Hallo,
ihr kennt euch doch mit dem ganzen Kram wegen Widerspruch usw. aus, deshalb dachte ich, ihr könnt mir vielleicht weiterhelfen, auch wenn meine Frage nichts mit dem Behindertenausweis wegen LKGS zu tun hat.
Und zwar: meine Mutter hat einen Behindertenausweis beantragt wegen verschiedener Erkrankungen und Einschränkungen. Ihr wurde ein GdB von 20 bescheinigt, dagegen hat sie Widerspruch eingelegt. Der Widerspruch wurde (mit einer totalen Standartbegründung, die teilweise gar nicht zu ihrer Situation passt) abgelehnt, der GdB von 20 damit bestätigt. Ein weiterer Widerspruch ist ja nicht möglich, sondern nennt sich "Klage". Gut, haben wir schriftlich eingereicht. Seitdem haben wir bislang nur vom Gericht die Bestätigung erhalten, dass das Schreiben eingegangen ist.
Wie geht denn das jetzt weiter? Gibt es da unter Umständen tatsächlich eine Verhandlung? Hat jemand Erfahrung?
Liebe Grüße,
Chrissy
"Du hasst dein Spiegelbild und willst dich davon befreien,
doch du kannst nicht davor fliehen, es holt dich immer wieder ein.
Du bist tief in dir gefangen und das Urteil ist gefällt.
Ohne Aussicht auf Bewährung, denn der Richter bist du selbst."
Verlorene Jungs - Im Spiegel
rebel without a cause
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