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Thema: Anhörung durch LVA - Herrunterstufung von 100 % auf 30 % !!

  1. #11
    Avatar von SternSina10
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    Dank dir Doreen
    Werde mich morgen gleich drum kümmern

    Schönen Abend noch
    kompletter Gaumenverschluß...08.06.2011...Siegen, Dr. Koch

    Lippenverschluß und Nasenkorrektur...08.12.2011...Siegen, Dr. Koch



  2. #12

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    Hallo ihr Lieben,

    gibt es nach der Wiederspruchsfrist noch eine Möglichkeit wieder hochgestuft zu werden? Wir wurden auch im September von 100 auf 30% abgestuft, nach Prüfung im Bethesda KH.
    Ich dachte, da nach Amelys Lippen- mit Nasenbodenverschluss und Gaumenverschluss mit 1 Jahr, sie normal essen kann und auch gut spricht, wir keine Chance hätten.
    Gibt es da Kenntnisse?
    Kennt sich noch jemand mit den Steuerlichen Angaben aus?
    Wir mussten den Behindertenausweis im Oktober zurückschicken und haben seit dem nix mehr gehört oder irgendwelche anderen Unterlagen bekommen. Wie belege ich denn jetzt die 30 %?
    Muss man die Stufung beim Finanzamt ändern lassen?
    Wie verhält es sich mit der Behindertenpauschale bei der Einkommenssteuererklärung? Bleibt die Summe nach dem runterstufen gleich?

    Wäre toll, wenn jemand dazu verständliche Auskunft geben kann.
    Simone

  3. #13
    Ricarda mit Louis
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    Hallo Simone,

    du kannst jederzeit beim Landesverwaltungsamt einen Antrag auf Höherstufung des GdB stellen, wenn Du der Meinung bist, dass 30 % nicht reichen. Da gibts ein spezielles Formular. Lass es Dich zuschicken. Bei 30 % gibt es leider keinen Schwerbehindertenausweis mehr, geht erst ab 50 %. Deswegen hast Du auch keinen neuen zugeschickt bekommen. Du musst jedoch damals einen Bescheid bekommen haben, wo die 30 % drin stehen und dass Schreiben schickst Du zum Finanzamt. Das Finanzamt setzt dann auch nur auf Antrag Deinerseits den Behindertenpauschalbetrag unter Zugrundelegung des GdB von 30 % fest. Je weniger der GdB umso weniger ist auch der Behindertenpauschalbetrag.

    Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig helfen?

  4. #14
    Avatar von Lieschen
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    Ich hätte da auch gleich eine Frage dazu, sorry dass ich diesen Thread nutze, EINE Antwort habe ich schon - Behindertenpauschbetrag in der EkStE. Ich würde gern wissen, was es für einen Unterschied macht, ob man 30% oder 50% hat.

  5. #15
    Avatar von Kerstin und Alex
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    Ab 50% zählt es als Schwerbehindert und macht einen Pauschbetrag von 570 EUR. 30 % = nicht schwerbehindert und Pauschbetrag 310 EUR.

    Will heißen, bei Eintrittsgeldern in Parks etc. gilt nur 50% für Ermäßigungen. Haben wir schon öfters genutzt, Alex ist allerdings 10 (und hat noch 50%, da der Kiefer noch nicht verschlossen ist).
    Alexander LKGS rechts





    http://www.quadfreunde-vs.de

  6. #16
    Avatar von Lieschen
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    Aha!

    Lieben Dank,
    Lieschen
    "Man sieht nur mit dem Herzen gut. Das Wesentliche ist unsichtbar für die Augen."
    Saint-Exupéry (1900-44)

    Otto Heinrich *05.02.2010 & Marie Elisabeth *09.06.2012 (vollständige LKGS links, Nasenspalte links, Ohrmuscheldysplasie Grad I links)
    1. OP: 11.09.2012 Lippenverschluss, Nasenbodenbildung, Paukenröhrchen, Uni-Klinikum Jena, Prof. Schultze-Mosgau, Frau Dr. Klos
    2. OP: 23.04.2013 Gaumenverschluss, UKJ, Prof. Schultze-Mosgau, Dr. Klos
    3. OP: 14.04.2015 1. Nasenkorrektur, UKJ, Dr. Dr. Klos

  7. #17

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    Das LVA Halle hat im Rahmen der ersten Überprüfung nach abgeschlossener Primär-OP gleich 50 (ohne H) angeboten.
    Brauchte hier also Ausnahmsweise nichts tun und habe den geänderten Bescheid und Ausweis schon erhalten.
    (Entspricht voll und ganz der Richtlinie, VersMedV)
    Dabei hatte ich doch schon so einen tollen Musterwiderspruch, Danke Ricarda!

    ; ))
    Geändert von Karen mit Katharina (31.07.2013 um 21:09 Uhr) Grund: Richtlinie ergänzt
    Katharina, LKGS rechts, *September 2010
    erfolgreicher Lippenverschluss mit Nasenbodenbildung Februar 2011 Prof. Hemprich, UKL
    Gaumenverschluss August 2011 Prof. Hemprich, UKL


  8. #18
    Ricarda mit Louis
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    Hallo Karen,

    na dass ist doch supi dass auch mal was ohne Widerspruch durchgeht. So muss es sein.... Gratuliere

  9. #19

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    Ich denke in den Wiederspruch zu gehen ist besser, dann das ist der gesetzliche Weg....Behörden sind da etwas eigensinnig

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