Hallo zusammen,
letzte Woche war ich mit meinem Sohn für drei Tage in der Klinik. Er als Patient und ich als Begleitperson.
Ich hatte diesen Fall vorher noch nicht, da ich bislang nur auf 400Euro-Basis gearbeitet hatte und es immer anders möglich war, solche Zeiten zu gestalten.
Nun bin ich aber in einem Angestelltenverhältnis und mein AG hat gemeint, ich solle bei der Kasse dann meinen Verdienstausfall einfordern.
Jetzt habe ich eine Aufenthaltsbescheinigung für mich und das Kind bekommen, auf der steht, dass ich als Begleitperson dabei war.
Wir haben diese mit einer Nettoverdienstausfallbescheinigung eingereicht, also mein Mann hat es gestern bei der Kasse direkt abgegeben.
Dort hat ihm die Sachbearbeiterin gesagt, dass es ein Problem geben könnte, weil auf der Bescheinigung nicht steht, dass eine medizinische Notwendigkeit bestanden hätte, damit ich dabeibleiben kann!
Bei der Anmeldung in der Klinik hieß es, dass ich nichts zuzahlen müsste, weil bis sechs Jahre die Begleitung der Mutter sozusagen vorausgesetzt würde. Das sind jetzt natürlich zwei Paar Schuhe, ist klar.
Allerdings ist mir jetzt nicht so recht verständlich, warum es der einen Seite die Kasse meinen Aufenthalt ohne Probleme mitbezahlt und auf der anderen aber infrage stellt, ob meine Begleitung nötig gewesen wäre.
Die Möglichkeit "Kind krank" gab es in dem Falle nicht, die Kasse sagte dazu, dass das nur infrage käme, wenn ich mein Kind zuhause wegen Grippe oder dergleichen pflegen würde.

Ich habe jetzt noch keine Aussage von der Kasse bekommen, ob sie nun meinen Verdienstausfall übernimmt, mich würde nur mal interessieren, was ihr dazu sagt.

Bislang hatten wir eigentlich noch nie Probleme mit der Kasse, ist übrigens die DAK.

Liebe Grüße,

Julia