Hallo Yvonne,
es gibt eine Verordung in der das klar geregelt ist und auf die würde ich immer wieder verweisen
„Versorgungsmedizin-Verordnung mit den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen“
Siehe A5 ff
„Bei Lippen-Kiefer-Gaumenspalte und kompletter Gaumensegelspalte
ist bis zum Abschluss der Erstbehandlung (in der Regel ein Jahr
nach der Operation) Hilflosigkeit anzunehmen. Die Kinder benötigen
während dieser Zeit in hohem Maße Hilfeleistungen, die weit
über diejenigen eines gesunden gleichaltrigen Kindes hinausgehen,
vor allem bei der Nahrungsaufnahme (gestörte Atmung,
Gefahr des Verschluckens), bei der Reinigung der Mundhöhle und
des Nasen-Rachenraumes, beim Spracherwerb sowie bei der Überwachung
beim Spielen.“
Jetzt könnte man noch streiten ob Juni 13 oder Okotober 13 die Erstbehandlung war aber bis Juni 14 bzw. Oktober 14 stehen euch die 100% und H zu.
MOE kannst du erwähnen aber wird wahrscheinlich genau so wenig bringen wie die Sehschwäche. Da wir aber schon 2014 haben würde mich das wenig stören weil ihr auch weiterhin die volle Pauschale von 3700 Euro für 2014 geltend machen könnt. Es zählt nicht anteilig auf die 12 Monate sonder für das ganze Jahr.
Viele Grüße
Mathias
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