Wir haben Ende Januar 2013 für Louis beim Landesverwaltungsamt einen Antrag auf Höherstufung des GdBs beantragt aufgrund seiner Sprachstörung. Und siehe da, es hat sich gelohnt. Heute kam schon der Bescheid mit einem GdB von 60 ( 50 % auf Spalte und 10 % auf Sprachentwicklungsstörung). Das ganze ohne Rumstreiten zu müssen. Das bin ich gar nicht gewohnt

Es lohnt sich also immer mal einen Höherstufungsantrag zu stellen, wenn Eure Kleinen große Probleme mit der Sprache haben.

Haben diesen Bescheid gleich an die KK gemailt in der Hoffnung, dass dieser Bescheid positiven Einfluss auf die beantragte Sprachheilkur hat.

Also weiterhin