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Thema: Schwerbehinderung

  1. #11
    Avatar von Kerstin und Alex
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    @Karsten und Steffi,
    das ist so nicht richtig. Der Freibetrag von 3700 EUR ist ein festgelegter Freibetrag. Unabhängig von weiteren persönlichen Vergünstigungen (nicht jeder hat ja ein Auto...). Wie sollen denn die jeweils in Anspruch genommenen Ermäßigungen für Eintrittskarten bspw. festgestellt werden?

    Durch das Merkmal H kann man noch pro Jahr 15.000 km a' 30 Cent als außergewöhnliche Belastungen ansetzen. Natürlich sollte das in irgendeiner Weise an Tachoständen nachweisbar sein. Bei uns hat das FA mal rückgefragt, wer also von vornherein mit allen Fahrzeugen nicht an die km kommt, hat später eventuell Nachweisschwierigkeiten.
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  2. #12
    Avatar von EhNieDa
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    Hat zwar nur teilweise mit dem Thema zu tun, aber MaSteN12 erwähnte was von "nach der Hochzeit":

    Hier http://www.cecu.de/steuerklassenrechner.html gibt es einen tollen Steuerklassenrechner der zeigt welche Steuerklassenwahl die beste ist damit man monatlich mehr netto in der Tasche hat.

    Unterm Strich ist es aber fast egal was man wählt weil abgerechnet wird zum Schluss mit der Steuererklärung. Der Nachteil ist nur das was man "zu viel" bezahlt hat nicht verzinst wird. Aber anderseits kenne ich mich. Das was ich auf dem Konto habe gebe ich leider immer aus und wenn ich dann mit der Steuererklärung ein paar hundert oder sogar tausend Euro zurückbekommen dann mache ich das nur teilweise

    Wenn aber am Ende des Geldes immer noch soooo viel Monat übrig ist dann sind Freibeträge und die richtige Steuerklassenwahl schon von Vorteil

    Viele Grüße
    Mathias
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    26.09.2011 Lippenheftung / Frankfurt
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    10.12.2013 neue temporären Paukenröhrchen / Ludwigshafen
    27.11.2014 neue permanente Paukenröhrchen, Lippenkorrektur, leichte Nasenkorrektur / Frankfurt

  3. #13
    Avatar von EhNieDa
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    Zitat Zitat von Kerstin und Alex Beitrag anzeigen
    Durch das Merkmal H kann man noch pro Jahr 15.000 km a' 30 Cent als außergewöhnliche Belastungen ansetzen.
    Ich kenne das nur bis 3.000 km a 30 Cent = 900 Euro als außergewöhnliche Belastung. Da wir aber ansonsten keine außergewöhnliche Belastungen haben und die zumutbaren Belastungen bei unserem Einkommen höher liegen habe ich diese 900 Euro gar nicht angegeben.
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  4. #14
    Avatar von Kerstin und Alex
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    ....Merkmal H (Hilflose) = können im angemessenen Rahmen alle Fahrtkosten geltend machen, mehr als 15.000 km im Jahr ist nicht mehr angemessen...
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  5. #15
    Avatar von JoMaMoe
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    Also wir haben den Pflegepauschalbetrag von ca. 900 Euro auch angegeben und auch in der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Muss man sich halt überlegen, es monatlich geltend zu machen und evtl. etwas zurückzahlen zu müssen. Könnte bei uns dieses mal wegen Elterngeld passieren.
    Liebe Grüße von Manu mit Jonas (09/11 - LKGS links - atyp. CHARGE Syndr.)

    09.02.2012 - Weich-Gaumenverschluss
    in Tübingen, Dr. Krimmel
    18.04.2012 - Lippenverschluss (mit Nase)
    in Tübingen, Dr. Krimmel
    04.10.2012 - Hoden-OP
    in Ravensburg, Dr. Awani
    16.05.2013 - Hartgaumenverschluss + Lippenrotkorrektur + Paukenröhrchen
    in Tübingen, Prof Reinert

  6. #16
    Avatar von EhNieDa
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    Ok, habe mal wieder nicht richtig gelesen.
    Was Kerstin meinte sind maximal 15.000 Km mit Nachweis (z.b. Fahrtenbuch) und was ich meinte sind 3000 km ohne das das Finanzamt überhaupt nachfragt.

    So jetzt sollte es komplett sein

    Gruß
    Mathias
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  7. #17

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    uns hat das Finanzamt ganz klar gesagt: In den 3700 Euro sind Fahrtkosten und evtl. KFZ Steuerbefreiung bereits enthalten, bzw werden angerechnet. Ermäßigungen beim Eintritt in Events sind natürlich nicht anzugeben, und werden auch nicht geprüft. Logisch !


    "
    Habt keine Angst vor der Aufgabe, die euch das Leben stellt.
    Besondere Kinder kommen nur zu den Eltern, von denen das
    Leben weiss, das sie ihre Aufgabe gut machen werden.
    !"

    Lippenverschluß am 26.1.2011 Prof. Dr. Sader Frankfurt
    Gaumenverschluß am 28.4.2011

  8. #18

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    Hallo zusammen,
    ich habe mal einen passenden Link rausgesucht: http://www.familienratgeber.de/schwe...eibetraege.php. Danach würden Fahrtkosten zusätzlich absetzbar sein, wenn das Merkzeichen "H" im Ausweis gekennzeichnet ist. Bei eurem Finanzamt könnt ihr euch auch beraten lassen. Und bei Unklarheiten lieber mal Widerspruch einlegen. Dann wird die Erklärung nochmal von einem anderen Sachbearbeiter geprüft.
    LG Mausi

  9. #19
    Avatar von Kerstin und Alex
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    Da hat das FA leider falsch beraten, soll immer wieder vorkommen :(.

    Nur gut das Steuerberater doch noch eine Daseinsberechtigung haben :)

    PS: Nochmal zur Klarstellung, diese km gibt es nur bei Merkzeichen H. Aber wiederrum unabhängig von 100%. Also auch bei 60, 70 oder irgendwas %....
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