Sozialgericht München unter S 17 P 206/08
Corinna
Hallo,
bei uns war gerade der MDK bzw. das Pendant von der PKV. Die Dame hat gleich gesagt, dass die Begutachtung wohl negativ ausfallen wird, da fast alles nicht anerkannt wird (z.B. Abpumpen, Wäsche wechseln, Fahrten zum Arzt, da sie nicht mehr als 1xwöchentlich stattfinden). U.a. wird z.B. das Abpumpen nicht anerkannt, da es nicht direkt zur Pflege am Kind gehört...
Ich hatte aber noch im Kopf, dass ich neulich in der Zeitschrift "Gesichter" gelesen habe, dass es ein Gerichtsurteil darüber gibt, dass Abpumpen anzuerkennen ist. Die Frage ist nur von welchem Gericht. Sie meinte, es würde nur das Bundessozialgericht zählen. Könnt Ihr Euch daran erinnern oder habt Ihr ggf. noch die Zeitschrift?
Vielen Dank und Grüße und wünscht mir viel Glück im Papierkrieg
Vera
Sozialgericht München unter S 17 P 206/08
Corinna
Liebe Grüße von Corinna
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