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Thema: Beihilfe zahlt Habermann-Sauger nicht

  1. #1

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    Standard Beihilfe zahlt Habermann-Sauger nicht

    Hallo, haben Ende August unseren Sohn Luis mit einer linksseitigen Spalte bekommen. Er macht sich brächtig.
    Ich bin Beamtin und habe meine Rechnungen bei der Beihilfe eingereicht. Diese will nun die Sauger nicht bezahlen, da sie "Güter des täglichen Bedars ersetzen (Sauger für Kinderflaschen)". Hat jemand einen Tipp, ob eine Klage erfolgreich enden kann. Beim Widerspruch bin ich leider gescheitert.
    Vielen Dank - Sandra

  2. #2

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    Hallo Sandra,
    womit hast du deinen Widerspruch begründet?
    Und wie war die Begründung der Ablehnung?
    Viele Grüße Mausi

  3. #3

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    Hallo Mausi,

    mein Widerspruch war wie folgt: "Mein Sohn Luis wurde mit einer Lippen-Kiefer-Gaumenspalte (LKGS) geboren. Die eingereichten Belege vom 30.08.2013 über 74,40 € und vom 06.09.2013 über 49,80 € handeln von speziellen Saugflaschen. Ohne diese „Spezial Needs Sauger“ von der Firma Medela kann mein Sohn nicht ernährt werden. Diese Sauger sind für „Spaltkinder“ konstruiert. "
    Bei der Ablehnung wurde uns mitgeteilt: Nicht beihilfefähig sind Aufwendungen für Mittel, die geeignet sind, Güter des täglichen Bedarfs zu ersetzen...z. B. Diätkost, säuglingsfühnahrung, medizinische Körperpflegemittel... Bei den Spezial-Saugern Haberman handelt es sich um Mittel des tägl. Bedarfs (hier Sauger für Kinderflaschen) zu ersetzen.... Auch eine Verordnung durch den Arzt oder die Schwere der Erkrankung kann nicht zur Beihilfefähigkeit der Aufwendungen führen. Falls der Widerspruch aufrechterhalten bleibt, muss der Klageweg zum Verwaltungsgericht eröffnet werden.

    Ich weiß nicht, ob es sich lohnt, den Klageweg einzugehen. Generell finde ich es nicht gerchtfertigt von der Beihlife. Wir haben zwar eine Rechtschutzversicherung - aber wenn ich keine Erfolgschancen habe, nehme ich die Strapazen nicht in Kauf. Vielleicht ist hier im Forum ja jemand, der ähnliches erlebt hat.

    Vielen Dank
    Sandra

  4. #4
    Avatar von Natali
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    Hi Sandra,

    meine Krankenkasse (BIG direkt) hat die Kostenübernahme für die Sauger mit der gleichen Begründung abgelehnt. Habe Widerspruch (3 Seiten!!!) eingelegt und nun haben sie den MDK beauftragt, herauszufinden, ob bei Spalten eine medizinische Notwendigkeit zur Nahrungsaufnahme mit diesen Saugern besteht. Bin mal gespannt, was da bei rauskommt.....

    Zur Klage kann ich dir nichts sagen, wenn meine KK das nicht übernimmt, werde ich jedenfalls nicht klagen, da ich keine Rechtsschutz habe. Bei uns gehts um 120 euro für 6 Flaschen komplett.

  5. #5

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    Hallo Sandra,
    da hast du im Widerspruch schon alles Nennenswertes genannt. Eine Klage hat kaum Aussichten auf Erfolg.
    Hattest du es vorab mal bei der Krankenkasse versucht? Fallentscheidungen sind da auch nicht immer erfolgreich, aber manchmal klappt es :-)
    Ein Versuch ist es wert.
    Ich würde die Belege auf jeden Fall sammeln und mit der Steuer einreichen. Lass dir auf jeden Fall Privatrezepte für die Sauger ausstellen.
    Den Behindertenausweis hast du schon beantragt?
    Viele Grüße Mausi

  6. #6
    Avatar von Florian mit Anton
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    Hi, ich habe einen rechtskräftigen Beihilfebescheid, über bezahlte NUK Spezialsauger. Ich habe aber ebenfalls sehr viel Theater mit der Beihilfestelle wegen ähnlicher Fragen gehabt. Ich empfehle dir, dass du dich mit der Gruppenleitung bei der Beihilfe oder noch besser mit einer Etage darüber telefonisch in Verbindung setzst und ihnen mitteilst, dass du einen Beihilfebescheid beibringen kannst, der solche Sauger anerkennt. (Stichwort Öffnungsklausel). Bei uns wurde die notwendige Babywaage mit der selben Begründung nicht bezahlt. Hier suchen wir einen Beihilfebescheid mit Anerkennung. Falls du nach dem Telefonat noch den Bescheid brauchst, schick mir einfach eine PM. Grüße Florian

  7. #7

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    Hallo,

    habe das gleiche Problem gehabt. Habe das bei der Krankenkasse eingereicht. Auch abgelehnt. Ich habe dann Widerspruch mit der Begründung eingelegt. dass es nicht Dinge des täglichen Bedarfs sind, sondern Flaschen mit Spezialsauger. Hier muss man leider sehr hartnäckig kämpfen. Nach etlichen Widersprüchen und 4 Monaten haben wir die Differenz zu handelsüblichen Flaschen gezahlt bekommen. Aber die versuchen das immer abzuwehren.

    Hartnäckig bleiben!!!!

    Lieben Gruß
    Dajaa

  8. #8

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    Vielen Dank für eure Beiträge, werde mich mal dahinter klemmen und mit der Beihilfestelle telefonisch auseinandersetzen.

    Zur PKV: Die hatten nach einem Telefonat Einsicht die Sauger zu bezahlen.

    Wenn ich Neuigkeiten habe - teile ich es euch mit.

  9. #9
    Avatar von Steffi und Dino
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    Hallo,

    wir haben für den Ausgleich solcher Kosten einen Behindertenausweis beantragt. Das Merkzeichen H ermöglicht unter anderem die Inanspruchnahme eines Freibetrags in Höhe von 3700 Euro bei der Einkommensteuer.
    Außerdem gibt's noch einen Pflegepauschbetrag.
    Viele Grüße

    Steffi und Dino
    Geändert von Steffi und Dino (11.11.2013 um 21:14 Uhr)

  10. #10

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    Bei mir haben Beihilfe und PKV Habermannsauger im ersten Lebensjahr von Katharina übernommen.
    Katharina, LKGS rechts, *September 2010
    erfolgreicher Lippenverschluss mit Nasenbodenbildung Februar 2011 Prof. Hemprich, UKL
    Gaumenverschluss August 2011 Prof. Hemprich, UKL


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