Hallo,
muss man das Abpumpen von Muttermilch nachweisen können?
Wenn ja, reicht dafür eine Handpumpe aus oder muss man eine elektrische Pumpe aus der Apotheke vorzeigen können?
LG
Hallo,
muss man das Abpumpen von Muttermilch nachweisen können?
Wenn ja, reicht dafür eine Handpumpe aus oder muss man eine elektrische Pumpe aus der Apotheke vorzeigen können?
LG
Sonja
mit Tochter *2011
und Sohn *2013 mit beidseitiger Lippen - Kiefer - Gaumen - Segelspalte
und ihrem Ehemann ;-)
Bei mir wollte keiner die Pumpe sehen. Und es sollte dem MDK völlig egal sein, womit du pumpst. (Meist haben die davon eh keine Ahnung.)
Wenn du länger abpumpen willst, wäre eine Doppelpumpe allerdings schon besser. Ich hatte eine sehr handliche von Ameda.
Liebe Grüße von Doreen (Kontaktadresse der WRG) mit Elisei ( 11/03 beidseitige LKGS) und den 3 Geschwistern
Steckbrief und Fotos
Jeder sollte nur soviel Staub aufwirbeln, wie er bereit ist zu schlucken.
Nachweisen? Wie meinst Du das?
Nein, das glaube ich nicht.
Wenn man Muttermilch abpumpt, hat man im Normalfall ja eine große leistungsstarke Leihpumpe aus der Apotheke und das läuft über ein Rezept vom Kinderarzt oder anfangs Frauenarzt und sollte ja als Nachweis reichen. Bei offenem Gaumen ist stillen nahezu unmöglich weil der Druck nicht aufgebaut werden kann. Bei einer Lippen- oder manchmal auch Kieferspalte kann das Stillen durchaus klappen.
Eine kleine Handpumpe wird nicht reichen auf Dauer, elektrisch sollte die Pumpe mindestens sein.
Der Milchfluß wird am besten durch beidseitiges pumpen angeregt.
Liebe Grüße, Anja
Hallo,
also bei mir wollte auch keiner die Pumpe oder irgendwelche Belege sehen. Ich habe ein Rezept von der Klinik ausgestellt bekommen, welches dann immer wieder vom Kinderarzt verlängert wurde. Man muss dann nur die Pfandgebühren hinterlegen, die man ja nach Rückgabe zurück bekommt. Ich hatte die Doppelpumpe von Medela Symphony und habe das Set dazu auch auf Rezept bekommen.
Auf dauer mit Handpumpe abpumpen finde ich sehr schwierig. Ich würde auch eher auf eine elektrische zurückgreifen.
Lieben Gruß
Dajana
Hallo,
habe daher gefragt, weil die Dame beim ersten MDK Besuch feslenfest meinte, dass das Abpumpen nicht angerechnet würde.
Da wir dann trotzdem Pflegegeld zugesprochen kamen, haben wir da nicht weiter rum gemacht.
Aber wenn schon generell das Apumpen nicht ankerannt wird, dachte ich mir, will die Dame beim nächsten Besuch sicher Beweise sehen.
Daher die Frage.
Sonja
mit Tochter *2011
und Sohn *2013 mit beidseitiger Lippen - Kiefer - Gaumen - Segelspalte
und ihrem Ehemann ;-)
Hallo,
schreib mir mal eine PN, mittlerweile gibt es ein Gerichtsurteil darüber.
Liebe Grüße von Corinna
WRG-Kontaktadresse Erlangen und Nürnberg
"Dein Gesicht wird Dir geschenkt - Lächeln mußt Du selber!" :-)
Liebe Anja,
es geht hier zwar um ein anderes Thema, dennoch ist mit wichtig zu ergänzen, dass das Stillen bei LKGS nur ohne Hilfsmittel nicht möglich ist. Wenn man mit regelm. Abpumpen die milchbildung fördert und die abgepumpte Mumi dann an der Brust zufüttert (brusternährungsset oder zB fingerfeeder), geht das manchmal sehr gut. Es ist zwar natürlich aufwändiger als Stillen eines Kindes ohne Spalte aber nicht unbedingt aufwändiger als flaschenfüttern mit abgepumpter Milch. Bei meinem Sohn und auch bei anderen Babies, die ich kenne, war so erfreulicherweise nach dem gaumenverschluss normales stillen ohne Hilfsmittel möglich.
liebe Grüsse, Ulli
Wor stehen beim selben "Problem" der med. Dienst ist der Auffassung, dass das Münchner Gerichtsurteil eine Einzelfallentscheidung ist und insofern die Abpumpzeiten nicht angesetzt werden. Wie könnte man hier noch argumentieren, um die Abpumpzeiten doch angerechnet zu bekommen?
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