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Thema: Stellungnahme für Gericht

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  1. #1

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    Standard Stellungnahme für Gericht

    Kann mir jemand helfen? ? Haben Klage eingereicht ,da unser Pflegegeldantrag abgelehnt wurde. Zeiten wurden nicht angerechnet . Nun möchte das Gericht eine Stellungnahme über den hinausgehenden Hilfebedarfs eines Säuglings mit LKGS.Irgendwelche Ratschläge? ???? Kann ich den Widerspruch verwenden? ?

  2. #2
    Avatar von Isa mit Giuliana
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    Habt ihr ein Pflegeprotokoll geführt?
    Wenn noch nicht,würde ich das sofort machen, ca 14 Tage lang und dieses dann kurz auswerten. Also die Zeiten zusammenzählen, etc. Dann habt ihr am Ende eine Zeit-zahl in Minuten, die ihr dann angeben und belegen könnt.

    Viel Erfolg!
    Isa mit Giuliana, 07.2007, LKGS links GS rechts
    1. OP - Siegen, Dr. Koch 30.11.2007 - Gaumenverschluss, PR
    2. OP - Siegen, Prof. Dr. Dr. Koch & Dr. Grzonka 16.04.2008 - Lippen-Nase-Bildung
    3. OP - Siegen, Dr. Koch 01.09.2010 - Mundvorhofkorrektur
    4.+ 7. OP - Hamm, Dr. Schulz 22.12.2011; 28.11.2012 - Paukenröhrchen
    5. OP - Hamm, Dr. Schulz 26.04.2012 - Polypenentfernung, Mandelverkleinerung
    6. OP - Siegen, Dr. Berginski 30.05.2012 - Zahnsanierung unter Vollnarkose

    und Joel, 02.2009

  3. #3
    Avatar von Birger mit Theo
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    Am besten eine Pflegegeldbestätigung der Krankenkasse eines gleichaltrigen Kindes vorlegen. Vielleicht kann hier im Forum ein Elternteil hier einen positive Beurteilung der Begutachtung durch den MDK euch zukommen lassen. Dann die gleichen Zeiten in euer Pflegetagebuch eintragen, sollte zumindest nicht wesentlich abweichen und dann sollte ein Gericht ein Beweis haben, dass hier die Krankenkasse / MDK willkürlich abgelehnt hat.

    Wir haben für Theo nach dem 1.Geburtstag Pflegegeld bekommen, allerdings hatten wir noch zusätzliche Baustellen...

    Lg

    Birger
    Theo ist am 10.05.2008 geboren ( Pierre Robin Sequenz und zentrale Koordinationsstörungen)


  4. #4

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    Ich würde auch alles über 14 Tage mal aufschreiben. Ansonsten kannst du dich gerne mal melden, ich kennen jemanden, der sich bestens damit auskennt und genau sagen kann was ihr an Infos braucht. Vielleicht hilft das schon mal weiter: http://www.behinderte-kinder.de/pflege/pfleg.htm

  5. #5

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    Danke nochmal für eure Antworten. Hatten damals schon Pflegetagebuch geführt für die KK. Aber der MDK hat es nicht weitergegeben und dann war es nicht wieder " auffindbar " !! Habe jetzt nochmal ne ausführliche Stellungnahme fürs Gericht über den Pflegeaufwand geschrieben . Die Klage wurde erhoben, aber die KK bleibt hartnäckig. Nun war am Mo einer vom MDK da, der fürs Gericht arbeitet und der stimmt uns zu. Bin ja mal gespannt, wie es weiterläuft. Bekommt hier jemand Pflegegeld für ein 1jähriges Kind mit doppelseitiger LKGS ????

  6. #6

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    Hallo Yvonne, schön von dir zu lesen. Ich habe schon oft gedacht, wie es bei euch wohl weiter gegangen ist. Da man ja ab Antragstellung Pflegegeld bekommt, müssen sie es doch für das erste Jahr nachzahlen, oder liege ich da falsch? Ich bin auch gespannt, wie es bei euch weiter geht. Halte uns auf dem Laufenden. Danke. Steht bei euch irgendeine op an? Wir bekamen damals Pflegegeld bis 3 Monate nach der letzten op ( Hartgaumenverschluss).
    Gruß Antje

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