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Thema: Kostenübernahme für zahnprotestische Behandlung

  1. #1

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    Standard Kostenübernahme für zahnprotestische Behandlung

    Hallo,

    meine 18 jährige Tochter hat viele Jahre kieferorthopädische Behandlung hintersich. Die vorderen Zähne im Oberkiefer lassen sich schlecht stabil halten undwandern umher.

    Der KFO machte den Vorschlag, zur Stabilisierung des Oberkiefers eine Kronen-Brücken-Konstruktion zu verwenden, nachdem ihre beiden Zapfen-Schneidezähne gezogen wurden. Meine Tochter hat sich jetzt für eine keramische Verblendung entschieden, damit man beim Lachen usw. kein Metall sieht.

    Die Krankenkasse übernimmt den Festzuschuss, d. h. 60 % der Kosten der sogenannten Regelversorgung, das wäre eine Brücke mit vestibulärer Verblendung (sichtbaresMetall).

    Auf unsere Nachfrage sagte die Mitarbeiterin der Barmer GEK, dass sie grundsätzlich an die gesetzlichen Regeln gebunden sind. Unser Eigenanteil beträgt damit etwa 60 % der Gesamtkosten.

    Wir hatten gehofft, dass es für LKG-Patienten höhere Zuschüsse der KK gibt, zumal die Zahnbehandlung wegen einer angeborenen Fehlbildung erforderlich ist und nicht wegen mangelnder Zahnpflege o.ä.

    Gibt es bei Euch Erfahrungen, wie die gesetzlichen Krankenkassen bei prothetischer Zahnbehandlung von LKG-Patienten verfährt. Lohnt es sich Widerspruch einzulegen ?

    VG Franz

  2. #2
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    Standard

    Hallo Franz, ich habe da leider noch keine Erfahrungen. Mein Sohn ist erst 10.

    Ich würde dir aber raten Widerspruch einzulegen. Und es genau so zu begründen, dass die Behandlung ja nötig ist wegen der LKGS und nicht wegen mangelnder Zahnhygiene.
    Liebe Grüße von Doreen (Kontaktadresse der WRG) mit Elisei ( 11/03 beidseitige LKGS) und den 3 Geschwistern
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    Jeder sollte nur soviel Staub aufwirbeln, wie er bereit ist zu schlucken.

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