Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 10 von 19

Thema: Anhörung durch LVA - Herrunterstufung von 100 % auf 30 % !!

  1. #1
    Avatar von SternSina10
    Registriert seit
    08.03.2011
    Ort
    Schkopau
    Beiträge
    118

    Standard Anhörung durch LVA - Herrunterstufung von 100 % auf 30 % !!

    Hallo Ihr Lieben,

    hab auch eine Anhörung des LVA bekommen, wonach Sina nun von 100 % auf gleich 30 % herabgesetzt werden soll bzw. herabgesetzt wird!

    Ist das nicht gleich ein bisschen viel für das erste Mal?
    Soll ich in Widerspruch gehen? und wenn ja, mit welcher Begründung?

    Bitte schreibt mir

    Viele liebe Grüße
    Katja mit Sina
    kompletter Gaumenverschluß...08.06.2011...Siegen, Dr. Koch

    Lippenverschluß und Nasenkorrektur...08.12.2011...Siegen, Dr. Koch



  2. #2
    Avatar von cherryo
    Registriert seit
    26.06.2012
    Ort
    Hessen
    Beiträge
    100

    Standard

    Hallo SternSina 10 !
    Ich würde auf jedenfall Einspruch einlegen .
    Denn auch wir wurden von 100% auf 50% runtergestuft.
    Haben dann Einspruch eingelegt und wurden so wieder auf 70% hochgesetzt. Vielleicht hatten wir nur Glück aber was solls.
    Man hat ja nix zu verlieren nur zu gewinnen.

  3. #3
    Ricarda mit Louis
    Gast

    Standard

    Hallo Katja

    Ihr seid doch auch beim LVWA Halle? Wir auch. Bei uns wollten Sie Louis auch von 100 % und H auf 30 % runterstufen. Bin dann sofort in Widerspruch gegangen und hab als Begründung angegeben, dass die kieferspalte ja noch da ist. Er hat dann 50 % bekommen. Das ist auch ok.

    Lege also unbedingt Widerspruch ein.

  4. #4
    Avatar von SternSina10
    Registriert seit
    08.03.2011
    Ort
    Schkopau
    Beiträge
    118

    Standard

    Ja Ricarda, da sind wir auch
    alles klar, dann werde ich das morgen gleich mal tun :)
    Falls die Frist schon abgelaufen ist, kann man dann trotzdem noch Einspruch einlegen, spätestens wenn der Bescheid dann da ist??

    Liebe Grüße
    Katja
    kompletter Gaumenverschluß...08.06.2011...Siegen, Dr. Koch

    Lippenverschluß und Nasenkorrektur...08.12.2011...Siegen, Dr. Koch



  5. #5
    Ricarda mit Louis
    Gast

    Standard

    Bei einem Anhörungsschreiben hast Du das Recht, bis zu einem bestimmten Termin Dich zum beabsichtigten Verwaltungsakt bzw. Entscheidung zu äußern. Danach entscheidet erst die Behörde per Bescheid. Gegen diesen musst Du dann aber fristgemäß Widerspruch einlegen. Versäumst Du die Frist, ist der Bescheid dann leider rechtskräftig. Aber Du hast ja noch Zeit, da bisher lediglich eine Anhörung kam.


    Viel Erfolg!!!

  6. #6
    Avatar von SternSina10
    Registriert seit
    08.03.2011
    Ort
    Schkopau
    Beiträge
    118

    Standard

    Also würde ich den Widerspruch erst gegen den Bescheid einreichen und bei der Anhörung nicht reagieren?
    Verstehe ich das richtig??

