Ergebnis 1 bis 3 von 3

Thema: Widerspruch ???

  1. #1

    Registriert seit
    22.09.2013
    Ort
    Frankreich
    Beiträge
    12

    Standard Widerspruch ???

    Hallo,

    Ich hatte, als unser Sohn 2 Monate alt war, den Behindertenausweis beantragt, im 3. Monat wurde er operiert (haben nach Basler Konzept operiert), jetzt haben wir im 9. Monat einen Bescheid vom Amt bekommen, dass sie 40% ( ohne irgendwelche Buchstaben/ Merkmale) uns anerkennen seit Geburt an.

    Ich würde gerne einen Widerspruch einlegen, mein Wunsch wäre, dass man rückwirkend bis zur seine Op die 100% (denn bis zur Op hatte er ja alles offen) und danach 50% (da der Kieferknochen noch nicht operiert wurde, sonst aber alles gemacht ist - inkl. Nasenkorrektur). Ist das zu optimistisch gedacht?

    Haltet Ihr es für sinnvoll, den Widerspruch einzulegen?
    Ich möchte vor allem rückwirkend die 100% haben, da wir 2mal 500km zur Klinik gefahren sind, Fahrten zur verschiedensten Ärzten und ich dadurch die Fahren steuerlich geltend machen möchte?
    Weiterhin habe ich gehört, dass man Wohngeld beantragen kann? (ich denke, aber dass es bei erwachsenen Kindern gilt und nicht bei Säuglingen, die mit den Eltern in einem Haushalt leben)

    Vielen Dank für eure Antworten

  2. #2
    Avatar von EhNieDa
    Registriert seit
    04.02.2011
    Ort
    Frankenthal
    Beiträge
    71

    Standard

    Hallo Karolina,

    als Ort steht bei dir Frankreich und da kenne ich mich nicht aus wie das dort gehandhabt wird. In Deutschland auf jeden Fall Widerspruch einreichen.

    Wir hatten noch viel später als ihr den Ausweis beantragt und ebenfalls nach dem Basler Konzept operieren lassen (Frankfurt). Erster Bescheid 50% und ohne Merkzeichen. Nach dem Widerspruch hat es seeeeeehr lange gedauert bis dann die 100% mit Merkzeichen H akzeptiert wurden. Wichtig ist nur das ihr in dem Antrag das Kreuzchen "Rückwirkend ab der Geburt" angekreuzt habt. Der Auweis hatte dann eine Gültigkeit von einem Jahr und wir haben jetzt nur noch 50% ohne H.

    Ist uns aber egal weil wir für das Jahr 2011 und 2012 jeweils pauschaul 3.700 Euro steuerlich geltend machen konnten.

    In einem anderen Beitrag hatte ich auch unser Widerspruchschreiben gepostet. http://www.lkgs.net/showthread.php/1...102#post158102

    Mit dem Wohngeld kenne mich aber leider nicht aus.

    Viel Erfolg
    Mathias
    Geändert von EhNieDa (26.09.2013 um 09:30 Uhr)
    einseitige LKGS rechts
    09.06.2011 geboren
    26.09.2011 Lippenheftung / Frankfurt
    07.12.2011 komplette Gaumen und Kiefer OP inkl. Paukenröhrchen / Frankfurt
    10.12.2013 neue temporären Paukenröhrchen / Ludwigshafen
    27.11.2014 neue permanente Paukenröhrchen, Lippenkorrektur, leichte Nasenkorrektur / Frankfurt

  3. #3

    Registriert seit
    22.09.2013
    Ort
    Frankreich
    Beiträge
    12

    Standard

    vielen dank... wir wohnen zwar in Frankreich, aber gehören zu sogenannten "Grenzgänger", also in DE krankenversichert...bla bla...haben nur steuerrechtliche Vorteile ;-)...ich hab jetzt erstmal Widerspruch eingelegt, mal sehen was kommt!!!

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •