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Thema: Pflegegeldantrag bei einseitiger LK-Spalte

  1. #1

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    Standard Pflegegeldantrag bei einseitiger LK-Spalte

    Hallo zusammen,

    mein Sohn hat eine linksseitige, unvollständige Lippen-Kiefer-Spalte. Der Gaumen ist nicht betroffen. Kann mir jemand helfen, wie ich den Antrag auf Pflegegeld stellen kann? Wie muss dieser z.B. gestellt werden? Muss ich direkt den Nachweis auf erhöhten Pflegebedarf mittels eines Tagebuchs liefern? Geht der Antrag direkt an die Krankenkasse? Gibt es sonst noch etwas zu bedenken? Ich habe hier im Forum z.B. etwas von einem Schwerbehindertenausweis gelesen. Und: gibt es eine zeitliche Frist für die Antragstellung? Fragen über Fragen...

    Ich hoffe, dass Ihr mir weiterhelfen könnt!
    Vielen Dank im voraus,
    Anja

  2. #2
    Avatar von Natali
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    Standard

    Hi Anja,

    Antrag für Pflegegeld telefonisch bei der KK anforden, nach dem Prozerere fragen und dann ausfüllen und zurückschicken.
    Nach einiger Zeit meldet sich jmd. vom Medizinischen Dienst und besucht euch zu Hause, schaut sich Kind an und will wissen, was wie lange dauert. Sinnvoll ist es, sich vorher Gedanken gemacht zu haben, welcher Mehrbedarf bei eurem Kind bei der Fütterung und Körperpflege sowie im Hauswirtschaftlichen Bereich (Wäsche waschen) besteht. Also immer schön aufschreiben wie lange ihr füttert, ausspuckt, wieder füttert, klamotten wascht, badet, säubert, zu Ärzten fahrt (ein wöchentlicher Arztermin wäre gut) evtl. Ergotherapie usw. Ihr müsst auf auf erheblichen Mehrbedarf kommen, um Stufe 1 PG zu erhalten. Bei "nur" einer LK-Spalte schwierig, aber nicht unmöglich. Einen Versuch ist es auf jeden fall wert.
    Den SB ausweis kannst du beim Versorgungsamt beantragen. Dort anrufen und beraten lassen. Normal bei LKs ist 60% ohne Merkzeichen, nach Einspruch kann man auch mehr eingetragen bekommen.

    ach ja, am Besten ist es die ganzen Anträge so früh wie möglich nach Geburt zu stellen, wenn die erste op schon war, kommst du schwer auf den zeitlichen Mehrbedarf der das PG rechtfertigen würde.

    Hoffe fürs erste einen kurzen hilfreichen Überblick gegeben zu haben.

    lg natali
    Geändert von Natali (20.10.2014 um 20:22 Uhr)

  3. #3
    Avatar von NewZealand
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    Das Pflegegeld wird (auch nachträglich) erst ab dem Mont der Antragsstellung gezahlt, also am Besten diesen Monat noch machen.
    Wir haben einfach ein formloses Schreiben an die Pflegekasse geschickt, das reicht erstmal zur Fristwahrung.
    Sonja
    mit Tochter *2011
    und Sohn *2013 mit beidseitiger Lippen - Kiefer - Gaumen - Segelspalte
    und ihrem Ehemann ;-)

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