Hallo Ihr Lieben da draußen ...


es ist ist schon länger her, dass ich hier unterwegs war. ich nehme es als gutes Zeichen :-)
jetzt habe ich doch eine Frage und denke den einen oder anderen könnte es schon ähnlich gegangen sein ...
Ich habe nach der Geburt 1 Jahr Elzernzeit genommen und bin anschließend Teilzeit wieder arbeiten gegangen. ( Krankenschwester )
Mein Sohn ist nun 5 Jahre alt und ich möchte mich für ein Studium " Hebammenkunde" bewerben und dachte ich könnte dann einfach die 2 Jahre die ich noch " übrig" habe dafür nutzen zwecks Rente ect.
Nun bin ich heute aus allen Wolken gefallen als mir erzählt wurde dies könnte ich nicht, dies hätte ich sofort nach der Geburt angeben müssen und auserd m könnte ich wenn überhaupt nur 1 Jahr nehmen.
Gelten bei Kindern mit behinderten Ausweis andere Zeiten? Paul hat noch 80%???
Ahhhh mein schöner Plan geht gerade den Bach runter 😭😭😭😭
im Netzt finde ich nur allgemeine Infos.

Mit hoffnungsvollen Grüßen ... Cornelia