Ergebnis 1 bis 5 von 5

Thema: 1. Anhörung GdB 100 H auf 50 ohne H

  1. #1

    Registriert seit
    11.01.2013
    Ort
    Meppen
    Beiträge
    18

    Standard 1. Anhörung GdB 100 H auf 50 ohne H

    Hallo, vielleicht kann mir ja jemand nen Tipp geben, was ich zur Anhörung schreiben kann ?
    Unser Sohn, im Dez12 mit doppelseitiger LKGS geboren, soll von 100 H auf 50 runtergestuft werden. Hatte im Juni 13 Lippenverschluss und im Oktober 13 Gaumenverschluss . Kiefer steht uns noch bevor und evtl noch Restlochverschluss. Entscheidet sich im Juli. Ausserdem hat er alle fast alle 6 Wochen ne Moe, 2mal die Woche Logo. Und im Juli bekommt er wohl eine Brille, da sein linkes Auge eine Sehschwäche hat. Kann man das mit angeben ? Würde uns das H noch zustehen ? Oder soll ich es so gut sin lassen ? Vielen Dank schonmal im voraus

  2. #2
    Avatar von EhNieDa
    Registriert seit
    04.02.2011
    Ort
    Frankenthal
    Beiträge
    71

    Standard

    Hallo Yvonne,

    es gibt eine Verordung in der das klar geregelt ist und auf die würde ich immer wieder verweisen
    „Versorgungsmedizin-Verordnung mit den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen“
    Siehe A5 ff

    „Bei Lippen-Kiefer-Gaumenspalte und kompletter Gaumensegelspalte
    ist bis zum Abschluss der Erstbehandlung (in der Regel ein Jahr
    nach der Operation) Hilflosigkeit anzunehmen. Die Kinder benötigen
    während dieser Zeit in hohem Maße Hilfeleistungen, die weit
    über diejenigen eines gesunden gleichaltrigen Kindes hinausgehen,
    vor allem bei der Nahrungsaufnahme (gestörte Atmung,
    Gefahr des Verschluckens), bei der Reinigung der Mundhöhle und
    des Nasen-Rachenraumes, beim Spracherwerb sowie bei der Überwachung
    beim Spielen.“

    Jetzt könnte man noch streiten ob Juni 13 oder Okotober 13 die Erstbehandlung war aber bis Juni 14 bzw. Oktober 14 stehen euch die 100% und H zu.
    MOE kannst du erwähnen aber wird wahrscheinlich genau so wenig bringen wie die Sehschwäche. Da wir aber schon 2014 haben würde mich das wenig stören weil ihr auch weiterhin die volle Pauschale von 3700 Euro für 2014 geltend machen könnt. Es zählt nicht anteilig auf die 12 Monate sonder für das ganze Jahr.

    Viele Grüße
    Mathias
    einseitige LKGS rechts
    09.06.2011 geboren
    26.09.2011 Lippenheftung / Frankfurt
    07.12.2011 komplette Gaumen und Kiefer OP inkl. Paukenröhrchen / Frankfurt
    10.12.2013 neue temporären Paukenröhrchen / Ludwigshafen
    27.11.2014 neue permanente Paukenröhrchen, Lippenkorrektur, leichte Nasenkorrektur / Frankfurt

  3. #3

    Registriert seit
    11.01.2013
    Ort
    Meppen
    Beiträge
    18

    Standard

    Würde uns denn danach 50 H zustehen, oder nur GdB 50 ?

  4. #4
    Avatar von EhNieDa
    Registriert seit
    04.02.2011
    Ort
    Frankenthal
    Beiträge
    71

    Standard

    Das H fällt dann leider weg
    einseitige LKGS rechts
    09.06.2011 geboren
    26.09.2011 Lippenheftung / Frankfurt
    07.12.2011 komplette Gaumen und Kiefer OP inkl. Paukenröhrchen / Frankfurt
    10.12.2013 neue temporären Paukenröhrchen / Ludwigshafen
    27.11.2014 neue permanente Paukenröhrchen, Lippenkorrektur, leichte Nasenkorrektur / Frankfurt

  5. #5
    Avatar von Melli
    Registriert seit
    09.10.2008
    Ort
    Neuwied
    Beiträge
    67

    Standard

    Hi, wir hatten auch das erste Jahr 100 H und sind dann nach Gaumen- und Lippenverschluss auf 50 H runtergestuft worden. Das H haben wir aber behalten. Max wird jetzt im Juni 6 Jahre und der Ausweis gilt noch bis 2015 mit 50 H. LG Melli

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •