestufe 1, ist ein Hilfebedarf von täglich 90 Minuten. Darauf müssen mehr als 45 Minuten für die Grundpflege (Tätigkeiten aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität) entfallen. Vom Zähneputzen über das Ankleiden bis hin zur mundgerechten Zubereitung der Mahlzeiten – für alles ist eine bestimmte Anzahl von Minuten hinterlegt. Die Zeitvorgaben richten sich nach dem Hilfebedarf der Betroffenen und der Zeit, die Laien – in der Regel pflegende Angehörige – für die einzelnen Tätigkeiten durchschnittlich benötigen. Aus der Summe aller täglichen Verrichtungen und dem zusätzlichen Bedarf an Hilfe im Haushalt ergibt sich der Anspruch auf eine Pflegestufe.



    viel Erfolg
    Geändert von Natali (10.03.2015 um 13:29 Uhr) Grund: infos

  3. #3

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    Vielen lieben dank :-)

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