ich hoffe ich bin hier richtig und ihr könnt mir helfen.
Wir haben eben den feststellungsbescheid erhalten und Rico hat einen GDB von 100.
Als merkzeichen haben wir das H (Hilflosigkeit) bekommen, mit dem zusatzantrag "Unentgeltliche Beförderung im Öffentlichen Personenverkehr".
So nun zu meiner frage, wenn wir das Beantragen (wäre für mich um einiges einfacher da ich noch keinen Führerschein habe) gilt die unentgeltliche Beförderung in Bus und bahn nur für Rico oder auch für mich da er ja noch Überhaupt nicht ansatzweise alleine zum arzt kommt
Kann mir da einer Helfen bin damit echt Überfordert :(
Ganz liebe Grüße
Yvonne
(mit Rico 22.04.2013 Asklepios Klinik Nord Hamburg Heidberg Prof. Dr.Dr.Th. Kreusch)
Hallo Yvonne,
wir haben einen Antrag auf Merkzeichen "B" laufen (siehe unten). Bisher haben wir einmal Widerspruch einlegen müssen, da es abgelehnt wurde.
Im Augenblick wird die Begründung durch den Kinderarzt bearbeitet. Bin gespannt wie das ausgehen wird...
"Mit dem Merkzeichen B wird die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson nachgewiesen. Zur Mitnahme einer Begleitperson sind schwerbehinderte Menschen berechtigt, die bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln infolge ihrer Behinderung regelmäßig auf Hilfe angewiesen sind. Voraussetzung ist außerdem, daß der Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt und zugleich das Merkzeichen G, H oder Gl zusteht"
Quelle: http://www.zbfs.bayern.de/schwbg/weg...erung.html#A91
Würde auf jeden Fall einen Antrag auf "B" stellen.
Wir haben die Wertmarke zur Beförderung mit Bus und Bahn. Dem Ausweis lag ein Antrag bei, mit dem die Wertmarke beantragt werden kann. Auf diesem Antrag ist das Kennzeichen B, welches dafür wichtig ist, mit angegeben. Ich habe den Antrag, bevor ich ihn abgeschickt habe kopiert. Mit dem Antrag als Kopie, der Wertmarke und dem Ausweis kann der Ausweisinhaber und eine Begleitperson kostenlos Bus und Bahn fahren. Wenn du fragen hast, kannst du dich gerne melden. Ich helfe euch gerne dabei. Das B im Ausweis muss dafür nicht drin stehen: Wichtig ist, dass es auf dem Antrag für die Wertmarke steht.
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