    Danke für eure Meinungen :)

    LG
    kompletter Gaumenverschluß...08.06.2011...Siegen, Dr. Koch

    Lippenverschluß und Nasenkorrektur...08.12.2011...Siegen, Dr. Koch



  7. #7
    Avatar von Isa mit Giuliana
    Registriert seit
    20.04.2007
    Ort
    Kreis WAF
    Beiträge
    3.242

    Standard

    Wenn du schon in der Anhörung auf die - gott wie war das nochmal, vielleicht fällt es einem anderen noch ein ?! - auf jeden Fall, steht nach irgendwelchen medizinischen Versorgungsrichtlinien - bis zum Kieferverschluss ein GdB von 50 zu. Habt ihr auch funktionelle Störungen? z.b. Nahrungsaufnahmeschwierigkeiten, Sprachtherapie oder dergleichen? Ohrenprobleme? Auch mit angeben.

    Wenn die schon bei der Anhörung merken: "Die weiß aber bescheid!" Dann stufen sie euch vielleicht gar nicht auf 30 runter. Mehr als 50 steht euch aber nicht mehr zu, allerhöhstens noch ein H aber das kommt eben auf die Kleine an.

    Tipp: ruf mal die WRG an. Die eine Dame nennt dir die genaue Bezeichnung auf die ich nicht mehr komme und vielleicht auch den einen oder anderen Tipp, was du noch angeben kannst/sollst.
    Isa mit Giuliana, 07.2007, LKGS links GS rechts
    1. OP - Siegen, Dr. Koch 30.11.2007 - Gaumenverschluss, PR
    2. OP - Siegen, Prof. Dr. Dr. Koch & Dr. Grzonka 16.04.2008 - Lippen-Nase-Bildung
    3. OP - Siegen, Dr. Koch 01.09.2010 - Mundvorhofkorrektur
    4.+ 7. OP - Hamm, Dr. Schulz 22.12.2011; 28.11.2012 - Paukenröhrchen
    5. OP - Hamm, Dr. Schulz 26.04.2012 - Polypenentfernung, Mandelverkleinerung
    6. OP - Siegen, Dr. Berginski 30.05.2012 - Zahnsanierung unter Vollnarkose

    und Joel, 02.2009

  8. #8
    Avatar von SternSina10
    Registriert seit
    08.03.2011
    Ort
    Schkopau
    Beiträge
    118

    Standard

    Danke...

    Hmm.. andere Schwierigkeiten ist nur zwecks reden, da sind wir regelmäßig jede Woche beim Logopäden und zwecks Paukenröhrchen aller 3 Monate zur Kontrolle...
    Doof gefragt, was ist WRG ?? :-/

    Liebe Grüße
    kompletter Gaumenverschluß...08.06.2011...Siegen, Dr. Koch

    Lippenverschluß und Nasenkorrektur...08.12.2011...Siegen, Dr. Koch



  9. #9
    Ricarda mit Louis
    Gast

    Standard

    Huhu Katja,

    wenn Du magst kann ich Dir gern mal mein Erwiderungsschreiben auf die damalige Anhörung schicken. Da ist alles genau ausgeführt. Ich habe dann gleich einen Bescheid mit 50 % daraufhin bekommen.

    Du kannst ruhig jetzt schon auf das Anhörungsschreiben reagieren.

    Wenn Du mein Schreiben gern mal lesen möchtest, schick mir einfach per PN Deine E-Mail Adresse.

  10. #10
    Administrator Site Admin Avatar von Doreen mit Elisei
    Registriert seit
    06.07.2004
    Ort
    Cottbus/Brandenburg
    Beiträge
    7.785

    Standard

    Schau mal in meine Signatur. Da findest du den Link zur WRG. Die können dir sicher weiter helfen.

    Reagiere gleich auf die Anhörung. Das ist besser, als dann in Widerspruch gehen zu müssen. Vielleicht bleibt euch der erspart.
    Liebe Grüße von Doreen (Kontaktadresse der WRG) mit Elisei ( 11/03 beidseitige LKGS) und den 3 Geschwistern
    Steckbrief und Fotos



    Jeder sollte nur soviel Staub aufwirbeln, wie er bereit ist zu schlucken.

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •