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Thema: Schwerbehinderung

  1. #1
    Avatar von MaSteMi12
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    Frage Schwerbehinderung

    Hallo ihr Lieben,

    nach ewiger Bearbeitungsdauer ist unser Schwerbehindertenausweis endlich da!
    Wir haben 100% H für die kommenden 2 Jahre erhalten.

    Jetzt meine Frage:

    Was müssen wir jetzt tun, um steuerliche Vorteile zu erlangen?
    Was darf/kann man mit "Stufe" H ???

    Liebe Grüße und einen schönen Restsonntag!

    Steffi
    Die Entscheidung ein Kind zu haben ist von großer Tragweite.
    Denn man beschließt für alle Zeit, dass das
    Herz außerhalb des Körpers herumläuft.



    1. OP: Lippenverschluß am 23.10.2012, ZMK TÜ, Dr. Krimmel
    2. OP: Weichgaumen OP: Verschluß submuköse Gaumenspalte, Verschluß Uvula Bifida am 18.12.2012, ZMK TÜ Professor Reinert
    3. OP: Verschluss Restperforation Weichgaumen am 03.01.2013, ZMK TÜ Professor Reinert


  2. #2
    Administrator Site Admin Avatar von Doreen mit Elisei
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    Hallo Steffi, Habt ihr den Ausweis von geburt an? Wenn nicht, dann rufe mal im Versogrungsamt an und lass den Ausweis umdatieren.

    Ihr könnt dann den Ausweis auch für das letzte Jahr noch angeben in der nächsten Steuererklärung. Und ihr könnt euer Auto, falls ihr damit nicht zur Arbeit fahren müsst, ummelden auf Mika. Dann müsst ihr keine Steuern dafür bezahlen.
    Liebe Grüße von Doreen (Kontaktadresse der WRG) mit Elisei ( 11/03 beidseitige LKGS) und den 3 Geschwistern
    Steckbrief und Fotos



    Jeder sollte nur soviel Staub aufwirbeln, wie er bereit ist zu schlucken.

  3. #3
    Avatar von MaSteMi12
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    Hallo Doreen,

    Der Ausweis ist ab dem Tag der Geburt!
    Die Autos benutzen wir beide, um damit zur Arbeit zu kommen... dann geht das wohl leider nicht!
    Schade!!!!

    LG
    Die Entscheidung ein Kind zu haben ist von großer Tragweite.
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    Herz außerhalb des Körpers herumläuft.



    1. OP: Lippenverschluß am 23.10.2012, ZMK TÜ, Dr. Krimmel
    2. OP: Weichgaumen OP: Verschluß submuköse Gaumenspalte, Verschluß Uvula Bifida am 18.12.2012, ZMK TÜ Professor Reinert
    3. OP: Verschluss Restperforation Weichgaumen am 03.01.2013, ZMK TÜ Professor Reinert


  4. #4
    Avatar von JoMaMoe
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    Hallo Steffi,
    und einen höheren Freibetrag gibt es. Muss man wie den Kinderfreibetrag beim Finanzamt eintragen lassen.
    Und in BaWü gibt es einen Familienpass. Damit gibt es freien oder ermäßigten Eintritt in Museen usw. Haben wir im Rathaus bekommen.
    Liebe Grüße von Manu mit Jonas (09/11 - LKGS links - atyp. CHARGE Syndr.)

    09.02.2012 - Weich-Gaumenverschluss
    in Tübingen, Dr. Krimmel
    18.04.2012 - Lippenverschluss (mit Nase)
    in Tübingen, Dr. Krimmel
    04.10.2012 - Hoden-OP
    in Ravensburg, Dr. Awani
    16.05.2013 - Hartgaumenverschluss + Lippenrotkorrektur + Paukenröhrchen
    in Tübingen, Prof Reinert

  5. #5
    Avatar von MaSteMi12
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    Ok super! Danke!!!

    Noch ne Frage: Wer sollte nach der Hochzeit den kompletten Kinderfreibetrag eintragen lassen? Der Mehrverdiener?

    Danke für eure Hilfe!
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    1. OP: Lippenverschluß am 23.10.2012, ZMK TÜ, Dr. Krimmel
    2. OP: Weichgaumen OP: Verschluß submuköse Gaumenspalte, Verschluß Uvula Bifida am 18.12.2012, ZMK TÜ Professor Reinert
    3. OP: Verschluss Restperforation Weichgaumen am 03.01.2013, ZMK TÜ Professor Reinert


  6. #6
    Avatar von EhNieDa
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    Wenn ihr ansonsten gut zurecht kommt und die Freibeträge nicht unbedingt monatlich benötigt dann könnt ihr auch pauschaul 3.700 Euro steuerlich geltend machen.
    einseitige LKGS rechts
    09.06.2011 geboren
    26.09.2011 Lippenheftung / Frankfurt
    07.12.2011 komplette Gaumen und Kiefer OP inkl. Paukenröhrchen / Frankfurt
    10.12.2013 neue temporären Paukenröhrchen / Ludwigshafen
    27.11.2014 neue permanente Paukenröhrchen, Lippenkorrektur, leichte Nasenkorrektur / Frankfurt

  7. #7
    Avatar von MaSteMi12
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    Hallo EhNieDa,

    macht man das dann beim Lohnsteuerjahresausgleich?
    Ansonsten ist der Kinderfreibetrag ja monatlich auf'm Zahltag "angerechnet" , oder????

    Sorry, wenn ich bissle doof frag- aber ich hab echt keinen Plan!
    Und jetzt sind wir frisch verheiratet- da ist's dann auch nochmal anders....
    Und wenn man sich nicht auskennt, kommt man ja zu nix- denn schenken tut einem ja niemand was!

    Freue mich also über jede Hilfe und Antwort!
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    1. OP: Lippenverschluß am 23.10.2012, ZMK TÜ, Dr. Krimmel
    2. OP: Weichgaumen OP: Verschluß submuköse Gaumenspalte, Verschluß Uvula Bifida am 18.12.2012, ZMK TÜ Professor Reinert
    3. OP: Verschluss Restperforation Weichgaumen am 03.01.2013, ZMK TÜ Professor Reinert


  8. #8

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    Hallo MaSteMi12,

    ich hab grad nicht die Einzelheiten parat, welche Beträge Ihr aufgrund des Ausweises bei der Steuer geltend machen könnt. Aber vielleicht kann ich zu einem besseren Verständnis über das Verfahren beitragen:

    Der Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber ist nur eine Vorauszahlung für die spätere Jahressteuer. Das heißt, Ihr müßt später bei der Jahressteuererklärung/Lohnsteuerjahresausgleich alle Abzugsbeträge geltend machen. Falls Ihr schon laufend beim Steuerabzug etwas davon haben wollt, könnt Ihr für diese Abzugsbeträge beim Finanzamt einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen. Das Finanzamt trägt dann in die Lohnsteuerkarte (oder eine Ersatzbescheinigung) einen Freibetrag ein. Dadurch fällt der Steuerabzug niedriger aus, der Arbeitgeber kann euch schon laufend mehr auszahlen. Der Besserverdienende von Euch zwei hat auch den höheren Steuersatz, deshalb sind die Freibeträge normalerweise bei diesem am sinnvollsten. Falsch machen kann man bei den Freibeträgen eigentlich nichts, weil sich eine ungünstige Eintragung ja später bei der Steuererklärung wieder ausgleicht.

    Die Eintragung des Kinderfreibetrags ist gesetzlich geregelt, da müsst Ihr gar nicht wählen, bei wem der eingetragen wird. Der Kinderfreibetrag wirkt sich im Steuerabzug ohnehin nur auf die Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag aus, nicht auf die Höhe der Lohnsteuer. Erst bei der Jahressteuer wird durch das Finanzamt automatisch geprüft, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag günstiger ist, und entsprechend ausgeglichen.
    Liebe Grüße von
    Beate mit Valerian (04/05, rechtsseitige LKGS)

    Unser Steckbrief: http://www.lkgs.net/showthread.php?t=10892
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  9. #9

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    noch eines: Vom Freibetrag, 3700 Euro werden auch alle anderen Vergünstigungen abgerechnet. Sprich, würdet ihr einen Wagen auf das Kind anmelden, so wird die eingesparte KFZ Steuer von den 3700 abgezogen. So ist es auch mit allen anderen Vergünstigungen. Wir haben mit dem Ausweis auch schon Eintrittsermäßigung bei verschiedenen Veranstaltungen bekommen, obwohl hierzu ein "G" im Regelfall benötigt wird.
    Eines noch: Solltet ihr ein Fahrzeug haben, das keine Umweltplakette besitzt, so dürft ihr mit dem Ausweis Umweltzonen befahren. (nicht wichtig für jeden, aber auch nicht ganz uninteressant)


    "
    Habt keine Angst vor der Aufgabe, die euch das Leben stellt.
    Besondere Kinder kommen nur zu den Eltern, von denen das
    Leben weiss, das sie ihre Aufgabe gut machen werden.
    !"

    Lippenverschluß am 26.1.2011 Prof. Dr. Sader Frankfurt
    Gaumenverschluß am 28.4.2011

  10. #10

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    Habt Ihr die Steuererklärung für 2012 schon gemacht? Der Ausweis gilt ja rückwirkend ab Geburt, d.h. Ihr könnt auch für 2012 schon Freibeträge geltend machen. Falls die Steuer 2012 schon erledigt ist, kann der Bescheid nachträglich noch geändert werden wegen neuer Tatsachen bzw. Beweismittel.Das geht ganz unabhängig von der Einspruchsfrist.
    Allerdings weiß ich jetzt nicht, ob es eine Frist gibt ab Bekanntwerden der neuen Tatsache (Zustellung des Ausweises). Deshalb würde ich die Änderung möglichst bald beantragen. Dann könnt Ihr auch gleich den Freibetrag für 2013 in die Lohnsteuerkarte eintragen lassen.
    Liebe Grüße von
    Beate mit Valerian (04/05, rechtsseitige LKGS)

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