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Thema: Behindertenausweis Antragstellung

  1. #1

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    Standard Behindertenausweis Antragstellung

    Hallo zusammen,

    zunächst einmal: ich bin mir nicht sicher, ob die Antragsformulare für Behindertenausweise in jedem Bundesland/Landkreis deutschlandweit identisch sind? Falls nicht, sollten sie doch vermutlich zumindest sehr ähnlich formuliert sein...
    Dennoch: wir kommen aus dem Rhein-Neckar-Kreis. Vielleicht ist hier im Forum ja jemand aus dem selben Kreis und kann mir bei meiner Frage behilflich sein?

    Meine Frage:
    Beim Erstantrag heißt es unter Punkt "II. Angaben über die Gesundheitsstörungen / Erklärungen":

    "1. Welche der bei Ihnen länger als 6 Monate vorliegenden körperlichen, geistigen oder seelischen Gesundheitsstörungen und den daraus re-sultierenden Funktionsbeeinträchtigungen sollen nach dem Schwerbehindertenrecht berücksichtigt werden?"

    Was sollte man hier alles hinschreiben, wenn das Kind eine vollständige, einseitige Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalte (Hart-/Weichgaumen, Segel, Nasenboden, Zäpfchen) hat?
    Wenn ich es richtig verstanden habe, soll man hier insbesondere die Auswirkungen der Behinderung angeben?! Also nicht nur "LKG-Spalte" schreiben, sondern eben deren Auswirkungen bzw. die Beeinträchtigungen, die diese Fehlbildung mit sich bringt.

    Aber was sollte ich da alles erwähnen? Ich möchte nichts vergessen und am Ende einen zu niedrigen GdB bekommen!
    Unser Sohn müsste auf jeden Fall einen GdB von 100 und H bekommen.

    Wäre nett, wenn mir hier jemand Infos/Tipps geben könnte!

    Vielen Dank und liebe Grüße,
    Ingo






  2. #2

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    Hallo Ingo,

    wir haben in Sachsen einen wohl ähnlichen Fragebogen und ich habe mich an die GDB/MdE-Tabelle gehalten:

    http://landingpages.wolterskluwer.de/media/landingpages/schwerbehindertenver/gdb_mde_tabelle.pdf


    Dort auf Seite 30.

    Bei uns steht im Antrag daher: "Lippen-Liefer-Gaumenspalte, beidseitig, regelhaft damit verbundene Hörstörung, Störung Nasenatmung, Tubenfehlbelüftung".

    Bis auf das beidseitig, dürfte das ganze vollständig bei Euch zutreffen.

    Achja, wir haben damals rückwirkend ab Geburt beantragt. Das mußte im Formular kurz begründet werden, was durch ankreuzen von "Steuerrechtliche Gründe" und "sonstige Gründe" - ergänzend "Geburtstermin, Behinderung seitdem vorliegend" dem Amt ausreichte.

    Ich würde dringend empfehlen, auch das "B" mit zu beantragen. Die Nutzung des ÖPNV ist damit für das Kind und eine Begleitperson kostenfrei, die Nutzung des Fernreiseverkehrs der Bahn für die Begleitperson.

    Hoffe, ich konnte helfen.

    Jens

  3. #3

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    Hallo Jens,

    vielen Dank für die Infos!
    Aber welche Störungen unser Sohn genau hat (z.B. Hörstörung, Nasenatmung, Tubenfehlbelüftung, etc...) kann ich noch nicht genau sagen, da das noch nicht untersucht wurde. Ob er z.B. Probleme mit dem Hören hat, wird erst in den Wochen vor der 1. OP untersucht (also im November etwa). Daher wäre eine Angabe dieser Störungen im Antrag nur spekulativ! Diese Störungen sind zwar sehr wahrscheinlich, aber wie gesagt bislang noch nicht ärztlich diagnostiziert/dokumentiert worden!
    Kann ich diese Störungen dann trotzdem angeben?
    Mir würde sonst nur noch "Schluckbeschwerden, bzw. Störung des Schluckens und der Nahrungsaufnahme" einfallen...

    Ich finde ja, dass es eigentlich reichen sollte, wenn man nur angibt "vollständige LKG-Spalte, etc..."! Die entsprechenden Bearbeiter des Antrags schauen dann in der Tabelle nach, sehen "GdB 100 + H", informieren sich evtl. noch bei der entsprechenden Klinik und fertig! Eigentlich sollte es für den GdB doch unerheblich sein, welche Störungen genau mein Kind jetzt hat, oder? Fakt ist: eine vollständige LKG-Spalte bedingt laut Tabelle einen GdB von 100. Da steht nirgends dabei, welche Störungen mit der LKG-Spalte einhergehen müssen!
    Es könnte alles so unkompliziert sein...
    Oder wie seht ihr das?

    Viele Grüße,
    Ingo

  4. #4

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    Man kann es aber auch kompliziert machen ..... Es gilt der Amtsermittlungsgrundsatz beientsprechenden Informationen.

    Hast Du schon mal mit einer Rassel Dein Kind animiert? Hattest Du den Eindruck, dass es hierauf reagiert, ggfls in die richtige Richtung, wenn es die Rassel nicht sieht? Hattest Du den Eindruck, "das da nicht alles i.O. ist"?
    Du bist medizinischer Laie und kannst nur von Deinem Gefühl ausgehen und entsprechende Angaben tätigen, den Rest überläßt du dann den Fachleuten!

    Jens

    PS: Wenn Du Dir ganz sicher bist, dass der Bearbeiter nur in die Tabelle schaut, keinen schlechten Tag und restriktive Vorgaben hat, sollte es allerdings auch mit Deiner Variante reichen...

  5. #5

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    Hallo,

    bei uns wurden alle Informationen beim behandelnden Arzt abgefragt, was ja auch sehr sinnvoll ist. Wie soll man denn auch die abgegebenen Angaben als Laie belegen können ?!

    Gruß Karsten


    "
    Habt keine Angst vor der Aufgabe, die euch das Leben stellt.
    Besondere Kinder kommen nur zu den Eltern, von denen das
    Leben weiss, das sie ihre Aufgabe gut machen werden.
    !"

    Lippenverschluß am 26.1.2011 Prof. Dr. Sader Frankfurt
    Gaumenverschluß am 28.4.2011

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